Polizeieinsatz gegen Werder-Fans

Dieses Thema im Forum "Arminia Bielefeld - Werder Bremen" wurde erstellt von SektionHH, 23. August 2008.

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  1. Äh ... nein. Es ist in einer Diskussion eigentlich etwas sehr normales, dass man über manche Aspekte diskutiert und über manche nicht. Mir persönlich ist es egal, ob Du manche Dinge relativieren kannst, während Du bei anderen "Argumenten" weiterhin Deine Holzhammer-Klischees verwendest, damit der Rest Deines Postings besser dasteht.

    In diesen Fällen, und das betrifft 90 % dessen, was Du so schreibst, nehme ich mir die Freiheit heraus, nicht über den sehr kleinen, relativierten Teil Deiner Ansichten diskutieren zu wollen, sondern über den unsinnigen Schwanz von Klischees und Räuberpistolen, der da dranhängt. Und das ist sehr legitim, glaube ich.
     
  2. fvw1899

    fvw1899

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    Genau tu einfach so als hätte ich nur die Hälfte geschrieben und las das andere komplett untern Tisch fallen.
    So das ist jetzt das letzte mal das ich mich diesbezügliche wiederhole. Es ist zwar richtig das man nicht alles aufgreifen muss was ich geschrieben habe, aber man muss doch alles berücksichtigen. Wenn ich sage das solche fälle meiner Meinung nach die Ausnahme darstellen, kannst du es nicht einfach so hinstellen als ob ich das auf alles beziehe.

    Wie z.B. in deinem Post Nr. #155
    Zitat: Ich kann Dir ein paar Dutzend Situationen aufzählen, wo sich Schwachmaten aus unserem Block gegenüber Polizisten danebenbenommen haben. Nimmst Du da für Dich auch einen "Wegschauappell" in Anspruch?
    -->Ich habe gesagt, das die Leute häufig selber Schuld sind.

    Oder dein Post Nr. #159
    Zitata: Ich tue jedenfalls nicht so als sei es legitim, einen ganzen Berufsstand für minderwertig zu erklären. Manche hier tun das aber.
    --> Hab ich nicht gemacht sondern von den Ausnahmen (schwarzen Scharfen) gesprochen.

    Wenn du es jetzt immer noch nicht verstanden hast, oder es einfache nicht sehen möchtest das ich die Sachen nicht einseitig betrachte dann kann ichs jetzt auch nicht mehr ändern. Denn nochmal wiederhol ich das jetzt nicht, da ich es schon ca. viermal gemacht habe.
    Aber wenn du das anerkennen würdest, passe ich wahrscheinlich nicht mehr in DEIN Weltbeild.

    So und wenn ich mich jetzt die nächsten vier Tage nicht der Diskussion stelle, ist das keine Feigheit oder das eingeständniss einer Niederlage sondern eine Flucht.
    Und zwar nach München.
    Also auf zwei geile Spiele und sechs Punkte.:svw_applaus::svw_applaus::svw_applaus::svw_applaus:
     
  3. Dicht

    Dicht

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    Wo genau wird denn in dem Text das Gesetz gebogen?

    Gebogen bis es bricht wird es doch jedes Wochenende von der Polizei. Oder kennst du eine Bundesligastadt, die nicht Spieltag für Spieltag Fans stundenlang in Gewahrsam hält, ohne sie einem Richter vorzuführen?

    Och, mir reicht es völlig, wenn sie sich an Gesetz und Recht halten. "Fingerspitzengefühl" und "Auge zudrücken" gehören in der Tat manchmal auch dazu - das nennt sich dann Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
     
  4. @Dicht
    nein nein das is ne Sicherheitsverwahrung, da Fussballfans im allgemeinen und Auswärtsfans im besonderen eine Gefahr für die öffentlichkeit darstellen...
    (wollt auch mal so schreiben :D)

    ABer bevor jetzt wieder geschrieben wird...die haben es ja auch verdient (pauschal weil die die das immer schreiben ja selber noch nie in solchen Situationen waren, aber trotzdem die pauschalschuld beurteilen können)
    sag ich dazu, das wird ja oft nie geklärt ob SIe Schuld oder selber Schuld sind, das Sie ohne ANhörung festgehalten werden, nach Stunden und unbegründeter Leibesvisitation wieder freigelassen werden und wenn Sie pech haben auf komplizierter Weise sich gegen ein Stadionverbot wehren müssen...das einzige was Sie wissen ist du seist beim Bahnhof dabei gewesen (hä Bahnhof) und du seist auf nen Band so sehen (das Band hat nie jemand gesehen oder gezeigt)...

    Aber bevor ich weiter fabeln schreibe und einzelfälle an schwerverbrechern (ach pauschalisieren macht fun) weiterführe geh ich mich auf ein wichtiges Spiel vorbereiten

    Sorry Dicht das ich deine guten und konstruktiven Ansätze (mein ich so...) damit in den Hintergrund rücke...
     
  5. Schön, mal wieder einen Hobby-Rechtsexperten hier vor mir zu haben. Dann bemühe ich mal das Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg und dessen Verwaltungsverordnung.

    Laut § 28 (3) PolG BW ist eine richterliche Entscheidung über den Gewahrsam unverzüglich herbeizuführen. Laut VwV zu § 28 kann auf eine richterliche Anordnung verzichtet werden, wenn die Einholung der Anordnung vermutlich länger dauern würde als der Gewahrsam an sich andauert. Der Gewahrsam darf nicht durch die Herbeiführung der richterlichen Entscheidung verlängert werden.

    Im Klartext, wenn ich Samstag Mittag, gegen 14.00 Uhr einige alkoholisierte Fans in Gewahrsam nehme, ist in den meisten Fällen davon auszugehen, dass die richterliche Anordnung längere Zeit in Anspruch nimmt, als die Gewahrsamsdauer.

    Desweiteren würde mich interessieren, woher ihr überhaupt wissen wollt, ob die Beamten eine richterliche Entscheidung eingeholt haben. Ist ein Bereitschaftsrichter erreichbar, wird mit diesem auch Kontakt aufgenommen.

    Bei mir in Mannheim ist es beispielsweise so geregelt, dass wir ein Fax an das Amtsgericht versenden, sobald wir eine Person in Gewahrsam genommen haben. Ist ein Richter erreichbar, erreicht ihn auch dieses Fax, bei Einwänden gegen den Gewahrsam wird die Dienststelle anschließend informiert.


    Ja aber um Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme ging es in meinem Posting nicht. Ich habe hierbei beschrieben, wie sich ein solches Verhalten, wie in dem Artikel beschrieben, sich nicht unbedingt positiv auswirkt. Ich habe als Polizist eben desöfteren mehrere Möglichkeiten, wie ich - im Rahmen des gesetzlich erlaubten - handeln kann.

    Nehmen wir unser Beispiel wenn einer in der Öffentlichkeit vorm Spiel an den Baum pinkelt - nun habe ich sowohl die Möglichkeit, diese Ordnungswidrigkeit anzuzeigen, was dazu führt, dass der Betroffene ein Bußgeld bezahlen muss.

    Ich habe aber auch die Möglichkeit, die Person auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und es dabei zu belassen.

    Nun stellt sich die Frage, wovon hängt es ab, wie ich handle?

    Wenn der Betroffene mir gegenüber nun äußert, dass er sein Fehlverhalten einsieht und sich freundlich verhält, ist die Chance wohl deutlich höher, dass ich es dabei belasse als wenn sich der Betroffene wie im Artikel verhält, grundsätzlich unkooperativ.

    Jetzt angekommen, um was es geht??
     

  6. Punkt 1: Im Polizeigesetz ist nirgends vermerkt, dass der in Gewahrsam genommene anzuhören ist.

    Punkt 2: Wie kommst du darauf, dass die "Leibesvisitation" unbegründet ist? Sobald ich eine Person in Gewahrsam nehme, wird diese Person auch durchsucht, was rechtlich zulässig ist. Bei uns in Mannheim hat neulich erst mal wieder die Zelle gebrannt, weil ein in Gewahrsam genommener ein Feuerzeug in seinen Socken versteckt hatte. Erstickt er mir, bin ich dran. Daher wird JEDE Person, die ich in Gewahrsam nehme, genau durchsucht.

    Punkt 3: In Einzelfällen kann es auch einem "Unschuldigen" passieren, dass er in Gewahrsam genommen wird. Wenn von einer Gruppierung schon mehrere Störungen ausgegangen sind, kann diese Gruppe kurzfristig, zum Beispiel um ein Zusammentreffen mit einer anderen Gruppierung zu vermeiden, festgehalten und vor Ort in Gewahrsam genommen werden. Es ist durchaus möglich, dass sich in dieser Gruppe der ein oder andere befindet, der sich nicht auffällig verhalten hat, dies ist aber in dem Moment nicht feststellbar. Und da es in dem Moment keine andere Möglichkeit gibt, weitere Störungen gegen die öffentliche Sicherheit / Ordnung zu vermeiden, ist die Gewahrsamnahme einer solchen Gruppierung zulässig.
     
  7. Unbash

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    Hmm nur mal ein kleiner provokanter Einwurf zu dem Thema, dass Ordnungswidrigkeiten nur verhängt werden, wenn es der Beamte so will.

    "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

    Wo das steht, sollte ja bekannt sein :)
     
  8. Warst du nicht derjenige, der immer nach Fingerspitzengefühl und so geschrien hat? Und von Einfühlungsvermögen?
    Man man man....:wall: Aber ich wollte mich ja eigentlich nicht mehr melden...
     


  9. Gehe ich hierauf halt auch mal noch kurz ein, da es manche einfach nicht verstehen / verstehen wollen.

    Erstmal werden keine Ordnungswidrigkeiten verhängt, sondern Bußgelder aufgrund von Ordnungswidrigkeiten.

    Und um es nochmals zu erklären: Hat ein Beamter von einer Ordnungswidrigkeit Kenntnis, so kann er gemäß Opprotunitätsprinzip ein Bußgeld verhängen oder es bei einer mündlichen Verwarnung belassen.

    Und wovon macht man das in aller Regel abhängig? Natürlich vom Verhalten des Betroffenen (Betroffener ist derjenige, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat). Zeigt sich dieser einsichtig, ist die Chance, dass von einer Verfolgung abgesehen wird, deutlich höher, als wenn sich dieser nur quer stellt und gänzlich unkooperativ verhält. Denn bei letzterem Verhalten ist davon auszugehen, dass eine mündliche Verwarnung nicht zum gewünschten Erfolg führt.
     
  10. Manche Polizisten denken, sie wären bessere Menschen und machen, was sie wollen. Diese Willkür ist unerträglich. Manchmal haben einige Leute ne Anzeige oder ein paar Schläge verdient, auch Bremer. Aber oft ist es so, dass man völlig unbeteiligt an einer Sache ist und sich die Polizei trotzdem an einem vergreift. Man sollte zu Spielen selbst mit ner Kamera erscheinen und die Polizei die ganze Zeit über filmen, um deren Vergehen nachweisen und vorbeugen zu können. Es ist nun wirklich nicht so, dass alle Polizisten schlecht sind, aber einige wenige sollten für ihre Vergehen auf der Arbeit selbst mal unter die Lupe genommen werden. Leider gibt es unter Polizisten eine derartige Solidarität, dass das nie passieren wird.
     
  11. Unbash

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    Du sprichst mir aus der Seele :applaus:
    Das Wort Willkür wollte ich eigentlich meiden, weil ich mir so dachte, dass mir das eh um die Ohren gehauen wird hier :D Aber im Grunde ist es das ja.
    Das mit dem Zusammenhalt unter den Polizisten finde ich auch sehr sehr krass. Wenn es so einen zwischen der "normalen" Gesellschaft gäbe, hätten wir eine perfekte Welt. Allerdings ist so etwas bei der Polizei in dem Moment fehl am Platze, wo man das Fehlverhalten von anderen deckt.
    Hier mal wieder ein aktuelles Beispiel wen es interessiert.. ist aber offtopic also bitte nicht draufklicken wenn es nicht interessiert ;D [[[[[ http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/kaefige-fuer-linke-demonstranten/ ]]]]



    Ich habe nach einer besser ausgebildeteten Polizei geschrien, die sich einen vernünftigen Überblick (durch mehr Polizisten) über die Situation schafft und die Straftäter gezielt rauszieht. Da ich viele sogenannte Ordnungswidrigkeiten allerdings für :stirn: halte, wegen so etwas Strafgelder zu verlangen kann ich meine These durchaus aufrecht erhalten, dass man nicht wegen der Bestrafung von Kleinigkeiten die Situation eskalieren lassen soll.
    Ich habe da durchaus eine "verfassungstreue" Meinung, dass jeder gleich zu behandeln ist. Um mal ein Beispiel von etwas weiter oben aufzugreifen: Wenn jemand sein Bedürfnis nicht mehr anhalten kann und keine Toilette in Reichweite ist, wird er es wohl an einem Baum o.ä. ausüben müssen. Und wenn nun ein Polizist kommt und der "Täter" (sehr lustig bei so etwas davon zu spreche :D ) dem Polizist schöne Augen macht bzw. "kooperativ" ist und der Polizist nur eine Verwarnung ausspricht, oder aber der Polizist ihm ein Bußgeld aufbrummt.. meint ihr das ändert was an dem Verhalten desjenigen, wenn er nochmal in so eine unwünschenswerte Situation kommt und keine Toilette in der Nähe ist?

    So, kann sein dass ich mich teilweise nicht 100% klar ausgedrückt habe, aber die Nachfragen von Kai und TheEagle85 werden ja sicher nicht lang auf sich warten lassen, dann versuche ich das nochmal klarer zu formulieren :)
     
  12. Dicht

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    Eigentlich ist das hier nicht der richtige Ort für ein Polizeirechts-Seminar. Aber da es ein weit verbreiteter Rechtsirrtum ist, dass die Polizei jemanden ohne weiteres bis zu 48 Stunden lang festhalten darf, will ich mich ausnahmsweise mal darauf einlassen und bitte die gelangweilten Mitleser schon jetzt um Entschuldigung.

    Das steht übrigens nicht nur im Polizeigesetz, sondern auch in Art. 104 des Grundgesetzes. Dort wird sogar als Regelfall davon ausgegangen, dass bereits vor der Ingewahrsamnahme eine richterliche Entscheidung über ihre Zulässigkeit einzuholen ist. Das ist im polizeilichen Alltag sicherlich unrealistisch, zeigt aber, wie wichtig es den Müttern und Vätern des Grundgesetz war, soweit wie irgendwie möglich zu vermeiden, dass die Polizei selbst darüber entscheiden kann, ob und wie lange sie jemanden festhält.

    Mit dem zweiten Satz wird der Zweck dieser Ausnahmevorschrift korrekt beschrieben: Die Pflicht zur Einholung einer richterlichen Entscheidung darf natürlich nicht dazu führen, dass jemand in der Zelle auf den Richter wartet, obwohl die Polizei ihn eigentlich längst freigelassen hätte. Die Polizei darf den Bereitschaftsrichtern aber auch nicht einfach Lahmarschigkeit unterstellen und diese Ausnahmevorschrift zur Regel machen.

    Wieso das denn? Die Freilassung erfolgt doch in der Regel erst, wenn die meisten Besucherströme den Spielort bzw. den Bahnhof wieder verlassen haben, also nicht vor 18 Uhr, meist erst gegen 20 Uhr. Diese mindestens vier Stunden reichen ja wohl dicke! Die meisten Polizeigesetzkommentare gehen davon aus, dass von höchstens (!) zwei bis drei Stunden auszugehen ist, wohlgemerkt inklusive aller bürokratischen und Transport-Maßnahmen. Natürlich kann es im Einzelfall auch mal länger dauern, aber davon darf die Polizei jedenfalls nicht einfach so ausgehen und deshalb darauf verzichten, den Fall dem Gericht überhaupt erst vorzulegen.

    Aha, und wenn kein Richter erreichbar ist, dann entscheidet ihr einfach selbst, wann er die Person freilasst? Wenn ich dich da jetzt richtig verstanden habe, hast du den allspieltäglichen Rechtsbruch gerade selbst eingeräumt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat klipp und klar entschieden, dass der Staat auch am Wochenende (mindestens den ganzen Tag über, bei abendlichen Großveranstaltungen entsprechend länger, bei mehrtägigen Einsätzen auch die ganze Nacht über) stets einen richterlichen Bereitschaftsdienst sicherstellen muss. Geschieht dies nicht (z.B. aus Kostengründen), darf dies nicht zu Lasten der Grundrechte gelten. D.h. freiheitsentziehende Maßnahmen, die nicht zuvor von einem Richter angeordnet wurden, sind während dieser Zeit gänzlich unzulässig, die Polizei muss sich auf mildere Maßnahmen beschränken (Platzverweise, persönliche Begleitung etc.). So ist die Rechtslage! Unbequem für die Polizei, gut für die Bürgerrechte, schlecht für die Gefahrenabwehr. Der Argumentation, dass man dann eben im Zweifel auf die richterliche Entscheidung verzichten müsse, wenn die Ingewahrsamnahme unbedingt erforderlich sei, hat das Bundesverfassungsgericht eine klare Absage erteilt. Weil Grundrechte nicht aus finanziellen Gründen oder gar aus Bequemlichkeit eingeschränkt werden dürfen.

    Das bremische Polizeigesetz verweist hierbei auf das "Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen". Dort ist die persönliche Anhörung des Betroffenen ausdrücklich vorgeschrieben. Das Polizeigesetz bei euch in Baden-Württemberg bezieht sich hingegen auf das "Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit". Da steht lediglich drin: "Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten und die geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen." Auch hier darf sich das Gericht also nicht allein auf die Schilderungen der Polizei verlassen. In aller Regel wird dann eine Anhörung des Betroffenen erforderlich sein.

    Okay, ich gebe zu, dass die Bedeutung eines freundlichen zwischenmenschlichen Umgangs mit den Polizisten in dem Ratgeber ein wenig zu kurz kommt. Ich werde das künftig stärker berücksichtigen. Die Einsicht ins eigene Fehlerverhalten kundzutun, ist aber ne gefährliche Sache, weil es halt in vielen Fällen schwer einzuschätzen ist, ob einem das wirklich nutzt oder eher schadet.
     
  13. fvw1899

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  14. Ganz ehrlich gesprochen habe ich langsam keine große Lust mehr dazu, hier eine riesige Rechtsdiskussion in meiner Freizeit zu führen.

    An fw1899: Du brauchst hier nicht das :applaus: auszupacken bei Themen, von denen du keine Ahnung hast, nur weil jemand etwas schreibt, was dir gerade in den Kram passt.

    So, nun zu dem oben aufgeführten Zitat, darauf muss ich einfach eingehen, weil es für mich zu gravierende Mängel aufweist.


    Zitat:


    die Polizei muss sich auf mildere Maßnahmen beschränken (Platzverweise, persönliche Begleitung etc.). So ist die Rechtslage! Unbequem für die Polizei, gut für die Bürgerrechte, schlecht für die Gefahrenabwehr.


    Unbequem für die Polizei ist völliger Bullshit, denn mir ist das letztlich scheißegal, was ich mit diversen Bürgern mache. Ich treffe Maßnahmen nicht zu meiner persönlichen Befriedigung.

    Und jetzt erkläre du mir, wenn ich beispielsweise einen völlig besoffenen habe, der auf der Straße rumfliegt. Ich erreiche keinen Richter, erteile ihm einen Platzverweis und er rennt mir vor ein Auto und wird überfahren. Dann sind deinen Bürgerrechten genüge getan und allen ist geholfen.

    Oder ich habe eine ständig pöbelnde Person, die vorher schon etliche Leute aggressiv angefallen hat. Ich erteile wieder den von dir gepriesenen Platzverweis und derjenige haut dem nächsten auf die Fresse,...

    Dann sind die Bürgerrechte des Störers, wie von dir so sehr gewünscht, beachtet worden und alle sind zufrieden!

    Ach wie schön wäre es, würden sich doch die schlimmen Polizisten endlich an die Gesetze halten und endlich Acht geben auf die Bürgerrechte.



    Was ich hier desweiteren unserem Paragraphenreiter entgegen setzen muss:

    Es gibt, wie von mir beschrieben, Fälle, in denen kein Richter erreichbar ist. ABER: Selbst wenn er in den genannten Fällen erreichbar gewesen wäre, glaubst du ernsthaft, er hätte dann anders entschieden?

    Ich habe mir schon oft genug eine richterliche Entscheidung eingeholt. Ich habe es aber noch NIE erlebt, dass mir ein Richter gesagt hat, die Ingewahrsamnahme sei aufzuheben.

    Folglich geht es dir gerade lediglich darum, die Rechtsmäßigkeit der Maßnahmen in Frage zu stellen und nicht darum, die Betroffenen vor ungerechtfertigten Maßnahmen zu schützen.


    Und noch etwas: Die Bereitschaftsricher sind oft Richter, die auf Familienrecht, Zivilrecht oder Verkehrsrecht speziefziert sind und weder von der StPO noch vom PolG eine Ahnung haben. Es kam schon öfters vor, dass ich denen die Rechtslage erklären musste und die mich dann gefragt haben, was ich denn nun für die richtige Maßnahme halten würde. Soviel dazu.

    Aber Hauptsache, man versucht, der Polizei jegliche Kompetenz zu entziehen und alle getroffenen Maßnahmen fragwürdig darzustellen.....
     
  15. Dicht

    Dicht

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    Bei volltrunkenen Personen ist allgemein anerkannt, dass hier die Frist zur "unverzüglichen" Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung erst beginnt, wenn die Person soweit ausgenüchtert ist, dass sie vom Richter überhaupt sinnvoll angehört werden kann. Bis dahin kannst du sie also durchaus in Gewahrsam nehmen, wenn das zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.

    Wie gesagt, im Notfall müsstet ihr diese Person halt solange persönlich begleiten, bis ein Richter erreichbar ist und über eine Ingewahrsamnahme entscheiden kann.

    Unsinn! Zufrieden kann man nur sein, wenn der Staat seiner verfassungsrechtlichen Pflicht nachkommt, zu den genannten Zeiten einen richterlichen Bereitschaftsdienst zu gewährleisten, damit die Polizei ihre Arbeit tun und wirkliche Gefährder von der Straße holen kann. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies auch sehr schnell der Fall sein würde, wenn sich die Polizei ihrerseits endlich bei fehlendem Bereitschaftsrichter an die geltende Rechtslage halten und auf Ingewahrsamnahmen verzichten würde. Indem ihr das nicht tut, ermöglicht ihr der Justizverwaltung erst, sich weiterhin ihren Pflichten zu entziehen.
     
  16. Ohne dass ich nun genau auf deinen Post eingehen will, genau wie du es ja bei mir getan hast, was willst du denn genau erreichen?

    Glaubst du ernsthaft, dass sich, wenn immer ein Richter erreichbar wäre, für die Bürger etwas "verbessern" würde?

    Zum einen werden keine Personen grundlos von der Polizei in Gewahrsam genommen und zum Anderen, wie bereits beschrieben, kennen sich die meisten Richter in der Rechtslage weniger aus als die Polizei und werden einen Teufel tun, die Rechtsmäßigkeit der Maßnahme in Frage zu stellen.

    Also, worum geht es dir? Lediglich darum, die Polizisten in Verruf zu bringen?
     
  17. Unbash

    Unbash

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    Rriiichhtig! :grinsen: :applaus:
    Du stellst das so lächerlich da, also ist es scheinbar was ganz schön außergewöhnliches wenn sich eine von der Gesellschaft legitimierte Berufsgruppe an staatliche und vorstaatliche Gesetze hält? Das ist echt beängstigend :o
     
  18. Wie wär's denn, wenn man es einfach grundsätzlich als erstrebenswert betrachten würde (und nicht nur von "gesellschaftlich legitimierten Berufsgruppen"), sich an Gesetze und Regeln zu halten? :confused:
     
  19. [Sportfreund]

    [Sportfreund]

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    Ihr seid ja immer noch dabei. Ich bewundere TheEagle85, dass er hier immer noch sachlich argumentiert, während die andere Seite mit provokanten Einwürfen ankommt, Beiträge oder ganze Passagen ignoriert oder mit völlig unpassenden Beispielen daherkommt.

    Wie man es dreht und wendet: TheEagle85 hat recht. Es mag einen sehr kleinen Teil an Polizisten geben, die eine merkwürdige Art haben und sich daneben benehmen. Aber ich glaube kaum, dass genau diese Woche für Woche in den Stadien da sind, um bestimmte "Gruppierungen" zu hänseln.

    Nein, wie dieser schöne Leitfaden auf fanszene-bremen.net zeigt, will man gar nicht anders. Man würde nicht einmal mit vernünftigen Polizisten kooperieren. Das habe ich selbst erlebt, da wurde beleidigt, Stinkefinger gezeigt, es wurde gespuckt... und das nicht nur einmal.

    Da kann man eigentlich einpacken. Die wollen es so (Stichwort Schmollecke) und werden ihr Verhalten wohl erst ändern, wenn sie erwachsen sind. Wenn überhaupt.
     
  20. Unbash

    Unbash

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    Was forderst du jetzt genau? Wenn sich Bürger scheisse verhalten kann die Polizei ruhig draufhauen / Grundgesetz missachten etc?
    Das in meinem letzten Post beschrieben hat mir echt den Rest gegeben :stirn:

    "Wie wär's denn, wenn man es einfach grundsätzlich als erstrebenswert betrachten würde (und nicht nur von "gesellschaftlich legitimierten Berufsgruppen"), sich an Gesetze und Regeln zu halten? "

    Seh ich genauso wie du. Keine Frage. Aber wenn es die Gesetzeshüter nicht tun, warum sollte es dann jemand anders machen? Die Polizei hat halt eine Vorbildfunktion.