Jahrestag des Angriffs auf die Ukraine: Werder ruft zu Frieden und Solidarität auf

24.02.26 | 3 Min

Stadioneingang mit einem großen „Stoppt den Krieg!“-Transparent in Blau und Gelb. In der Nähe wehen zwei Flaggen, eine davon in Regenbogenfarben.

Am heutigen 24. Februar jährt sich der Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Seit vier Jahren bringt dieser Krieg unermessliches Leid über Millionen Menschen. Unzählige Leben wurden zerstört – durch Tod, Verletzungen, Traumata, Gefangenschaft oder den Verlust von Angehörigen. Städte liegen in Trümmern, zivile Infrastruktur wurde gezielt angegriffen, Familien auseinandergerissen. Besonders im Osten und Süden dauern die Kämpfe mit unverminderter Härte an.

Der SV Werder Bremen blickt mit großer Sorge auf die anhaltend dramatische Lage. Die Zivilbevölkerung trägt weiterhin die Hauptlast des Krieges: Millionen Menschen sind auf der Flucht, die humanitäre Lage ist in vielen Regionen erschütternd. Vielerorts fehlt es an sicherem Wohnraum, medizinischer Versorgung sowie an Strom und Heizung.

Der Krieg darf nicht zur Gewohnheit werden. Wegsehen oder Abstumpfung wären ein stilles Einverständnis mit dem Status quo. Es bleibt notwendig, sich klar für die Achtung des Völkerrechts, für ernsthafte diplomatische Bemühungen und für einen gerechten, tragfähigen und nachhaltigen Frieden einzusetzen.

Auch in Bremen haben in den letzten Jahren viele vor dem Krieg geflüchtete Menschen Schutz gefunden. Sie sind Teil unserer Stadtgesellschaft und Teil unseres grün-weißen Umfelds. Solidarität bedeutet, ihnen mit Offenheit, Unterstützung und echter Teilhabe zu begegnen.

Fußball kann keine Kriege beenden. Aber er kann Menschen verbinden und Werte stärken, die für ein friedliches Zusammenleben unverzichtbar sind. Anlässlich des Jahrestags des Kriegsbeginns bekräftigt der SV Werder Bremen seine anhaltende Solidarität mit den Menschen in der Ukraine. Wir dürfen ihr Leid nicht relativieren, müssen diplomatische Bemühungen weiter einfordern und unsere Unterstützung für die Betroffenen jederzeit aufrechterhalten.

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