Fussballfans sind keine Verbrecher!

Dieses Thema im Forum "Fan-Themen" wurde erstellt von WerderFalke1899, 10. Mai 2009.

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  1. dieeeter

    dieeeter Guest

  2. Unschuldsvermutung, scheiß egal. Eine Person wird im Internet bloßgestellt, möglicherweise handelt es sich aber auch um eine Verwechslung. Das kann böse Konsequenzen haben.
     
  3. Auf dich haben wir gewartet. Ein anderer User hatte es schon um 05.45 Uhr versucht.
     
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  4. Nico Bellic

    Nico Bellic

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  5. Ich bin auch der Meinung, dass solche Leute bestraft werden, aber erst nachdem die Schuld bewiesen wurde...

    Keiner, außer die, die dabei waren wissen, was vorgefallen ist.

    Angenommen ich hätte ein Foto von dir, und zwischen uns hätte es ein kleines Gerangel gegeben oder so: fändest du es ok, wenn ich das Foto veröffentliche, es möglicherweise der Arbeitgeber sieht, und später stellt sich heraus, dass es nur eine Abwehrhaltung war.

    Oder noch schlimmer. Ich wurde geschlagen und meine auf einem Foto den Täter erkannt zu haben. Veröffentliche das Foto und später wird festgestellt, dass es gar nicht der Täter war.

    Aber Unschuldsvermutung gilt ja für Fußballfans sowieso nicht.
     
  6. Nico Bellic

    Nico Bellic

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    Wenn du 74 Minuten hinter exakt demselben Typen stehst und er sich umdreht und dir seine Faust ins Gesicht schlägt, das ganze dutzende Menschen drumherum mitbekommen, ist die Gefahr einer Verwechslung recht gering. Meinst du nicht auch?
     
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  7. Ich bezweifel ja gar nicht was passiert ist. Finde es dennoch kritisch, dass Personen im Internet einfach bloßgestellt werden.
    Das ist Aufgabe anderer Stellen, den Täter ausfindig zu machen. Und dann soll er auch gerecht bestraft werden. Allerdings sollte vor einer Verurteilung immer auch die Aussage des Tatverdächtigen angehört werden.
    Und auch für Täter gilt der Schutz der Persönlichkeitsrechte, egal was man davon halten tut.
     
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  8. Nico Bellic

    Nico Bellic

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    Oben hast du noch von Unschuldsvermutung und Verwechselungsgefahr geschrieben, aber egal. Läßt sich halt immer klug reden - solange bis es einem selber oder das eigene Umfeld betrifft. Ob du dann noch immer so argumentieren würdest?
     
  9. Lübecker

    Lübecker

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    Eine Person anhand eines Halbprofils von hinten zu erkennen, zumal die Hand sein Gesicht noch abdeckt, ist schon äußerst schwierig. Sollte ihn trotzdem jemand erkennen und dieser ihn dann den offiziellen Stellen melden, ist derjenige immer noch anonym, denn er ist immer noch nicht im Internet bekannt gemacht. Dann wird er zum Tathergang befragt und je nach Konstellation (Zeugen ja/nein, eigene Aussage), geht es dann seinen juristischen Gang. Wenn er sich z.B. selber erkannt hat und sich bei der Polizei zur Aussage meldet, stellt sich dort heraus, ob der Verdacht sich erhärtet oder auch nicht. Bevor in diesem Staat einer verurteilt wird, muss schon viel passiert sein, so lange gilt auch bei diesem Herrn die Unschuldsvermutung, selbstverständlich!
     
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  10. Nico Bellic

    Nico Bellic

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    Na euch möchte ich sehen, wenn ihr in einer Gruppe ins Stadion geht, eure Freundin übel auf's Maul bekommt, einer aus der Gruppe einen Aufruf bei Twitter startet und ihr argumentiert - nee, kannst nicht bringen wegen Schutz der Persönlichkeitsrechte, etc. :crazy:

    Wie gesagt: so lange es einen nicht selbst betrifft, kann man gaaaaanz schlau reden...
     
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  11. Er hat aber dennoch recht. Nach Personen öffentlich zu fahnden ist einzig Aufgabe der Polizei. Denn diese Dinge können sich ganz schnell zu einem Pranger entwickeln und es ist auch schon geschehen, daß ein völlig Unschuldiger zum Ziel eines Mobs geworden ist weil eine Verwechslung vorgelegen hat. Bei allem Verständnis für das Anliegen deiner Freundin, die Art und Weise ist nicht korrekt, rein vom Prinzip.

    Wenn einer im Stadion meine Freundin schlägt UND ich mit einer Gruppe dort bin UND Polizei in der Nähe ist, dann kannst du sicher sein, daß ein Twitter-Aufruf das letzte ist was mir in so einer Situation einfallen würde.
     
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  12. Lübecker

    Lübecker

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    Das wäre Selbstjustiz. Die Art und Weise ist nicht korrekt, rein vom Prinzip :D
     
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  13. Was wäre Selbstjustiz? Dem Typen eine zu drücken? Klar. Mir scheint aber, du hast den Punkt mit der anwesenden Polizei überlesen ;) Wir reden hier über Körperverletzung und das bedeutet Anzeige bei der in der Nähe stehenden Polizei. Und sollte der Typ flüchten wollen, kann man ihn mit der Gruppe mit der man da ist bis zum Eintreffen der Polizei festsetzen. Besonders eilig scheint es der Kerl aber ja auf dem Foto nicht gehabt zu haben. Praktischerweise sind dann noch dutzende Zeugen anwesend. Aber nichts zu tun und dann einen Pranger bei twitter starten, das ist befremdlich. Und falsch. Die BILD Zeitung hat das im Zusammenhang mit G20 übrigens auch gemacht und in Emden(?) hat es mal einen Mann erwischt nach dem man via Facebook wegen Belästigung einer jungen Frau gesucht hat, der wurde von einem Mob überfallen. Nur war es gar nicht der Mann, der die Frau belästigt hat.......
     
  14. Ich denke es sind Stadiongänger und der "Täter" sollte auch im Halbprofil zu erkennen sein.
    So wie es beschrieben wurde, hat man ihn wohl auch noch geschützt.
    Welche Möglichkeit hat den das Opfer??
    Selbstverständlich soll hier das Recht nicht selbst in die Hand genommen werden. Es ist ein Aufruf
    zur Identifizierung, mehr nicht. Die weiteren Ermittlungen werden dann denke ich zu einem entsprechende
    Ergebnis führen.
    Er muss sich schon sehr sicher gefühlt haben, wenn er dort stehend einer Frau ins Gesicht schlägt.
    ……… bei den ganzen Robin Hoods;)
    Was hier jetzt schon wieder konstruiert wird …….
     
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  15. Nico Bellic

    Nico Bellic

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    Absolut richtig. Niemand spricht von Selbstjustiz - es ist lediglich ein Aufruf.
    Und bevor noch mehr Märchen entstehen: das Foto wurde vor dem Schlag aufgenommen. Nach dem Vorfall ist ein Teil raus, um die ELKOs zu holen. Der Typ mit seiner Gruppe sofort geflüchtet.
     
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  16. dieeeter

    dieeeter Guest

    Es ändert aber nichts daran, dass so ein öffentlicher Aufruf zur Identifizierung gefährlich und nicht richtig ist. Wenngleich es auch für die dem Opfer nahestehenden Personen durchaus nachvollziehbar ist, so zu handeln.
     
  17. Es ist, aus gutem Grund, schlicht nicht erlaubt. Sogar die Polizei darf das nur in schwerwiegenden Fällen oder zur akuten Gefahrenabwehr und selbst dann nur nach richterlicher Anordnung. Da geht es nicht um Märchen sondern die Anwendung rechtsstaatlicher Prinzipien. Die man im Fall das man selbst betroffen ist natürlich gerne mal vergisst. Das soll im Übrigen kein Vorwurf sein, genau das ist der Grund für einen Rechtsstaat und darauf muss man, insbesondere als neutraler Dritter, immer hinweisen.
     
  18. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Das ist so nicht richtig. §127 StPO
     
  19. Lübecker

    Lübecker

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    Ach so, Du wolltest erst die Polizei rufen bzw. Anzeige erstatten, wo in der Zwischenzeit der Täter zum Verweilen gebeten wird oder er von dir Gleichgesinnten festgehalten wird, wie @WOMLSascha gemäß §127 StPO richtig anmerkte. Ich dachte, Du wolltest ihm gleicht ein Horn ziehen. :)
    Ich finde es gut, wenn Menschen in Stresssituationen so kühl und rational handeln, wie bei dir und anderswo beschrieben.
    Aber wir galoppieren hier ein wenig am Ziel vorbei. Für mich abschliessend kann ich sagen, mir wäre es egal, ob ich rechtmäßig handeln würde, einen Täter bildmäßig festzuhalten, um diesen ggf. zu überführen.
     
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  20. Dagegen spricht ja auch nichts, im Gegenteil. Aber darum, also das bildmäßige Festhalten, ging es ja auch nicht ;)