Noch keine Entscheidung vor dem Landgericht - Werder bietet dennoch Lösung an
URTEIL AM 14. AUGUST ERWARTET
31.07.26 | 2 Min
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In der zweiten Instanz im Eilverfahren vor dem Landgericht Bremen zwischen dem SV Werder Bremen und dem Mitglied Pascal Tetschet wurde noch keine Entscheidung getroffen. Der Urteilsspruch wird für Freitag, den 14.08.2026, erwartet.
„Der SV Werder Bremen steht für Demokratie und Mitgliederpartizipation. Zugleich stehen wir in der Verantwortung, mit den uns anvertrauten, personenbezogenen Mitgliederdaten hochsensibel umzugehen und sie dementsprechend zu schützen. Genau dies haben wir heute vor dem Landgericht getan“, erklärt Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Präsident des SV Werder e.V..
Unabhängig vom Ausgang des konkreten Verfahrens intendiert der SV Werder Bremen weiterhin, eine mitgliederfreundliche Lösung zu ermöglichen. „Wir bieten an, dass wir über unseren Mitglieder-Newsletter neben den von Herrn Tetschet offiziell eingereichten Vorschlägen für eine Satzungsänderung alle eingereichten Anträge zusätzlich zu der Veröffentlichung im WERDER MAGAZIN informieren und dort auch die Möglichkeit bieten, die Begründung der Antragsteller sowie – wenn gewünscht - die weiteren Kontaktdaten der Antragsteller mit anzugeben“, so Hess-Grunewald.
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