Einordnung zum Anliegen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung

SV WERDER BREMEN INFORMIERT ÜBER DEN VERFAHRENSSTAND UND DEN UMGANG MIT MITGLIEDERDATEN

01.04.26 | 4 Min

Eine Werder-Raute an einer Wand in der Ostkurve.

Der SV Werder Bremen informiert über den aktuellen Stand eines von einem Vereinsmitglied angestoßenen Vorhabens zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.

Der SV Werder Bremen ist ein Verein mit einer gelebten Kultur der demokratischen Teilhabe, welche jedem Mitglied die Möglichkeit bietet, sich konstruktiv einzubringen. Maßgeblich dafür ist das in unserer Satzung festgelegte Verfahren: Ein Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist erst möglich, wenn das erforderliche Quorum innerhalb der Mitgliedschaft erreicht und nachgewiesen wurde. Das Anliegen des Mitgliedes wird seit Beginn des Jahres zwar öffentlich über eine überwiegend anonymisierte Online-Unterschriftensammlung von Unterstützer*innen verfolgt, dies ersetzt jedoch nicht das satzungsgemäße Verfahren und bildet keine Grundlage für eine Einberufung. Dies hat auch der Initiator selbst anerkannt.

Dem SV Werder Bremen wurde das Vorhaben erstmals am 18. März 2026 (konkretisiert am 20. März 2026) durch den Initiator formell bekannt gemacht. In diesem Zuge beantragte der Initiator die Herausgabe der personenbezogenen Daten aller stimmberechtigten Mitglieder an ihn persönlich, um für sein Vorhaben innerhalb der Mitgliedschaft zu werben.

Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Mitglieder hat für den SV Werder Bremen höchste Priorität. Unsere Mitglieder stellen uns ihre Daten im Vertrauen zur Verfügung – diesem Vertrauen sind wir verpflichtet und gehen entsprechend sorgfältig mit den Daten um. Eine Weitergabe kann daher nur bei einem zweifelsfreien Rechtsanspruch des Initiators sowie unter Wahrung der strengen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.

Vor diesem Hintergrund haben sich die zuständigen Gremien – das geschäftsführende Präsidium sowie das Präsidium des Sport-Verein „Werder“ von 1899 e.V. – am 24. März intensiv mit dem Anliegen befasst. Dem Initiator wurde daraufhin ein konstruktiver und datenschutzsensibler Lösungsvorschlag unterbreitet, der eine Herausgabe an ihn persönlich vermeidet. Nach der einhelligen Auffassung der Vereinsorgane trägt dies den Interessen aller Mitglieder bestmöglich Rechnung.  

Wenn die in der Satzung festgelegten Voraussetzungen für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung vorliegen, wird der Verein einem entsprechenden Antrag selbstverständlich nachkommen. Das entspricht dem Verständnis eines offenen und mitgliederorientierten Vereins. Gleichzeitig bietet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung am Sonntag, den 15. November 2026, um 11:00 Uhr die reguläre Gelegenheit zur Befassung mit Vereinsangelegenheiten. Über den Fortgang wird der Verein seine Mitglieder auch weiterhin transparent informieren.

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