Drei-Spiele-Sperre für Özil, Ermittlungen gegen Pizarro

Mesut Özil wird im November nicht mehr in der Bundesliga antretten können. Er wurde am Montag für drei Spiele gesperrt.
Profis
Montag, 10.11.2008 / 16:59 Uhr

Werder Bremen muss in den kommenden drei Bundesliga-Partien auf Mittefeldspieler Mesut Özil verzichten. Der U 21-Nationalspieler wurde vom DFB-Sportgericht im Einzelrichter-Verfahren ...

Werder Bremen muss in den kommenden drei Bundesliga-Partien auf Mittefeldspieler Mesut Özil verzichten. Der U 21-Nationalspieler wurde vom DFB-Sportgericht im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen Bochums Kapitän Thomas Zdebel nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Özil fehlt damit im Heimspiel gegen den 1. FC Köln am Sonntag, 16.11.2008, im Nordderby gegen Hamburg eine Woche später und im Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt am Samstag, 29.11.2008. Darüber hinaus ist Özil bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt und kann somit auch nicht in der 3. Liga eingesetzt werden. Der Spieler und Werder Bremen haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

 

Mesut Özil sagte nach Bekanntwerden des Urteils: "Aus der Situation muss ich für die Zukunft lernen. Es war ein Foul aus Frust. So etwas darf mir nicht passieren. Ich habe vorher noch nie eine Rote Karte bekommen. Es tut mir leid, dass ich der Mannschaft in den nächsten Wochen nicht helfen kann."

 

Unterdessen hat der DFB-Kontrollausschuss am Montag Ermittlungen gegen Stürmer Claudio Pizarro aufgenommen. Der Peruaner steht unter Verdacht, sich nach dem Bremer Bundesliga-Spiel beim VfL Bochum am vergangenen Samstag eines unsportlichen Verhaltens schuldig gemacht zu haben, in dem er die Leistung des Schiedsrichters kritisiert haben soll.

 

Der DFB-Kontrollausschuss hat Pizarro zu einer zeitnahen Stellungnahme aufgefordert. Nach Vorliegen und Auswertung der Stellungnahme wird über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden.

 

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