Werders Geschäftsführer Klaus Allofs sagte nach der Verhandlung: "Wir haben die Bestätigung des Strafmaßes zur Kenntnis genommen und werden uns am Freitag in Bremen beraten, ob wir in diesem Fall in die Berufung gehen."
Hans E. Lorenz erläuterte: „Nach ständiger Rechtssprechung des DFB-Sportgerichts ist in Fällen einer klassischen Notbremsen-Situation, also der Verhinderung einer offensichtlichen Torchance durch ein nicht schwerwiegendes Foulspiel ohne anschließenden Torerfolg, eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen auszusprechen. Darüber ist die Sperre nach ständiger Rechtssprechung des Sportgerichts um ein Spiel zu erhöhen, da der Spieler bereits in der Vorsaison wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperrstrafe belegt werden musste. Im Sinne der Wettbewerbsgerechtigkeit sind wir verpflichtet, eine einheitliche Linie zu halten."
Per Mertesacker war am vergangenen Samstag in der 63. Minute des Bremer Bundesliga-Heimspiels gegen 1899 Hoffenheim nach einer Notbremse gegen Vedad Ibisevic von Schiedsrichter Günter Perl aus München des Feldes verwiesen worden.
Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.