Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Niklas Schmidt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit mit einer Sperre von vier Partien der 3. Liga belegt. Davon sind drei Spiele direkt zu verbüßen, während die Vollstreckung der Sperre für das vierte Meisterschaftsspiel bis zum 31. Dezember 2018 zur Bewährung ausgesetzt wird. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.