Rechtliches Problem / Ich brauche rechtlichen Rat

Dieses Thema im Forum "Off Topic" wurde erstellt von Löw der wahre Werder Trainer, 19. November 2010.

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  1. So sehe ich es auch . Die Dame möchte aber die ware jetzt haben und meint ich solle sie auf meine kosten zu ihr schicken . Da sie angeblich keine karte bekommen hat bzw erst meinte sie da ihr mann eine firma zu hause hat ist immer jemand da gewesen . Aber wie gesagt in der Sendungsverfolgung steht halt das das paket bei ihr in der filliale lag.
     
  2. michadh1983

    michadh1983 Guest

    bei kleinanzeigen kann man keinen fall melden oder?
     
  3. corox

    corox Guest

    Du hast den Nachweis das du es verschickt hast. Das heißt die Dame hat nun 2 Optionen: Entweder will sie es nicht mehr haben, dann müsstest du ihr das Geld abzüglich deiner Kosten zurück überweisen oder sie will es doch haben, dann muss sie den erneuten Versand + die 15€ bezahlen.

    Ebay Kleinanzeigen warnt sogar extra davor nichts zu verschicken, daher wirst du von denen auch keine Untersützung erhalten.
     
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  4. Die Ware hat einen wert von 10 euro :)
     
  5. corox

    corox Guest

    Hast du dem Postboten denn die 15€ gegeben? Bei einem Warenwert von 10€ hätte ich das ja nicht gemacht.
     
  6. Ne noch nich ich muss das paket aber jetzt aulösen hab aber gerade mit dhl telefoniert die schreiben uns die 15 gut und verschicken das paket nochmal auf ihre kosten . Bin mal gespannt ob das alles so klappt wenn ja sind alle wieder zufrieden .
     
  7. opalo

    opalo

    Ort:
    Wo die Ruhr einen großen Bogen macht...
    Kartenverkäufe:
    +221
    Das Problem hat die Frau, nicht Du. Ich hatte als Empfängerin einmal ein ähnliches Thema (bei Versand über Hermes). Ich hatte definitiv keine Benachrichtigung im Briefkasten, was bei Hermes hier häufiger vorkommt, so dass ich Hermes mittlerweile weitestmöglich meide. Häufig nehmen meine Nachbarn Sendungen für mich an, in dem Fall aber nicht. Ich hätte das Päckchen in einem Shop abholen sollen, was natürlich nicht passierte, da keine Benachrichtigung in meinem Briefkasten war. Somit ging das Päckchen zurück. Ich habe es dann nochmal per DHL schicken lassen und doppelt Porto bezahlt... Auf eine Diskussion mit Hermes, um einen Portogutschein für einen zweiten Versuch zu bekommen, hatte ich definitiv keine Lust.
     
  8. So nur mal zur Aufklärung . Die Dame hat jetzt ihr Paket das ganze ist so gekommen weil unsere Postfiliale vergessen hat die Briefmarke auf das Paket zu kleben .

    Sachen gibt es da kommst du nicht drauf . Aber ende gut alles gut .
     
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  9. Einem Mitarbeiter, der derzeit sein gewöhnlichen Dienstort in einer Schule hat (wir haben mit der Schule einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, der Mitarbeiter ist bei und angestellt), wurde während seiner Arbeitszeit sein Fahrrad beschädigt. Hat er irgendeine Chance, die Kosten erstattet zu bekommen (ohne fahrradversicherung)? Von uns (als der AG) oder von der Schule?
     
  10. Lübecker

    Lübecker

    Ort:
    53° 52´01´´N 10°40´08´´E
    Kartenverkäufe:
    +2
    Das kann knifflig werden. Ich will meinen vergrößern und stoße an Grenzen. Da müssen Baulinien (z.B. Bereiche zwischen Haus und Gehweg) eingehalten werden, da darf die Baugrenze (z.B. 9 m Grenzbebauung) nicht überschritten werden, Höhen müssen eingehalten werden usw. usw.
    Geht zum Bauamt und erkundigt euch nach den Bestimmungen, steht in der LBO des Landes. Die LBOs sind aber länderübergreifend unterschiedlich. Auf jeden Fall nicht einfach drauflos bauen.
     

  11. Wie Lübecker schon gerade gepostet hat:
    Beim Baurecht gibt es länderübergreifend Unterschiede. Unbedingt fachkundige Auskunft vor Ort ! einholen.
    In Deutschland versteht da leider niemand Spaß, wenn Euch (bzw. Deinen Eltern) ein baurechtlicher Fauxpas passiert.
    Lieber offen mit dem Bauamt sprechen - speziell dann, wenn Ihr nicht sicher seit und z.B. für Auskünfte privat keinen Architekten (vor Ort) an der Hand habt.

    Ein guter Draht zum örtlichen Bauamt ist zudem äußerst vorteilhaft.
     
  12. Hmm, weiss nicht ob ich im richtigen Thread bin.

    Aaalso: Ich habe eine virtuelle Kreditkarte, die über Prepaid funjtioniert. In erster Linie habe ich die zum Angeben von Daten, die Hotels beim Vorbuchen verlangen zb. Bezahlen tue ich in der Regel damit nichts, ergo ist sie nicht aufgeladen.

    am 23.01 und 24.01 wurde von zwei "Einkaufszentren" aus England und Amerika versucht über meine Virtual-Kreditkarte zweimal einen niedrigen dreistelligen Betrag abzubuchen. Dies hatte nicht geklappt, da auf der Prepaid-Karte kein bzw nicht genügend Guthaben war.

    Heute (27.1) hat eins der beiden Geschäfte mir diesen Betrag wieder gutgeschrieben :denk: obwohl sie ihn faktisch nie erhalten haben.

    Was soll ich da jetzt tun? Abwarten, ob sie ihn wieder zurückbuchen? Von der Karte nehmen, damit sie ihn nicht zurückbuchen können? Ist das rechtens, Irrtum zu meinen Gunsten?

    Sagt mal was... :confused::denk:
     
  13. Lübecker

    Lübecker

    Ort:
    53° 52´01´´N 10°40´08´´E
    Kartenverkäufe:
    +2
    Du bist ein ehrlicher Mensch und buchst den Betrag wieder zurück - versuchst es wenigstens. :top:
     
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  14. Pööh, langweilig :D

    Ich habe keine Kontodaten, die sehe ich nicht. Nehme an, dass die eine Rückbuchung veranlasst haben, weil unberechtigterweise was abgebucht wurde, aus ihrer Sicht, was aber nicht geklappt hat.
     
  15. DR AKR

    DR AKR Guest

    3 Tage abwarten, dann, falls nötig, beim Kartenanbieter (Ausgabestelle) melden.

    Die Meldung ist nicht nur bzgl. einer evtl. Ruckbuchung wichtig, sondern auch, um sich vor nachfolgenden Fällen ähnlicher Art zu schützen.
     
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  16. Nabend, ich hab da mal ne Frage.

    geht um meinem Fitnessstudio Vertrag. Laut Vertrag kann man außerordentlich kündigen wenn man mehr als 25km weit weg zieht und eine Meldebescheinigung vorlegt.

    Ich wurde jetzt Beruflich ins Aussland versetzt. Da der Arbeitsort aber variiert (England/Niederlande) und ich nur in Hotels/Firmenappartments wohne kann ich mich nicht ummelden. Ich bin maximal 1 Wochenende pro Monat am Heimatort.

    Natürlich will mich das Studio nicht aus dem Vertrag lassen. Selbst mit Arbeitgeberbescheinigung nicht.

    Frage kann man da rechtlich was machen?

    Danke schonmal :)
     
  17. Weserbear

    Weserbear Guest

    Hallo @speedy
    Ein Bekannter von mir hatte auch mal das Problem der hat sich einfach für kurze Zeit bei seinem Onkel angemeldet der 80 km weg wohnte das hatte geklappt. Wäre vielleicht eine Möglichkeit .
     
  18. Ich bin da zwar auch überfragt, doch ich finde es vom Fitnessstudio unmöglich, in solch einem Fall die außerordentliche Kündigung nicht zu akzeptieren. Hilft es vielleicht mit einem Rechtsanwalt zu drohen? Bist Du in einer Rechtsschutzversicherung? Wobei natürlich die Frage ist, ob die Versicherung einen solchen Fall überhaupt abdecken würde.
     
  19. opalo

    opalo

    Ort:
    Wo die Ruhr einen großen Bogen macht...
    Kartenverkäufe:
    +221
    In England musst Du Dich m. E. gar nicht anmelden und wärst somit ggf gar nicht in der Lage, etwas vorzulegen, selbst, wenn Du eine Wohnung hast....

    Je nachdem, um welchen Betrag es geht, würde ich auch einen Anwalt zu Rate ziehen.
     
  20. Danke für die Antworten. Ich habe eine Rechtschutzversicherung weiß aber nicht was genau die alles abdeckt. Rufe ich einfach mal an :) Wollte ja nur mal abstecken ob es überhaupt sinn halt die anzurufen. Hätte ja sein können das man in dem Fall sowieso keine Chance hat.

    Ansonsten werde ich wohl die lösung von Weserbear umsetzen. Denke da habe ich auch eine Möglichkeit. Danke für den Tipp!

    Schönes Wochenende :)
     
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