Werder schließt Bremer NPD-Funktionär aus

Dieses Thema im Forum "Allgemeines" wurde erstellt von clu, 20. April 2011.

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  1. Olli_1899

    Olli_1899

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    Ist doch alles rechtens gelaufen.
    In der Mitgliederverordnung schreibt Werder, wie ein solcher Ablauf aussieht, sofern die Gesinnung oder andere beschriebene Punkte nicht übereinstimmen. Es ist alles so abgelaufen, es gab keinen Einspruch.
     
  2. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Schwachsinn... ein Verein hat das Recht sich seine Mitglieder selbst auszusuchen, bzw auszuschliessen. Und wenn ein Individuum (von Menschen spreche ich gar nicht aus dieser Partei) sich öffentlich zu bestimmten Themen äussert (was dieser Herr auch bereits getan hat, weswegen er auch schon richterlich belangt wurde, bzw belangt hätte werden können), die nicht mit den Grundsätzen des Vereins Werder Bremen in Einklang zu bringen sind, dann ist ein Ausschliessen aus dem Verein genau richtig... für irgendwelche Inszenierungen oder Propaganda können sich die Typen andere Vereine aussuchen, und nicht einen Verein, der für Integration und Toleranz gegenüber Ausländern steht... DAS ist nämlich absolut nicht zu vereinbaren.

    Richtig so, denn rauszuwerfen :thumb:
     
  3. Sie enttäuschen mich, ich hätte Ihnen mehr Intiligenz zugetraut!

    Werder Bremen kann doch beschließen was es will, meinetwegen auch das Werder für immer Deutscher Meister ist, nur wird das den anderen 17 Vereinen glattweg egal sein und Werder würde trotzdem nur dann Deutscher Meister wenn wir die meisten Punkte haben!

    Sprich, wenn der Herr von der NPD klagt, wird Werder ihn wieder aufnehmen müssen, es ist also nur ein Zeitgewinn!

    Sicher finde ich Ihre Meinung lieber Campino völlig in Ordnung, meiner Meinung nach gehört dieser Mensch auch nicht zu Werder Bremen!

    Es ändert aber nichts daran, das man Menschen nur weil sie einer Partei angehören, nicht ausschließen darf!

    Denn wenn mal irgendwann eine Partei z.B. fordert das Werder für die Polizeieinsätze was bezahlen soll, würde das dann zur Folge haben das alle Menschen die Mitlgieder dieser Partei wären, auch per Mehrheitsbeschluss von Werder Anhängern raus geschmissen werden dürfen, aus dem Verein Werder Bremen?

    Wie schon versucht anzudeuten, niemand steht über dem Gesetz auch Werder Bremen nicht!

    Und von Toleranz kann ja wohl keine Rede sein wenn man Leute ausgrenzt!

    Dann sollte Werder Bremen auch so ehrlich sein und sagen, nein unsere Toleranz hat Grenzen und die sind bei der NPD erreicht!

    Sie können also dem Herrn von der NPD nahe legen die Partei zu wechseln, aber sie können ihn nicht ausschließen weil er Mitglied dieser Partei ist. Sollte dieser Mensch gegen Gesetze verstoßen, so muss er von einem Richter schuldig gesprochen werden.

    Behaupten, lieber Campino, können Sie hier erstmal alles, aber Sie müssen es auch beweisen!

    Vielleicht haben wir ja aber auch Glück und der Herr von der NPD klagt gar nicht, wer weiß!

    Aber sollte er klagen wird er Recht bekommen, denn eine Vereinssatzung steht nicht über dem Gesetz!

    MfG
    Dennis Kufner
     
  4. Du versteht das Grundgesetz ein wenig falsch. Das Grundgesetz regelt erst einmal das Verhältnis zwischen Staat und Bürger - zwar gibt es in gewisser weise auch die sogenannte Drittwirkung der Grundrechte, aber das ist gerade nicht gleichzusetzen.


    Im Verhältnis Bürger zu anderen Bürger oder juristischen Personen gibt es die sogenannte Privatautonomie - als Verein kann ich mir gerade meine Mitglieder aussuchen - denn gerade bei einem Verein kommt es gerade darauf an, dass gewisse Gemeinsamkeiten da sind um das gemeinsame Ziel des Vereins zu verwirklichen. Wenn eben ein Ziel von Werder Bremen auch Integration ist - dann kann ich auch ein NPD-Mitglied ausschließen, denn dieses Individuum ist damit gerade nicht vereinbar.
    Genauso darf der Staat nicht zensieren - aber zB in diesem Forum gilt eine Art Hausrecht - da kann der Forenbetreiber selber entscheiden, was hier veröffentlicht werden darf und was nicht.

    Die rechtliche Lage ist da definitiv nicht "eindeutig pro NPD-Mitglied".

    Im übrigen hört die Toleranz bei dem, was die NPD von sich gibt, definitiv auf. Wer ernsthaft bestreitet, dass das wirre Zeug sich im Rahmen unser freiheitlich-sozialen Gesellschaft bewegt, der hat den Schuss nicht gehört.
     
  5. Olli_1899

    Olli_1899

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    Du vergleichst Äpfel mit Birnen :ugly:
     
  6. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Das wäre ja wenigstens beides Obst.
    Er vergleicht wohl eher Erdbeeren mit Handys.
     
  7. Wenn jemand den Staat um Hilfe ruft, dann muss der Staat nach seinen Gesetzen urteilen!

    Ja Werder Bremen kann diesen Menschen ersteinmal ausschließen, klagt er nicht bleibt es dabei, klagt er, muß Werder ihn wieder aufnehmen!

    Denn all die schönen Behauptungen die Sie hier machen, müssen Sie dann vor Gericht beweisen! Da schon einmal ein Verbotsverfahren gescheitert ist, wird das sicherlich nicht einfach!

    Der Staat kann und wird es nicht zu lassen, das Willkür herrscht, sobald der Staat angerufen wird, muss er nach geltendem Recht Urteile sprechen!

    Und es gibt in Deutschland nicht das Recht jemanden wegen einer Parteizugehörigkeit die Vereinsmitgliedschaft zu verwähren!

    Solange die NPD eine zugelassene Partei ist, muss man deren Mitglieder akzeptieren!

    Sie können den Mann aber aus dem Verein rechtssicher auschließen, wenn er persönlich etwas getan hat, was der Satzung widerspricht, aber nicht einfach pauschal weil er Mitlgied einer ihnen unangenehmen Partei ist.

    Die Argumentation ist entscheidend und nur weil jemand einer Partei angehört deren Meinung ihnen nicht passt und solange die Partei erlaubt ist, ist das kein Grund für einen Ausschluß!

    Sie können den Mann ausschließen wenn er z.B. den Beitrag nicht bezahlt hat oder wenn er wiederholt gegen die Satzung verstößt, aber nicht weil er Mitlgied einer Partei ist!

    Sie müssen einen anderen Grund finden, so leid es mir tut!

    MfG
    Dennis Kufner
     
  8. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    @ KUFI

    Dir ist aber bekannt, dass der Ausschluss nicht rein auf die Parteizugehörigkeit zurückzuführen ist?
     
  9. Nein tut mir leid, ist mir nicht bekannt!

    Zugegeben ich habe hier längst nicht alle Beiträge gelesen und mich sehr an der Überschrift aufgehängt, vielleicht war ich zu vorschnell!

    Aber bisher lese ich es so, das man den Herrn Pühse auschließen will weil er angeblich mit seiner Gesinnung dem Verein schadet, ja da könnte man was draus machen, man müsste ihm dann rassischtische und diffamierende Äußerungen nachweisen, also ja er soll nicht nur ausgeschlossen werden weil er Mitglied der NPD ist, sondern weil diese Partei Ausländerfeindlich sein soll! Ja das wird auf jeden Fall spannend, falls er klagen sollte, so wird das ganze dann schon eher zu einem Schuh!

    Also danke WOMLSascha für Ihre Nachfrage, ich wäre sonst weiter in die falsche Richtung marschiert!

    Sollte also der Herr Pühse gegen seinen Ausschluss klagen und sollte er dann verlieren, so könnte man daran ein erneutes Parteiverbotsverfahren hängen, was Aussich auf Erfolg hätte, also liebe Werderaner gebt Euch Mühe beim Beweise sammeln!

    MfG
    Dennis Kufner
     
  10. Stimmt, aber das spielt hier überhaupt keine Rolle.

    Nein. Erst, wenn ein Gericht feststellt, dass der Ausschluss rechtswidrig war, müsste er wieder aufgenommen werden, die Klage alleine ist dafür ohne Belang.

    Im übrigen sind alle Verweise auf das Grundgesetz oder Parteiverbotsverfahren hier völlig überflüssig, weil sie mit dem Fall nicht das geringste zu tun haben. Werder ist ein Verein, und jeder Verein hält in seiner Satzung fest, wer Mitglied sein darf und wer nicht. Wer gegen die in der Satzung festgelegten Grundsätze verstößt, kann ausgeschlossen werden, aber das ist ganz normales Vereinsrecht, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, festgelegt ist.

    In diesem Fall geht es auch nicht um die Parteimitgliedschaft des Betreffenden, sondern um seine Aktivitäten, die nachweislich ausländerfeindlich waren und sich daher nicht mit den Vereinszielen vertragen. Sollte Werder beim Ausschlussverfahren also keinen Formfehler begangen haben, hätte eine Klage gegen des Ausschluss kaum eine Aussicht auf Erfolg - vollkommen egal, ob die NPD verboten ist oder nicht.
     
  11. Ich glaube dass sie nach wie vor etwas missverstehen. Werder Bremen und auch sonst niemand kann diesem Herrn verbieten, Werderfan zu sein, wenn er es denn ist.
    Aber Werder Bremen ist keine staatliche Organisation, sondern ein Verein, und hat dort sozusagen Hausrecht. Ich bezweifle, dass Werder von sich aus Anhänger ausschließen würde, die privat Nazis sind. Aber das ist dieser Herr nicht.

    MFG dkbs
     
  12. Manch einer würde an dieser Stelle bestimmt mit dem Lesen des Beitrags aufhören wollen...
     
  13. Ja natürlich, da haben Sie völlig Recht lieber Niedersachse, nur die Klage erwirkt noch kein Urteil, das muss schon der Richter tun, aber so wie sich für mich, der ja längst nicht alle Details kennt, die Sachlage darstellt, würde der Herr Pühse gute Aussichten auf Erfolg bei einer Klage haben!

    Aber wie gesagt, ich kenne nicht die Beweisführung von Werder Bremen und ich kenne auch nicht die Vorwürfe die sie Herrn Pühse machen, von daher gehe ich erstmal von der Unschuld diesen Herrn aus, wie bei jedem anderen Menschen auch!

    Sollte dieser Mensch sich wirklich Vereinsschädlich verhalten haben, so wird es dafür mit Sicherheit auch gute Beweise geben, ansonsten würde Werder ja nicht diesen Schritt gehen, nur ich kenne halt diese Beweise nicht und kann daher nur von der Unschuld des Herrn Pühse ausgehen, ich lebe nicht in Bremen und habe daher nicht mitbekommen wie sich dieser Mensch im Wahlkampf verhalten hat!

    Da ja aber bei Werder keine Hohlköpfe arbeiten, werden die auch was Handfestes in der Hand haben, so dass ich wohl davon ausgehen kann, das der Herr Pühse eine Klage verlieren würde, was dann genutzt werden könnte um ein erneutes Parteiverbot zu erreichen!

    Aber das kann ich nur raten, da ich ja wie gesagt die Beweislage nicht kenne!

    MfG
    Dennis Kufner

    P.S.
    "Die Toleranz ist nicht grenzenlos.
    Sie findet ihre Grenze, vielleicht ihre einzige Grenze,
    in der etwaigen Intoleranz des anderen..."
    Helmut Schmidt
     
  14. Ja, Entschuldigung, natürlich es muss Intelligenz heißen!

    Niemand ist unfehlbar, Gott sei Dank!

    MfG
    Dennis Kufner
     
  15. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Ich wollte grad schreiben, dass ich das auch genauso getan habe... das war mir dann doch wirklich zu paradox :D
     
  16. SRKKGURU

    SRKKGURU

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    Ich bin seit 1998 Werder Fan aber auch erst vor ein paar Jahren Mitglied von Werder geworden. Außer der politischen Gesinnung ist das für mich nicht seltsam.
     
  17. SRKKGURU

    SRKKGURU

    Ort:
    NRW
    Die Nazis die sich öffentlich dazu bekennen kann man kontrollieren, die anderen, die es im "Verschlossenen Kämmerlein" sind, nicht. Die werden erst wieder hervorkommen, wenn sie glauben, daß ihre Zeit gekommen ist.
    Da gilt es ein Auge darauf zu werfen.
     
  18. Der SV Werder Bremen ist ein (im Vereinsregister) eingetragener Verein und das seit 1899. Nach deutschem Recht muss ein Verein, der in dieses Register aufgenommen werden möchte, um somit als juristische Person auftreten zu können, eine rechtswirksame schriftliche Vereinssatzung im Sinne des BGB bei der Vereinsgründung verabschieden. Diese Satzung muss die Zielesetzungen und organisatorischen Regularien festlegen. Diese Satzung wird im Vereinregister hinterlegt und kann nur durch dreiviertel-Mehrheiten von Mitgliedervollversammlungen geändert werden.

    Der SV Werder Bremen ist ein staatlich anerkannter Verein und darf deshalb den Zusatz e.V. (eingetragener Verein) also SV Werder Bremen e.V. führen. Die Satzung des Vereins ist somit staatlich anerkannt und für rechtskräftig im Sinne des BGB erklärt worden.

    In Punkt 4 der Vereinssatzung heißt es:

    4. Mitglieder, die wiederholt gegen die Satzung verstoßen, durch ihr Verhalten das Ansehen des Vereins
    schädigen oder eine mit § 2, Absatz 5 unvereinbare Gesinnung offenbaren, werden aus dem Verein
    ausgeschlossen. Soll ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, ist ihm und der jeweiligen
    Abteilung Gelegenheit zu einer Stellungnahme (Anhörung) zu geben.


    Bei der Antragstellung von Herrn Pühse, war dessen Gesinnung zunächst nicht erkennbar, da Antragsteller keine politischen Angaben machen müssen und Vereine in der Regel diese, aus einem demokratischen Verständnis heraus, auch nicht einfordern! Durch seine öffentlichen Auftritte sowie seinen Veröffentlichungen auf der Homepage seiner Partei, bei denen er immer wieder seine Person mit der Mitgliedschaft beim SV Werder Bremen e.V. in Verbindung brachte, hat er jedoch eine Gesinnung offenbart, die koplementär entgegen den Zielsetzungen des Vereins ausgerichtet ist und somit diesen in seiner Außendarstellung bzw. Ansehen auf das Äußerste schädigt. Vereinschädigendes Verhalten kann zum Ausschluss aus einem Verein führen.
    Ein Fortbestand der Mitgliedsschaft hätte einen Imageschaden und wirtschaftliche Konsequenzen (z.B. Verlust von Sponsoren etc.) nach sich ziehen und den Verein bzw. Teile des Vereins an den Rande der Existenz hätte bringen können.
    Somit sah der Verein sich zum Handeln gezwungen. Die Anhörung von Herrn Pühse, schien diesen im Sinne der Vereinssatzung nicht zu rehabilitieren und somit wurde er folgerichtig aus dem Verein ausgeschlossen, um (weiteren) Schaden vom Verein abzuwenden.

    Ich weiß nicht, warum dies an den Grundfeilern unserer Demokratischen Grundordnung rütteln soll, da alles rechtsgültig abgewickelt wurde. Herrn Pühse wurde weder untersagt "Anhänger noch Fan" des SV Werder Bremen zu sein, somit werden seine Persönlichkeitsrechte auch nicht eingeschränkt. Zumal so etwas weder rechtens noch kontrollierbar wäre.

    Weiterhin dürfen sich Vereine vorbehalten, wen Sie als Mitglied aufnehmen. Herr Pühse bekam eine Chance, Mitglied des SV Werder Bremen zu sein, diese hat er u. a. durch sein Verhalten jedoch nicht ergriffen sondern verwirkt.

    Mehr muss man dazu wohl nicht sagen!
     
  19. Absolutes Dacor!

    Sehr gute Analyse und sehr gut ausformuliert!

    Mit den von Ihnen hier gemachten Aussagen kann ich nichts unrechtes Erkennen, also alles Richtig gemacht Werder Bremen!

    Danke 1xBorowka-immer Borowka, so habe ich jetzt Gewissheit das alles Rechtens gelaufen ist, ich bin beruhigter und muss nun keine Angst mehr haben das der Herr Pühse nicht doch eventuell die Mitgliedschaft wieder erstreitet, es scheint mir unmöglich das er sich wieder rein klagen kann!

    Also danke 1xBorowka-immer Borowka für die Recherche, gut gemacht!

    MfG
    Dennis Kufner
     
  20. Ist das jetzt echte Zustimmung zu dem in der Tat recht schlüssigen Beitrag von Borowka oder so etwas wie Ironie? Ohne Mimik und Gestik ist das leider nicht immer so einfach feststellbar. ;)