SV Werder erhält 94.000-Euro-Geldstrafe

Wellenbrecher in der Ostkurve.
Der SV Werder wurde für das Verhalten seiner Anhänger:innen verurteilt (Foto: WERDER.DE).
Fankurve
Donnerstag, 18.01.2024 / 12:30 Uhr

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger:innen mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 94.000 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Auswärtsspiels bei Borussia Dortmund am 20. Oktober 2023 brannten Bremer Zuschauer:innen Bengalische Feuer ab. Der Anpfiff verzögerte sich um 70 Sekunden. Im weiteren Spielverlauf wurden weitere Bengalische Feuer entzündet.

Darüber hinaus zündeten Bremer Zuschauer:innen in der 15. Spielminute des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 12. November 2023 und zu Beginn der zweiten Halbzeit des Auswärtsspiels beim VfB Stuttgart am 2. Dezember 2023 Bengalische Feuer. Die Urteile sind rechtskräftig.

 

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