„Wir haben mit diesem Hinweisbeschluss gerechnet und sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt“, betont Dr. Hubertus Hess-Grunewald. Dabei entschied das Gericht, dass nun die Sportstiftung Bremen darlegen und beweisen muss, dass Fördergelder nicht ordnungsgemäß ausgezahlt wurden. „Wir haben alle Kontoauszüge und Zahlungsvorgänge dargelegt, die zeigen, dass die streitigen Beträge auch bei den Athletinnen und Athleten angekommen sind“, so Hess-Grunewald, der mit Blick auf den weiteren Fortgang der gerichtlichen Auseinandersetzung unterstreicht: „Wir haben immer betont, dass wir zu Kompromissen bereit sind. Dies ist bislang an der starren Haltung der Sportstiftung gescheitert. Daher bleibt es gegenwärtig dabei, dass eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist.“
Zuvor hatte bereits das Hanseatische Oberlandesgericht im strafrechtlichen Verfahren entschieden, dass der Straftatbestand des Betrugs zu Lasten der Sportstiftung Bremen nicht vorliegt. Damit wurde auch hier die Rechtsauffassung der Werder-Verantwortlichen, der zuvor schon Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft gefolgt waren, bestätigt. „Für mich als Präsident des SV Werder ist das Vertrauen der Mitglieder in meine Integrität ein hohes Gut“, so Hess-Grunewald. „Ich empfinde es als extrem wichtig, dass der ohnehin zweifelhaft erhobene Betrugsvorwurf gegen mich und Philipp Mehrtens durch die gerichtlichen Instanzen vom Tisch ist.“
Auch Philipp Mehrtens, stellvertretender Vorsitzender der Abteilung Leichtathletik, sieht sich bestätigt und hat die Entscheidung erleichtert aufgenommen: „Natürlich bin ich froh, dass der Vorwurf des Betrugs abermals und endgültig von einem Gericht und auch der Staatsanwaltschaft abgewiesen wurde. Im Rückblick stellt sich mir die Frage, ob sowohl der Rechtsstreit um die Gelder, als auch der Vorwurf des Betrugs wirklich notwendig war oder diese offenbar unterschiedliche Auffassung der Förderzwecke nicht auch ganz einfach hätte geklärt werden können.“
Im Rechtsstreit geht es um den Vorwurf, dass Werder Fördermittel der Sportstiftung Bremen nicht ausschließlich für Athlet:innen der Leichtathletik-Abteilung verwendet habe, obwohl dies die Stiftungsstatuten vorsähen, sondern mit diesen auch Trainer:innen und Physiotherapeut:innen während einiger Trainingslager zwischen 2014 und 2018 bezahlt wurden. Der Anteil von insgesamt 5.885 Euro, die nicht direkt den Athlet:innen zugegangen waren, wurde durch Werder bereits zurückgezahlt. Aktuell wird noch über einen Betrag von knapp 7.000 Euro gerichtlich gestritten, der tatsächlich in dem genannten Zeitraum direkt an die geförderten Athletinnen und Athleten geflossen ist.