Klare Kante für Kinderrechte
)
Eine starke Gesellschaft misst sich daran, wie sie mit ihren jüngsten Mitmenschen umgeht. Daran erinnert der von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk initiierte Weltkindertag am 20. September. Der SV Werder rückt Kinderrechte in diesem Jahr nicht nur an diesem Tag, sondern auch im Vorfeld in das Zentrum.
In den letzten Wochen konnten Kinder bei der Mitmachaktion „Deine Stadionpappe für Kinderrechte“ ihre Wünsche, Forderungen und Botschaften künstlerisch gestalten und beim SVW einreichen. Beim Heimspiel der Männer gegen Freiburg sowie bei der Partie der WERDERFRAUEN gegen Hoffenheim wurden diese Botschaften von den Kindern selber präsentiert.
Sowohl an den beiden Heimspieltagen als auch in den Tagen zuvor setzten die Grün-Weißen gemeinsam mit Fans, Kindern und Partnern ein deutliches Zeichen für die Rechte junger Menschen. Im Rahmen verschiedener Aktionen und Veranstaltungen bot sich dabei die Möglichkeit, sich intensiv mit dem Thema Kinderrechte auseinanderzusetzen.
Das war der grün-weiße Weltkindertag:
Bildergalerie:
)
)
)
)
)
)
)
)
)
)
)
)
)
)
)
)
Leitbild
)
Artikel 28 - Recht auf Bildung
Alle Kinder haben ein Recht darauf, zu lernen. Alle Kinder auf der Welt sollen mindestens die Grundschule besuchen. Die Grundschule soll kostenlos sein. Alle Länder entwickeln Möglichkeiten, dass Kinder auch danach noch kostenlos in die Schule gehen können und später einen Beruf erlernen können. Die gute Ausbildung von Kindern ist ein wichtiges Ziel und soll in jedem Land gefördert werden. Die Länder sollen sich gegenseitig unterstützen, die Bildung von Kindern auf allen Teilen der Erde zu verbessern. Ein großes Ziel dabei ist, dass alle Menschen auf der Welt lesen und schreiben können.
Artikel 29 - Das Ziel der Bildung
Wenn Kinder lernen, werden sie oft von Erwachsenen dabei unterstützt. Die Erwachsenen sollen dabei besonders auf ein paar Sachen achten: Sie sollen darauf achten, dass die Kinder ihre Fähigkeiten, ihre Talente und ihre Interessen besonders gut verbessern können. Sie sollen darauf achten, dass die Kinder ihre Rechte, nämlich die Kinderrechte und die Menschenrechte, kennenlernen. Sie sollen darauf achten, dass die Kinder Respekt vor ihren Eltern, der Sprache und den Traditionen und Ritualen ihres Landes haben. Sie sollen darauf achten, dass die Kinder lernen, ein friedliches Leben mit anderen Menschen zu führen, für andere zu sorgen und alle Menschen mit Respekt zu behandeln. Sie sollen darauf achten, dass die Kinder wissen, wie wichtig es ist, die Natur und die Umwelt zu schützen.
Quelle: Die Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk
Artikel 24 - Recht auf Gesundheit
Jedes Kind hat das Recht, so gesund wie möglich zu sein. Es hat auch das Recht, wenn es krank ist, zum Arzt oder einer Ärztin zu gehen oder im Krankenhaus behandelt zu werden. Dafür müssen die Länder, die die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, sorgen. Hierbei sind ein paar Dinge besonders wichtig:
Bei Babys muss ganz besonders auf die Gesundheit geachtet werden.
Alle Kinder müssen ausreichend gesundes Essen und sauberes Trinkwasser haben, um gesund zu bleiben.
Um schwangere Frauen und um Mütter, die gerade ein Baby bekommen haben, muss sich besonders gekümmert werden.
Eltern, die ein Baby haben wollen oder bereits eines haben, haben das Recht auf eine gute Beratung.
Eltern und Kinder müssen darüber informiert werden, dass eine saubere Umwelt und sauberes Trinkwasser wichtig für das gesunde Leben von Menschen sind.
In manchen Ländern gibt es Traditionen oder Bräuche, wie Babys oder Kinder behandelt werden, die die Gesundheit der Kinder in Gefahr bringen können.
Die Länder wollen sich darum kümmern, dass diese Traditionen abgeschafft werden. Dafür wollen sie international zusammenarbeiten.
Quelle: Die Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk
Artikel 2 - Recht auf Gleichheit
Die Kinderrechte gelten für jedes Kind, ganz egal aus welchem Land es kommt, in welchem Land es lebt, welche Hautfarbe es hat, welches Geschlecht es hat, welche Sprache es spricht, welcher Religion es angehört, ob es eine Behinderung hat, ob es arm oder reich ist oder wer seine Eltern sind und was sie machen.
Quelle: Die Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk
Artikel 23 - Recht auf Betreuung bei Behinderung
Alle Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung haben das Recht auf ein menschenwürdiges und erfülltes Leben. So wie alle anderen Kinder auch. Kinder mit Behinderung sollen dabei unterstützt werden, so selbstständig wie möglich leben zu können und Teil der Gemeinschaft zu sein. Kinder mit Behinderung haben das Recht auf Betreuung und Unterstützung, damit sie sich so gut wie möglich entwickeln und entfalten können. Die Länder arbeiten zusammen und tauschen Informationen und Wissen aus, damit Kinder mit Behinderung eine bessere Gesundheitsvorsorge und Betreuung bekommen.
Quelle: Die Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk
Artikel 16 - Recht auf Privatsphäre
Jedes Kind hat ein Recht auf Privatsphäre. Das gilt für sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seine Briefe oder E-Mails oder auch sein Handy. Dasselbe gilt auch für die Ehre des Kindes: Niemand darf über ein Kind Behauptungen verbreiten, die dem Kind schaden können. Es muss Gesetze in jedem Land geben, die das Recht auf Privatsphäre und Ehre von Kindern schützen.
Quelle: Die Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk
Artikel 31 - Recht auf Spiel, Freizeit, Ruhe und Kultur
Jedes Kind hat das Recht, sich auszuruhen, zu spielen und freie Zeit zu haben. Außerdem hat jedes Kind das Recht, am Kulturleben teilzunehmen oder auch selbst Kunst zu machen. Die Möglichkeiten hierfür müssen die Länder schaffen, die den Vertrag über die Kinderrechte unterschrieben haben.
Quelle: Die Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk
Artikel 19 - Recht auf ein Leben ohne Gewalt
Jedes Kind hat das Recht, vor jeder Form von Gewalt geschützt zu werden. Dafür sind die Länder verantwortlich. Es ist verboten, Kinder zu schlagen, zu misshandeln, zu vernachlässigen oder zu Dingen zu zwingen, die ihnen schaden. Sollte ein Kind Gewalt erfahren, müssen ausgebildete Erwachsene für das Kind da sein und dafür sorgen, dass das nicht wieder passiert und dass das Kind geschützt wird.
Artikel 32 - Schutz vor Ausbeutung und Kinderarbeit
Kinder haben ein Recht darauf, vor allen Arbeiten geschützt zu werden, die gefährlich oder schlecht für ihre Gesundheit oder Entwicklung sind. Es muss Gesetze geben, die verhindern, dass Kinder ausgebeutet werden. Diese Gesetze müssen festlegen, ab welchem Alter, wie lange und was Kinder arbeiten dürfen. Wenn diese Regeln nicht beachtet werden, muss es eine Strafe geben.
Artikel 34 - Schutz vor Missbrauch
Sex von Erwachsenen mit Kindern ist verboten. Kinder müssen davor geschützt werden, dass Erwachsene sie sexuell berühren und zu Sex überreden oder zwingen. Darum müssen alle Länder Sex von Erwachsenen mit Kindern verbieten und bestrafen.Â
Quelle: Die Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk
Artikel 22 - Schutz von geflüchteten Kindern
Menschen verlassen ihre Heimat aus den unterschiedlichsten Gründen: Sie fliehen vor Krieg oder Verfolgung oder suchen Schutz vor den Folgen des Klimawandels und vor Naturkatastrophen. Viele Menschen, die ihr Herkunftsland verlassen, erhoffen sich in einem anderen Land ein besseres Leben. Diese Menschen nennt man Geflüchtete oder auch Flüchtlinge. Kinder von Geflüchteten stehen unter einem besonderen Schutz. Das Land muss dafür sorgen, dass sie an einem sicheren Ort untergebracht werden und genug zu essen bekommen.
Es gibt Kinder, die ganz allein aus ihrer Heimat flüchten, ohne Eltern oder andere Erwachsene. Wenn ein Kind allein in ein fremdes Land kommt, muss es besonders geschützt werden. Alle Länder und andere Hilfsorganisationen helfen dabei mit, die Eltern oder die Familie des Kindes zu finden. Wenn jemand aus der Familie gefunden wurde, ist das Ziel, die Familie wieder zu vereinen. Werden keine Familienangehörigen gefunden, muss sich das Land um das Kind genauso gut kümmern, wie um andere elternlose Kinder.
Artikel 38 - Schutz von Kindern im Krieg
Im Falle eines Krieges darf kein Kind unter 15 Jahren als Soldat oder Soldatin am Krieg teilnehmen. Ein Kind muss mindestens 15 Jahre alt sein, um von einem Land in die Armee eingezogen zu werden. Die Länder müssen alles dafür tun, Kinder, die von Krieg betroffen sind, so gut wie möglich zu schützen und zu betreuen.
Quelle: Die Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk
Artikel 12 - Recht auf Beteiligung
Kinder haben das Recht, zu allen Dingen, die sie betreffen, ihre eigene Meinung zu sagen. Die Erwachsenen müssen die Meinung der Kinder berücksichtigen. Besonders, wenn ein Kind an einem Gerichtsverfahren beteiligt ist, hat es das Recht, dass seine Meinung berücksichtigt wird.
Artikel 13 - Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit
Jedes Kind hat das Recht, sich über Themen zu informieren, für die es sich interessiert. Es darf sich eine eigene Meinung dazu bilden und diese auch frei sagen. Jedes Kind darf anderen mitteilen, was es denkt und fühlt, zum Beispiel durch Sprechen, Schreiben, Singen, Zeichnen oder auf andere Art. Es darf durch seine Meinungsäußerung jedoch keinen anderen Menschen kränken oder verletzen.
Quelle: Die Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk
Artikel 5 - Die Rechte der Eltern
Die Eltern oder die Familie haben das Recht und auch die Pflicht, die Kinder dabei zu unterstützen, die Kinderrechte kennenzulernen und einfordern zu können. Das müssen die Länder achten.
Artikel 9 - Trennung von den Eltern
Kinder dürfen nicht einfach von ihren Eltern getrennt werden. Das darf nur passieren, wenn das Kind in Gefahr ist oder sich die Eltern nicht genug um ihr Kind kümmern. Das kann das Land in einem Gerichtsverfahren entscheiden. Wenn sich die Eltern trennen und das Kind bei nur einem Elternteil lebt, hat es das Recht mit dem anderen Elternteil regelmäßig Kontakt zu haben. Dies gilt, solange das Elternteil das Wohl des Kindes nicht gefährdet.
Artikel 18 - Verantwortung für die Kinder
Für die Erziehung und die Entwicklung eines Kindes sind in der Regel beide Elternteile zuständig. In Ausnahmefällen ist es manchmal eine Person, die von einem Gericht das Sorgerecht für das Kind erhält. Das Wichtigste bei der Erziehung ist, dass es dem Kind immer so gut wie möglich geht. Die Eltern bekommen bei der Erziehung der Kinder Hilfe von den Ländern: Die Länder sind dafür verantwortlich, dass es alle Einrichtungen gibt, die ein Kind braucht, wie zum Beispiel Schulen oder Krankenstationen für Kinder.
Wenn die Eltern arbeiten gehen, hilft ihnen das Land auch, indem es Kindergärten oder Horte zur Verfügung stellt, in denen die Kinder in dieser Zeit betreut werden.
Quelle: Die Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk
Weitere Informationen
)