Rechtliches Problem / Ich brauche rechtlichen Rat

Dieses Thema im Forum "Off Topic" wurde erstellt von Löw der wahre Werder Trainer, 19. November 2010.

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  1. Hallo,

    ich war gerade mit dem Bike unterwegs also ca. 2 Uhr und auf einmal schießt aus dem Gebüsch ein Hund, welcher mich anbellt. Ich bin daraufhin nicht in Panik verfallen und dachte mir bleib ruhig stehen und bloß keine hektischen Bewegungen, so wie es immer geraten wird. Dies hat jedoch nichts geholfen und der Hund wurde trotzdem immer wilder, kreiste um mich herum und versuchte mir ins Bein zu beißen, da er aber einen Maulkorb angelegt hatte konnte er nur zwicken. Dies passierte zweimal bis ich mich dazu entschied hinter meinem Bike in Deckung zu gehen und die versuchten Angriffe abzuwehren. Zwischendurch habe ich laut Hallo und Hilfe gerufen, weil ich die Besitzerin 1-2mal den Namen der Hündin rufen hörte. Diese kam aber nicht, sondern entfernte sich meiner Meinung nach absichtlich, weil sie wusste was da passiert.

    Nach ca. 3 Minuten entfernte sich die Hündin dann wieder und ich war erstmal beruhigt aber voller Wut und begab mich auf die Suche der Besitzerin um diese zur Rede zu stellen. Ich hörte Sie noch 1-2 mal rufen und ca. 5 Minuten später kam zufällig ein Polizeiwagen um die Ecke denen ich alles erzählte.

    Die haben die Frau dann auch noch einmal gesucht aber konnten auch nichts mehr finden aber sagten mir sie würden vermehrt auf den Hund bzw. Frau + Hund achten.

    Ich bin ja kein nachtragender Mensch aber wer meint einen Hund mit Maulkorb frei rumlaufen zu lassen gehört für mich bestraft, denn der Hund wird diesen mit hoher warscheinlichkeit nicht umsonst tragen.

    Nun meine Frage, welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Frau durch Zufall mit dem Hund sehe. Denn fakt ist sie muss da in der Gegend wohnen, wo der Vorfall passierte und ich wohne auch in der Nähe und die Chancen sind groß diese Hündin + Besitzer noch einmal zu sehen.

    Mir schwebt eine Anzeige oder sogar ein Strafantrag wegen Nötigung und Freiheitsberaubung vor, denn ich wurde genötigt mein weiterkommen mit dem Fahrrad abzubrechen und meiner Freiheit durch den Hund wurde ich auch beraubt. Kann ich das machen oder wie schaut das aus?

    Und bevor einige Hundebesitzer hier meckern. Ich hatte selber mal einen lieben Mischling aber der war trotzdem immer an der Leine und sowas ist mMn nicht zu entschuldigen. Ich bin sehr froh das der nen Maulkorb umhatte, was ich überhaupt nicht sah am Anfang und bei der ersten Attacke dachte ich der beißt mir jetzt voll isn Bein. Die Angst bzw. Panik könnt ihr euch vorstellen, denn das war nen großer Hund das hätte Aua gemacht. -.-

    Ich bedanke mich fürs lesen und für jeden Rat und sorry für Rechtschreibfehler...

    Grüße :tnx:
     
  2. gelöscht

    gelöscht Guest

    Ort:
    NULL
    Hallo!

    Vorab: ich bin kein studierter Jurist. Eine wirkliche "Rechtsberatung" im eigentlichen Sinne ist laut Rechtsberatungsgesetz dann doch den Berufsjuristen vorbehalten.

    Wenn ich dich richtig verstanden habe ist dir kein Sach- oder gar Personenschaden entschaden. Zivilrechtlich geht es dir also nicht um Schadenersatz. Ein Vermögensschaden (z.B. durch Nichteinhaltung eines Termines und damit verbundener Kosten) ist dir auch nicht entstanden.

    Dir geht es demnach also alleine um die strafrechtliche Sache. Was den Straftatbestand der Freiheitsberaubung angeht halte ich dies für sehr weit übertrieben. Nötigung hingegen ist wieder etwas anderes.

    Klar steht es dir frei, eine Anzeige wegen Nötigung zu stellen. Überlege aber auch deren Erfolgsaussichten und deren Nutzen für dich.
     
  3. Hallo,

    ich denke auch, dass eine Strafanzeige zu stellen nur Kraft und womöglich viel Geld kosten wird, ohne dass Du damit wirklich was erreichst.

    Eine Möglichkeit die Du versuchen könntest, wäre beim Ordnungsamt Deiner Stadt oder Gemeinde anzufragen. Einige Kommunen haben Satzungen, welche die Leinen- und Maulkorbpflicht regeln. Vielleicht wäre hier eine Art Verwarngeld möglich oder zumindest ein Schreiben der Kommune an die Besitzerin, dass sie ihren Hund zukünftig anzuleinen hat.
     
  4. donseppl

    donseppl

    Ort:
    Unna
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    +2
    Ein Probelm könnte die eindeutige Identifikation der Dame sein. Wenn ich dich richtig verstanden hab, hast du sie selbst ja nicht gesehen. Von daher räume ich dir relativ wenig Chancen ein.

    Auch dies ist natürlich keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne sondern nur meine persönliche Meinung.
     
  5. TBC

    TBC

    Ort:
    Cuxhaven ....... User sínce 2001
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    +1
    Bin auch kein Jurist, aber du scheinst auch keine Zeugen zu haben, ausser dem Hund und deinerseits. Die Hundebesitzerin wird sagen. "Mein Hund? Neeeeeiiiiiin, der wollte nur spielen."
     
  6. Der Rat von sünnschien ist schon der sinnvollste.
    Eine Strafanzeige bringt nichts, da keine Zeugen und die Sache mit der Nötigung und Freiheitsberaubung ist juristisch...., naja. Wenn überhaupt Körperverletzung, aber du bist ja nicht verletzt worden oder?

    Zivilrechtlich kommt nur die Tierhalterhaftung in Betracht, wenn du wirklich einen (materiellen) Schaden erlitten hast, § 833 BGB.


    Halt am besten die Augen offen und wenn du die die Tante wieder siehst, eventuell mit dem Vorwurf konfontieren oder ´ne Meldung beim Ordnungsamt (wenn es wirklich ein Hund mit Maulkorb ohne Leine war).
     
  7. Hey,

    danke erstmal für eure Antworten. Ja ich habe leider nur den Hund bzw. Hündin gesehen aber die würde ich sofort wieder erkennen und mir geht es einfach darum das die Besitzerin einen auf den Deckel bekommt, denn ich finde es unverantwortlich nen Hund nachts frei laufen zu lassen, wenn man über diesen nicht die nötige Kontrolle hat und spielen wollte der auch nicht das kann ich schon gut unterscheiden. U(nd was mich noch wütender macht ist die Tatsache das die Besitzerin mir nicht zur Hilfe gekommen ist, obwohl man das Bellen über eine sehr lange Strecke hätte hören müssen und wenn ihr sie hören konnte dann wird sie wohl auch das bellen des Hundes gehört haben. Das sind die Punkte, weshalb ich so sauer auf die Besitzerin bin und dieser einen Denkzettel verpassen möchte. Ich bin nur froh das die Hündin einen Maulkorb um hatte, worauf man aber wie gesagt nicht sofort schließen konnte, denn sie konnte trotzdem sehr gut und laut bellen, sonst wäre vieleicht schlimmeres passiert.

    Edit: Soviel ich weiß gilt in Bremen an allen öffentlichen Plätzen und Wegen anleinpflicht. Ich finde die ja selber nicht gut, denn ein Hund braucht auch seinen Auslauf aber dann sollte man seinen Hund auch voll unter Kontrolle haben. -.-
     
  8. Azubiii

    Azubiii

    Ort:
    NULL
    nein es gibt eine leinenpflicht dass heisst der besitzer muss diese nur dabei haben in Parks besteht leinenzwang das bedeutet der hund muss an der leine sein...

    jaaa manche sind wirklich unveranwortlich habe selbst einen kleinen mops der wirklich nur spielen will bzw. kann :D da erlebt mann leider auch mal brenzlige situationen mit nicht angeleinten großen hunden, die NUR spielen wollen...

    wenn dir nicht wirklich was passiert ist wird das wohl auch nichts mit ner anzeige... traurig aber wahr hier laufen menschen frei rum die über 100 anzeigen wegen körperverletzung haben, denen kann mann leider (auch wegen bestimmter deals mit der staatsanwaltschaft) nichts anhaben... :stirn: traurig aber wahr :stirn:

    solltest du rechtschutzversicht sein würde ich das eher machen (also anzeigen) als ohne... kleiner tip hol dir eine ;)

    beste grüße
     
  9. gelöscht

    gelöscht Guest

    Ort:
    NULL
    Wobei man der Vollständigkeit halber anmerken muß, dass eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung nicht hierfür aufkäme. Der "Versicherungsfall" wäre ja dann schon vor dem Versicherungsbeginn und dem Ablauf der Wartezeit eingetreten.
     
  10. nouseforaname

    nouseforaname

    Ort:
    Waterkant
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    +1
    Wie kommt ihr alle darauf, dass ne Strafanzeige mit Kosten verbunden ist?

    Er kann ohne weiteres zur Polizei gehen und den Sachverhalt schildern und evtl noch Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte stellen. Die Polizei muss der Sache dann nachegehen und sie ggf. an die StA weitergeben (Offizialprinzip). Dafür ist es auch egal, ob er Zeugen hat, weil er in dem Fall selbst der Zeuge ist (anders sähe es bei einer zivilrechtlichen Streitigkeit aus, weil er da selbst Partei wäre).

    Mit der Nötigung oder Freiheitsberaubung wird es hier allerdings nix, da beides Vorsatz erfordert. Hätte der Hund ihn verletzt, käme allenfalls fahrlässige Körperverletzung in Betracht. Ich könnte mir vorstellen, dass der Tatbestand irgendeiner Ordnungswidrigkeit erfüllt ist. Denn gäbe es halt ein Bußgeld von der zuständigen Behörde...
     
  11. Azubiii

    Azubiii

    Ort:
    NULL
    ich dachte das ist logisch... :tnx:
     
  12. nötigung, freiheitsberaubung wegen nem scheiss köter, der einen nichtmal verletzt hat? sorry, aber das finde ich absolut lächerlich. Klar kann man sich darüber aufregen, aber dann schon an der nächsten ecke due bullen zu rufen ist nen witz.
     
  13. 1. Habe ich die Polizei nicht gerufen diese kam zufällig wie bereits im Thema beschrieben. Wie du darauf kommst das ich die gerufen habe bleibt mir nen Rätsel Thread/Thema vieleicht nicht richtig gelesen? ;) Aber die Polizei fande das zB. gar nicht so lächerlich. ;)

    2. Das kannst du gerne lächerlich finde ich jedenfalls finde es eher fahrlässig einen Hund frei rumlaufen zu lassen, welchen man nicht unter Kontrolle hat. Desweiteren finde ich es ziemlich dreist von der Besitzerin das sie mir nicht zur Hilfe kam, denn ohne Maulkorb wäre mehr passiert und es gibt genug Hundebesitzer die ihren Hund frei laufen lassen und der Hund beißt dann zu. Es geht mir hier wie gesagt nicht um den Hund an sich, sondern um das Verhalten der Besitzerin und das ich mich darüber aufrege ist mMn vollkommen berechtigt und ne Strafe hat sie auch verdient.

    3. Warum muss immer erst gehandelt werden wenn es Verletzte gibt?


    @all

    Werde die Tage erstmal nee Anzeige gegen Unbekannt aufgeben und die Peronalien kann ich ja später noch nachreichen bzw. ihre Adresse, sobald ich diese habe. Nee Nötigung bleibt es mMn auf jeden Fall aber da werde ich die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen.

    Danke bisher für die Unterstüzung bzw. Ratschläge.

    Grüße
     
  14. Felissilvestris

    Felissilvestris

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    Bremen
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    +7
    Würde Strafanzeige stellen und gut.

    Aber ich muss auch einfach mal sagen, dass die Pauschalsierung gegen Hundebesitzer hier wieder echt zum K****. Meine Dalamtiner-Hündin läuft auch im Stadtbereich frei rum. Und gerade Nachts soll sie ja auch Anschlagen, wenn irgendwo etwas ist. Das Freilaufen ist im Übrigen für die artgerechte Haltung des Tieres, so wie es das Tierschutzgesetz vorschreibt, unerlässlich.
     
  15. Kommt nix bei rum und stört den Polizeiapparat bei wirklich wichtigen Aufgaben.
     
  16. nouseforaname

    nouseforaname

    Ort:
    Waterkant
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    Nein, ist es definitiv nicht!
     
  17. Raynor

    Raynor Guest

    Stimmt, der Hund sollte lieber mal ordentlich ins Bein beißen, dann kann man langsam drüber nachdenken, ob man sich dagegen wehren darf.

    Ich finde es gut und richtig gegen Hundebesitzer vorzugehen, die ihre Tiere nicht unter Kontrolle haben. Wenn dann auch noch das Verhalten des Besitzers zu wünschen übrig lässt, dann erst recht. Zumindest eine Verwarnung für die Besitzerin ist meiner Meinung nach unerlässlich.

    @Felissilvestris: Es ist nunmal einfach so, dass negative Erfahrungen in Erinnerung bleiben. Außerdem finde ich die Aussagen hier im Thread nicht wirklich dramatisch. Ich habe auch vor mir einen Hund zu kaufen, sehe aber das Verhalten vieler Hundebesitzer trotzdem kritisch.
     
  18. n tip von mir: n pfund hackfleisch kaufen, rattengift einmischen, wieder dahin fahren und dem köter vorwerfen. was denkst du, wofür sic der hund eher interessieren wird ??? für dich oder das pfund hackfleisch ??? ;)

    ich hab für das halten von solch aggressiven hunden überhaupt kein verständnis und bin daher rigoros für einschläfern. solche tiere haben keinen nutzen. ganz im gegenteil. wenn ich ab und an meldungen lese, dass ein kind totgebissen wurde, bin ich direkt wieder für die einführung der todesstrafe für die hundehalter.
     
  19. Felissilvestris

    Felissilvestris

    Ort:
    Bremen
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    +7
    Viele Hundebesitzer verhalten sich falsch. Aber nur ein Beispiel was ich bei mir fast täglich erlebe:

    Laufe mit meinem Hund auf einem reinen Gehweg. Der Hund läuft frei. Dann kommt mit einem Affenzahn ein Fahrradfahrer an und fährt den Hund fast platt, der natürlich zum Schnuppern immer den Weg kreuzt. Anstatt sich zu entschuldigen beschweren sich diese Leute noch. Sorry, die sollen mit ihrem sch*** Rad auf dem Radweg oder die Straße. Einmal hat einer sogar meinen Hund angefahren, obwohl dieser an der Leine war. Aber als Hundebsitzer ist man grundsätzlich schuld. Habe meine Hündin jetzt gut 4,5 Jahre. In der Zeit hat sie 14 mal an der Pfote genäht werden müssen, wegen den ganzen Scherben die überall rumliegen. Aber wehe du wirst den Beutel mit dem Hundekot in eine normale Mülltonne, die so rumstehen, dann knöpft dir die Bullerei in Bremen 20 Euronen ab. Habe da echt langsam die Schnauze gestrichen voll.
     
  20. Städte sind also der Bereich, in dem dalmatinergroße Hunde nach Einbruch der Dunkelheit frei herumlaufen und anschlagen sollen, weil das ja das Tierschutzgesetz vorschreibt. Wieder was gelernt.