Fahrverbot auch bei Diebstahl ?

Dieses Thema im Forum "Off Topic" wurde erstellt von werderfan82, 20. Juni 2010.

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  1. nouseforaname

    nouseforaname

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    Waterkant
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    +1
    Es geht hier nicht um Führerscheinentzug, sondern um Fahrverbote.

    Ich halte auch nix von der ganzen Geschichte, aber rein objektiv betrachtet lässt es sich durchaus rechtfertigen.
     
  2. gelöscht

    gelöscht Guest

    Ort:
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    Wie wäre es mit Sozialstunden? Wenn jemand nicht zahlen kann und ihm Leistungen gestrichen werden, ist es nicht unlogisch, wenn er dann eine weitere Straftat begeht (Diebstahl). Wie soll er sonst seinen Lebensunterhalt finanzieren (und für nichts anderes ist ALG II angedacht, denn es heißt nicht umsonst "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt")?
     
  3. Jarvis

    Jarvis Guest

    Damit trifft man aber höchstens Leute, die auf dem Land wohnen oder pendeln. Ich fahre quasi gar kein Auto und so würde mich das überhaupt nicht stören, wenn man mir den Lappen vorübergehend wegnimmt, da ich auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreife. Für Leute, die beruflich auf ihr Auto angewiesen sind, ist das schon eine höhere Strafe, die allerdings totaler Schwachsinn ist, meiner Meinung nach, weil sie nun einmal, wie schon sagt, darauf angewiesen sind. Stattdessen mal lieber Sozialstunden oder ähnliches. Damit ist dann auch der Gesellschaft eher geholfen.
     
  4. Das werden die betroffenen Kommunen wahrscheinlich dankend ablehnen. Ähnlich wie bei Arbeitseinsätzen für Hartz IV-Empfänger schrecken viele Städte und Gemeinden davor mittlerweile zurück, weil der Ertrag in keinem Verhältnis zum Aufwand steht: Es muss immer jemand abgestellt werden, der die Arbeitenden beaufsichtigt, ihre Motivation hält sich in ganz engen Grenzen und das Ergebnis ihres Wirkens lässt oftmals auch sehr zu wünschen übrig. Für die meisten Kommunen ist es daher weitaus günstiger, wenn sie einfach stillschweigend die Leistungen zahlen und die Arbeiten von den kommunalen Arbeitnehmern erledigen lassen...
     
  5. petter

    petter

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    Das ist für mich der Hauptgrund, den Vorschlag abzulehnen. Die Bestrafung ist doch kaum eine Bestrafung, da man sie einfach umgehen kann und die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, gering ist.

    Hinzu kommt die hier schon genannte Ungerechtigkeit, dass ein eine scheinbar gleiche Strafe (x Monate Fahrverbot) verschiedene Leute unterschiedlich hart trifft.

    Das verstehe ich nicht. Wenn man bei einer Straftat erwicht wird, ist es doch egal, wie die Bestrafung aussieht, es ist Aktenkundig. Inwiefern wäre ein Fahrverbot ein weiterer Schritt Richtung Überwachungsstaat??
     
  6. gelöscht

    gelöscht Guest

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    @Niedersachse
    Hast schon Recht. Kernaussage meines Beitrags war auch eher der Teil, dass eine Kürzung/Streichung der Regelleistung noch "gefährlicher" wäre.
     
  7. Als Strafrechtlicher erlaube ich mir die Meinung, dass es juristisch nicht möglich ist, es entspricht nicht den Strafzwecken des StGB und es entspricht nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus dem Grundgesetz.

    Als Kriminologe schüttel ich nur den Kopf, über die Überlegung das Fahrverbot als Strafe bzw. Nebenstrafe auch bei verkehrsunabhängigen Straftaten. Es entspricht nur dem Vergeltungsprinzip, hauptsache - ohne Sinn und Verstand - den Straftäter weh zu tun. Dieses führt aber eben nur dazu, dass der Straftäter in unserer von Mobilität geprägten Gesellschaft dazu gedrängt werden, sich erneut strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis!) zu machen.
    Ein weiterer Punkt ist einfach, dass die Strafempfindlichkeit der einzelnen Straftäter für diese Straftate noch extremer ist, als bei Geld- und Gefängnisstrafe eh schon.
    Es gibt einerseits die Leute, die gar keinen Führerschein haben - anderseits die jungen Leute, die zwar einen Führerschein haben, aber ihn nicht wirklich brauchen, dazu der Unterschied zwischen Stadt- und Landbevölkerung, Viel- und Wenigfahrer oder gegebenenfalls sogar der drohende Jobverlust für Fahrer, die mit ihrem Führerschein ihr Geld verdienen.
    Dazu kommt, dass die wirklich vermögenden auch hier bevorzugt werden, diese können sich Taxi oder gar einen Chaffeur leisten.

    Zurzeit gibt es das Fahrverbot (1 bis 3 Monate) oder den Führerscheinverlust (beide "Nebenstrafen" sind möglich) nur, wenn der Täter aufgrund seiner Tat bewiesen hat, dass er nicht dazu geeignet ist, ein gefährliches "Werkzeug" in Form eines Autos im Straßenverkehr zuführen. Aber wenn ich jemandem etwas wegnehme, dann hat das nun mal einfach nichts mit dem Straßenverkehr zu tun. Das ist großer Unsinn. Was kommt als nächstes? Kein Fernsehen mehr? Kein Internet? Keine Haustiere?

    Hört auf damit.
     
  8. Hybrid

    Hybrid

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    Bremen
    Das hier wäre eine Alternative
     
  9. das hat ja schon bei meinen eltern nicht funktioniert ^^
     
  10. Felissilvestris

    Felissilvestris

    Ort:
    Bremen
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    Es ist ganz angnehm, dass sich unsere Bundesjustizministerin deutlich gegen diese Art der Bestrafung ausgesprochen hat. (Quelle)

    Während sich leider der Bremer Senator für Justiz und Verfassung dafür ist. (Quelle)