Sollte Werder Bremen in der kommenden Saison nicht das erste Meisterschaftsspiel beim FC St. Pauli bestreiten, wären die Grün-Weißen nicht mehr von Konsequnezen dieses Urteils betroffen. Werders Geschäftführer Klaus Allofs begrüßte die Entscheidung: "Unter sportlichen Gesichtspunkten ist es die beste Lösung. Wir hätten ein Geisterspiel nicht als Vorteil angesehen. Es ist gut für die Fans, die nichts mit der Sache zu tun haben, dass sie nicht bestraft werden. Wir freuen uns vor allem, dass unsere Anhänger uns in diesem wichtigen Spiel unterstützen können."
Sportgerichts-Vorsitzender Hans E. Lorenz erläuterte nach der mündlichen Verhandlung: „Bei einem Spielabbruch handelt es sich um einen schweren Eingriff in das Spielgeschehen und den Wettbewerb, der nur mit einer Geldstrafe nicht ausreichend sanktioniert wäre. Dies ist gegenüber dem vorangegangenen Einzelrichter-Urteil ein anderes, aber kein milderes Urteil, denn eine Platzsperre und ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit sind gleichrangig. Durch den Teilausschluss der Öffentlichkeit wird der Verein auch finanziell bestraft." Lorenz weiter: „Die Veränderung des Zeitpunktes für die Strafe erklärt sich daraus, dass der FC St. Pauli bei Ausschöpfung des Rechtsweges eine rechtskräftige Entscheidung bis zum Saisonende hätte hinauszögern können."
Die Bundesliga-Begegnung zwischen dem FC St. Pauli und dem FC Schalke 04 war am 01.04.2011 kurz vor Spielende beim Stand von 2:0 für Schalke 04 von Schiedsrichter Deniz Aytekin abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter-Assistent Thorsten Schiffner in der 87. Minute von einen gefülltem Plastikbecher im Nackenbereich getroffen worden war. Der Becher war aus dem Hamburger Zuschauerbereich der Haupttribüne geworfen worden. Darüber hinaus war in der ersten Halbzeit ein Feuerzeug in Richtung Thorsten Schiffner geworfen worden, in der zweiten Halbzeit flogen mehrfach Münzen aus dem Zuschauerbereich in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten Holger Henschel. Auch beim Verlassen des Rasens nach Spielende wurden Gegenstände in Richtung des Schiedsrichter-Teams geworfen.
Quelle: DFB