Werder Bremen legt Rechtsmittel gegen Amtsgerichts-Urteil ein
01.07.26 | 2 Min
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Das Amtsgericht Bremen hat im Eilverfahren zwischen dem SV Werder Bremen und Pascal Tetschet, dem Initiator der Mitgliederinitiative, entschieden, dass Werder Bremen dem Initiator die E-Mail-Adressen der aktuell stimmberechtigten Mitglieder des Vereins zum Zweck der Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der ordentlichen Mitgliederversammlung am 15. November 2026 zur Verfügung zu stellen habe.
Nach Prüfung und interner Bewertung der Urteilsbegründung, hat sich der Verein entschieden, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
„Unser Ansinnen war und ist es, die Interessen aller unserer Mitglieder bestmöglich zu wahren, hierzu zählen auch datenschutzrechtliche Belange. Durch den nun erfolgten Urteilsspruch sind wir aufgefordert, gegenüber den ursprünglich verlangten, umfassenden Datensätzen lediglich die E-Mail-Adressen unserer Mitglieder herauszugeben. Wir haben bereits in der Vergangenheit gesagt, dass wir die Herausgabe von Mitgliederdaten nur bei einem zweifelsfrei bestehenden Rechtsanspruch herausgeben können. Vor diesem Hintergrund sehen wir uns gegenüber allen stimmberechtigten Mitgliedern verpflichtet, eine möglichst umfassende Klärung der Rechtsfrage herbeizuführen.“
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