Drei-Spiele-Sperre für Mertesacker bestätigt

Mit drei Spielen Sperre hat Per Mertesacker nicht gerechnet und ist sichtlich überrascht.
Profis
Donnerstag, 02.10.2008 / 17:10 Uhr

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung in Frankfurt die bereits im vorangegangenen Einzelrichter-Urteil verhängte Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen wegen unsportlichen Verhaltens gegen Per Mertesacker vom Bundesligisten Werder Bremen bestätigt. Das Gremium unter Vorsitz von Hans E. Lorenz folgte dabei auch dem vom stellvertretenden Kontrollausschuss-Vorsitzenden Norbert Weise beantragten Strafmaß.

 

Werders Geschäftsführer Klaus Allofs sagte nach der Verhandlung: "Wir haben die Bestätigung des Strafmaßes zur Kenntnis genommen und werden uns am Freitag in Bremen beraten, ob wir in diesem Fall in die Berufung gehen."

 

Hans E. Lorenz erläuterte: „Nach ständiger Rechtssprechung des DFB-Sportgerichts ist in Fällen einer klassischen Notbremsen-Situation, also der Verhinderung einer offensichtlichen Torchance durch ein nicht schwerwiegendes Foulspiel ohne anschließenden Torerfolg, eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen auszusprechen. Darüber ist die Sperre nach ständiger Rechtssprechung des Sportgerichts um ein Spiel zu erhöhen, da der Spieler bereits in der Vorsaison wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperrstrafe belegt werden musste. Im Sinne der Wettbewerbsgerechtigkeit sind wir verpflichtet, eine einheitliche Linie zu halten."

 

Per Mertesacker war am vergangenen Samstag in der 63. Minute des Bremer Bundesliga-Heimspiels gegen 1899 Hoffenheim nach einer Notbremse gegen Vedad Ibisevic von Schiedsrichter Günter Perl aus München des Feldes verwiesen worden.

 

Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

 

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