Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt. Unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 23. Mai 2015 wurden im Bremer Zuschauerblock mehrere grüne Rauchbomben und ein Bengalisches Feuer gezündet. Das Urteil ist rechtskräftig.