FAQs: Fragen und Antworten zum Karlsruhe-Spiel

Wichtige Informationen für alle Fans

Am Samstag ist Publikum im wohninvest WESERSTADION zugelassen (Foto: nordphoto).
Fankurve
Mittwoch, 02.02.2022 / 16:30 Uhr

Das zweite Heimspiel in diesem Jahr steht an: Beim Duell mit dem Karlsruher SC am Samstag, 05.02.2022 um 13.30 Uhr (live bei Sky und im betway Live-Ticker auf WERDER.DE), darf Publikum ins wohninvest WESERSTADION. Maximal 10.000 Zuschauer:innen sind zugelassen (zur Extrameldung). Für die Partie gegen die Badener gilt die 2G-Plus-Regelung.

WERDER.DE beantwortet im Folgenden die wichtigsten Fragen für Fans und Besucher:innen des wohninvest WESERSTADIONs, damit der Ablauf am Samstag so reibungslos wie möglich funktionieren kann.

Wer hat Zutritt zum wohninvest WESERSTADION?

Der Zugang ist nur unter Einhaltung der 2G-Plus-Regelung (ab 12 Jahre) erlaubt; das heißt, es haben nur Genesene oder Geimpfte Zutritt, die zusätzlich einen aktuellen, zertifizierten, negativen Test vorweisen können.

Welche Nachweise über den 2G-Status werden akzeptiert?

Akzeptiert werden Impfnachweise in analoger (Impfbuch) und digitaler Form sowie ein Ersatzformular und der Genesenen-Nachweis in Form eines medizinischen Attests. Der SV Werder bittet alle, die noch ein analoges Impfbuch haben, sich in der Apotheke einen digitalen Nachweis ausstellen zu lassen, um die Einlasssituation am Samstag zu beschleunigen.

Ab/bis wann gilt man als vollständig geimpft?

Alle Personen, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff zweimal geimpft wurden und bei denen nach Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind, gelten als vollständig geimpft. In einem Zeitraum von 90 Tagen nach zweiter Impfung ist bei einer 2G Plus-Prüfung kein Test erforderlich.

Ab/bis wann gilt man als geboostert?

Alle Personen, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff 3x geimpft wurden, gelten direkt nach der dritten Impfung als geboostert. Bei einer 2G Plus-Prüfung ist kein Test erforderlich.

Ab/bis wann gilt man als genesen?

Alle Personen, die an einer gesicherten SARS-CoV-2-Infektion erkrankt waren (mit laborbestätigter PCR-Testung), gelten 28 Tage nach der PCR-Abstrichentnahme bis 90 Tage nach der Abstrichentnahme als genesen. Eine ausführliche Auflistung aller möglichen Voraussetzungen zur Erlangung des Impfstatus listet das Robert-Koch-Institut hier auf.

Welche Tests werden akzeptiert?

Ein Testnachweis ist entweder ein negatives Schnelltestergebnis aus einem zertifizierten Testzentrum oder ein negativer PCR-Test. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Der entsprechende Nachweis wird am Einlass kontrolliert. Zudem ist ein gültiges Ausweisdokument zur Identitätsprüfung bereitzuhalten. Damit es beim Einlass in das wohninvest WESERSTADION zu keinen langen Wartezeiten kommt, gilt bei der 2G-Plus-Kontrolle auch das Boosterbändchen der Stadt Bremen.

Wer ist von der Testpflicht ausgenommen?

Ausgenommen von der Testpflicht sind geboosterte Personen (3x geimpft). Außerdem alle, deren zweite Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Allerdings gilt dies erst am 15. Tag nach der zweiten Impfung. Ebenfalls ausgenommen sind Genesene bis 90 Tage nach der Infektion. Der Genesenenstatus beginnt 28 Tage nach dem PCR-Abstrichdatum.

Kinder bis 12 Jahre müssen lediglich einen aktuellen negativen Test eines zertifizierten Testzentrums vorweisen.

Wo erhalte ich das Boosterbändchen der Stadt Bremen?

Am Heimspieltag gegen Karlsruhe stellt die Bremer-Gastro-Gemeinschaft e.V. (BGG) Personal im Stadionumfeld bereit, die nach Prüfung das Bändchen anlegen. Außerdem können Ticketinhaber:innen für das kommende Heimspiel ein persönliches Band im Ticketcenter des wohninvest WESERSTADIONs zu den regulären Öffnungszeiten erhalten, allerdings nicht am Spieltag. Dabei muss ein personalisiertes Impfdokument mit drei Impfungen vorgelegt werden (App oder Impfbuch oder Impfnachweis mit 3/3). Zusätzlich muss die Identität mit einem amtlichen Ausweis nachgewiesen und abgeglichen werden. Das Band wird sofort angelegt, nicht mitgegeben und muss bis zum Spieltag getragen werden. Zudem sind die Bändchen an weiteren Anlaufstellen in der Stadt erhältlich. Hier und auf der Infoseite der GAST Bremen APP kann eine tagesaktuelle Liste abgerufen werden.

Gibt es Ausnahmen für Kinder und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können? Müssen diese getrennt von anderen sitzen?

Ja, Menschen unter 12 Jahren sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Auch Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und dies mit einem medizinischen Attest nachweisen können, sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Alle müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen. Insgesamt rechnet der SV Werder aber nur mit wenigen Ausnahmen.

Was für ein Attest wird akzeptiert, wenn ich mich nicht impfen lassen kann?

Akzeptiert werden ausschließlich medizinische Atteste sowie der Mutterpass als Nachweis einer Schwangerschaft in dem ersten Trimenon. Bei Fragen zu medizinischen Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, im Vorfeld info@werder.de zu kontaktieren, was auch von Vereinsseite empfohlen wird.

Gilt im wohninvest WESERSTADION eine generelle Maskenpflicht?

Ja, für das Heimspiel gegen Karlsruhe gilt ein strenges Hygienekonzept. Während des gesamten Aufenthalts, also auch auf dem Sitzplatz, gilt eine permanente FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren). Die Maske darf ausschließlich zum Trinken oder Essen abgenommen werden.

Gelten die Chipkarten trotz Personalisierung weiter?

Die Tickets müssen aufgrund des Hygienekonzepts personalisiert sein. Daher haben die Chipkarten keine Gültigkeit und die Plätze müssen für das Spiel von den Dauerkarten-Inhaber:innen noch gebucht und personalisiert werden.

Was passiert mit Daten, die durch die personalisierten Tickets erhoben werden?

Diese verbleiben bei Werder und dienen ausschließlich der Kontaktnachverfolgung im Sinne der Corona-Verordnung. Sie werden nur im Falle einer notwendigen Anfrage durch das Gesundheitsamt an dieses weitergegeben.

Wird es weiterhin verpflichtende Timeslots beim Einlass geben?

Der SV Werder hält daran fest, dass vorgegebene Einlasszeiten die beste Möglichkeit darstellen, Menschenansammlungen am Einlass zu verhindern. Auch gegen Karlsruhe wird es daher auf den Tickets aufgedruckte, feste Timeslots für den Einlass geben. Wir bitten darum, sich unbedingt an die vorgegebenen Zeiten zu halten.

 

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