Wir empfehlen weiterhin, im wohninvest WESERSTADION die AHA-Regeln einzuhalten. In der MixedZone und im PK-Raum muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Für Akkreditierungsanfragen muss das offizielle DFL-Formular vollständig ausgefüllt und persönlich unterschrieben an medien@werder.de geschickt werden.
Bei Wochenendspieltagen bis Montag, 12.00 Uhr, an Wochenspieltagen bis 7 Tage vor dem Spieltag.
Mit dem unterschriebenen Akkreditierungsantrag werden die Durchführungsbestimmungen der DFL anerkannt (u.a. auf Nachfrage der Nachweis der hauptamtlichen Tätigkeit als Sport-Fotograf:in und Sport-Journalist:in einer Zeitung/Zeitschrift/Vollredaktion und mit einem Redaktionsauftrag). Dem Antrag ist zwingend eine Kopie des aktuellen, bundeseinheitlichen Presseausweises mit Logo des Presserats (AIPS bei internationalen Journalist:innen und Fotograf:innen) beizufügen. Es werden nur vollständig eingereichte Akkreditierungsunterlagen bearbeitet. Bei Zweifel an der hauptamtlichen Tätigkeit als Sport-Fotograf:in oder/und Sport-Journalist:in behält sich der Club vor, sich mit den örtlichen Verbindungsleuten mindestens eines der bundesweit tätigen Journalistenverbänden abzustimmen.
Nachfolgend finden Sie die jeweiligen DFL-Formulare und die aktuellen Durchführungsbestimmungen auf die auf den Formularen verwiesen wird.
Bitte richten Sie Ihre Akkreditierung für Print/Online/Foto schriftlich mit dem entsprechenden offiziellen Akkreditierungsformular des DFB per Post, Fax oder per E-Mail an:
SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA
Direktion "Kommunikation"/Akkreditierungen
Franz-Böhmert-Str. 1c
28205 Bremen
Fax: +49(0) 421 - 43 45 9 1530
E-Mail: medien@werder.de
Der Akkreditierungsantrag muss spätestens sieben Arbeitstage vor dem Spiel bei Werder Bremen eingegangen sein. Eine spätere Akkreditierung (z.B. am Spieltag) ist nicht möglich.
Mit der Unterschrift und dem Einreihen des Akkreditierungsantrages wird die Kenntnis der "Durchführungsbestimmungen zu den Medienrichtlinien für die Spiele im DFB-Pokal" und deren strikte Umsetzung bzw. Einhaltung durch den Antragsteller versichert.
Die Akkreditierungen werden nicht zugeschickt, sondern können am Spieltag ab 8.00 Uhr im Akkreditierungsbüro am Medieneingang Tor 12 auf Vorlage des Presseausweises abgeholt werden.
Angeforderte Parkscheine werden bis fünf Tage vor dem Spiel zugeschickt.
Nur in Ausnahmefällen wird der Parkschein hinterlegt:
Weitere Hinweise für Akkreditierungen:
AUDIORECHTE:
Bitte richten Sie Ihre Akkreditierung ausschließlich schriftlich mit Hilfe des ausgefüllten, offiziellen Akkreditierungsformulars für Partien der FLYERALARM Frauen-Bundesliga per Post, Fax oder per E-Mail an:
SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA
Direktion „Kommunikation“/Akkreditierungen Frauen-Bundesliga
Franz-Böhmert-Str. 7
28205 Bremen
Fax: +49(0) 421 - 43 45 9 2861
E-Mail: medien@werder.de
Der Akkreditierungsantrag muss spätestens fünf Arbeitstage vor dem Spiel bei Werder Bremen eingegangen sein. Eine spätere Akkreditierung (z.B. am Spieltag) ist nicht möglich. Mit der Unterschrift und Einreichung des Akkreditierungsantrages wird die Kenntnis der "Durchführungsbestimmungen zu den Medienrichtlinien für die Spiele der Frauen-Bundesliga und deren strikte Umsetzung bzw. Einhaltung durch den Antragsteller versichert."
Bitte richten Sie Ihre Akkreditierung ausschließlich schriftlich mit Hilfe des ausgefüllten, offiziellen Akkreditierungsformulars des SV Werder Bremen für Partien der Regionalliga Nord per Post, Fax oder per E-Mail an:
SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA
Direktion „Kommunikation“/Akkreditierungen U23
Franz-Böhmert-Str. 7
28205 Bremen
Fax: +49(0) 421 - 43 45 9 2861
E-Mail: medien@werder.de
Der Akkreditierungsantrag muss spätestens fünf Arbeitstage vor dem Spiel bei Werder Bremen eingegangen sein. Eine spätere Akkreditierung (z.B. am Spieltag) ist nicht möglich. Mit der Unterschrift und Einreichung des Akkreditierungsantrages wird die Kenntnis der "Durchführungsbestimmungen zu den Medienrichtlinien für die Spiele der Regionalliga und deren strikte Umsetzung bzw. Einhaltung durch den Antragsteller versichert."
Für die Anfertigung von Bewegtbildern (TV und Stream) ist eine Genehmigung durch den Norddeutschen Fußball-Verband (NFV) einzuholen.