Der Regel(änderungs)-Thread

Dieses Thema im Forum "Vereinsfußball" wurde erstellt von fabe-1899, 10. Juli 2008.

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Sollte man den Chip im Ball einführen?

  1. Ja.

    84 Stimme(n)
    75,0%
  2. Nein.

    28 Stimme(n)
    25,0%
  1. Da die Diskussion gerade im Behrami-Thread augekommen ist, wollte ich hierfür mal ein eigenes Thema eröffnen.

    Was haltet ihr von Artikel 17 ?
    Ist es die Zukunft des europäischen Fußballs?
    Ein Artikel, der auf sinnvollem europäischem Recht beruht?
    Oder nur eine weitere Möglichkeit für Spieler und Berater sich die Taschen voll zu machen?

    Für alle, denen der Inhalt von § 17 nicht geläufig ist:

    http://www.dfb.de/uploads/media/16_FIFA_Reglement_Spielerst_02.pdf
     
  2. Franz B.

    Franz B.

    Ort:
    NULL
    § 17 ist praktisch gar nicht relevant.

    Das hat insbesondere das CAS Urteil in Sachen Webster gezeigt.
     
  3. :eek: Gab es inzwischen ein neues CAS - Urteil ?
    Wenn wir vom selben Urteil reden: Durch dieses CAS - Urteil ist der Artikel 17 erst relevant geworden. Im Mai diesen Jahres hat Valon Behrami seinen Vertrag unter Berufung auf Artikel 17 gekündigt, nur deswegen steht Bremen jetzt offenbar kurz vor einer Verpflichtung dieses Spielers.

    (zumindest laut "The Sun", das muss nichts heißen, mann kennt ja die englische Boulevard-Presse. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass dieser Spieler dank §17 wechseln wird, wohin auch immer)
     
  4. mabo

    mabo

    Ort:
    Hamburg
    Kartenverkäufe:
    +14
    Artikel 17 besagt, dass ein Spieler nach einer Schutzfrist von drei Jahren (bei älteren Spielern von zwei Jahren) seinen Vertrag kündigen und gegen Zahlung einer Entschädigung ins Ausland wechseln kann. Dieser Artikel 17 ist bereits seit sieben Jahren im FIFA-Reglement verankert, gilt aber nur für Auslandstransfers.

    Er schadet dem Fußball, weil die auszubildenden Vereine die Spieler nur noch kurz binden und dann für kleines Geld an einen finanzkräftigeren Klub ausbilden müssen. Deshalb halte ich überhaupt nichts davon.

    Der CAS hat tatsächlich zu Gunsten eines Spielers (Webster) entschieden und ihn lediglich zur Zahlung des Rest-Gehalts verpflichtet. Aber auch nach dem CAS-Urteil besteht weiter Rechtsunsicherheit:
    - Nach einem von der DFL in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ist Artikel 17 in Deutschland nicht anwendbar, da eine Kündigungsmöglichkeit nach deutschem Arbeitsrecht einzelvertraglich vereinbart werden muss.
    - Die Berechnung der Entschädigung ist nirgendwo fixiert. Das internationale Sportgericht hat jetzt zwar im "Fall Webster" entschieden, dass nur das Rest-Gehalt geschuldet wird. Aber den Vereinen steht es frei, statt der Sportgerichte die Arbeitsgerichte anzurufen. Die würden möglicherweise eine sehr viel höhere Entschädigung festlegen (z.B. die Kosten für einen Nachfolger oder die Ablösesumme eines vergleichbaren Spielers).

    So lange diese Rechtsunsicherheit besteht, scheuen die guten Spieler bzw. deren Berater noch davor zurück, den Artikel 17 zu bemühen. Aber ob das auch in drei Jahren noch so ist, wenn es möglicherweise Entscheidungen der nationalen Arbeitsgerichte dazu gibt, weiß ich nicht. Darauf müssen sich die Vereine einstellen.

    Es gibt zwei Möglichkeiten:
    1. Die FIFA ändert den Paragraphen 17 oder schafft ihn ganz ab. Das Problem ist, dass diese Bestimmung nur auf Druck der EU-Kommission eingeführt wurde. Die jetzige Kommission hat aber mehr Verständnis für die Belange des Fußballs und unterstützt z.B. die Zentralvermarktung. Eine Abschaffung wäre die beste Lösung.
    2. Die Vereine schreiben in die Spielerverträge Ausstiegsklauseln mit sehr hohen Ablösesummen (für gute Spieler 25 Millionen aufwärts) hinein. Die Entschädigung kann nämlich nach Artikel 17 und der CAS-Entscheidung auch einzelvertraglich festgelegt werden.

    Wenn sich die Vereine auf Variante 2 einigen würden, sollte Artikel 17 kein Problem mehr sein.
     
  5. Franz B.

    Franz B.

    Ort:
    NULL
    Schlicht falsch.

    Lies mal das CAS Urteil.

    Die Regelung spricht von "breach of contract " also Vertragsbruch.
    Dies hat der CAS auch eindeutig so festgestellt. Ein Recht zur einseitigen Kündigung enthält § 17 gerade nicht.
     
  6. Nein, aber Artikel 17 legt die Strafe für einen einseitigen Vertragsbruch fest (oder zumindest die Straflage, über die Strafe entscheiden dann die Gerichte). Und das CAS hat die Strafe beim bisher einzigen verhandelten Fall eben sehr niedrig angelegt, nämlich auf das Restgehalt. Und dann kann man theoretisch schon vom "Recht auf Vertragsbruch gegen Entschädigung" sprechen. Denn nach dieser Entschädigungszahlung hat er keine weiteren rechtlichen Folgen zu befürchten (solange die "Schutzzeit" schon abgelaufen war)
     
  7. mabo

    mabo

    Ort:
    Hamburg
    Kartenverkäufe:
    +14
    @ Franz B.

    Du hast ja Recht. Artikel 17 sagt nur, dass im Falle eines Vertragsbruchs außerhalb der Schutzfrist keine sportlichen Sanktionen (z.B. eine Sperre durch den Verband) verhängt werden dürfen. Wenn die finanzielle Entschädigung aber kalkulierbar ist, wird dieser Vertragsbruch für die Spieler und deren Berater lukrativ. Deshalb ist die Entwicklung gefährlich.
     
  8. Franz B.

    Franz B.

    Ort:
    NULL
    Der Fall Webster war insoweit besonders, als dere alte Verein sich gegen den Vertragsbruch ( leider muß man heute sagen ) überhaupt nicht gewehrt hat.

    Die Freigabe nach dem Vertragsbruch war nie ein Thema.

    Der Verein wollte immer nur eine Entschädigung. Darüber und wirklich nur darüber hat der CAS entschieden.
     
  9. mabo

    mabo

    Ort:
    Hamburg
    Kartenverkäufe:
    +14
    Der alte Verein hat sich schon gegen den Vertragsbruch gewehrt und dem Spieler die Freigabe verweigert. Die FIFA hat aber den Freigabeschein ausgestellt.

    Siehe hier: http://news.bbc.co.uk/sport1/hi/football/teams/w/wigan_athletic/5233096.stm

    Deshalb ging es nur noch um die Entschädigung. Warum der schottische Verein aber die Sportgerichte und nicht die Arbeitsgerichte angerufen hat, verstehe ich auch nicht.
     
  10. Franz B.

    Franz B.

    Ort:
    NULL
    Ob die FIFA das nach dem CAS Urteil allerdings noch einmal machen wird, bleibt abzuwarten.

    Der CAS hat nämlich in die Urteilbegründung ausdrücklich hineingeschrieben, daß § 17 kein Recht zum Vertragsbruch beinhaltet.

    Ich stelle mir gerade vor, wie der CAS in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren die FIFA hindert, eine Spielerlaubnis zu erteilen.

    Dann könnte Blatter auch seinen aktuellen Vorstoß in Sachen C. Ronaldo noch einmal so richtig um die Ohren gehauen bekommen. Zeit würde es mal.
     
  11. Ich habe gerade zufällig dieses komische Länderspiel angemacht und kurze Zeit später schoss Schweinsteiger ein Tor für die Landesauswahl Bayern-Schwaben. Sofort fing der Kommentator an, darüber zu rätseln, ob das jetzt ein Eigentor war oder nicht. Wäre es nicht eine viel bessere Idee, Eigentore quasi abzuschaffen, wie zum Beispiel im Eishockey? Dort zählt einfach derjenige als Torschütze, der als letztes vom treffenden Team den Puck berührt hat. Wäre das nicht auch beim Fußball sinnvoller?
     
  12. Christian Günther

    Christian Günther Moderator

    Ort:
    Bonn
    Kartenverkäufe:
    +52
    Jetzt wo Baumi seine Karriere beendet hat ist mir das egal. :p
     
  13. Yps-Gimmick

    Yps-Gimmick Wetten, dass? - Moderator

    Scheißegal, Hauptsache, Werder gewinnt!;)
     
  14. Das ist ein Wort. :tnx: :)
     
  15. Das ist meineserachtens ein sehr guter Vorschlag!
     
  16. gelöscht

    gelöscht Guest

    Ort:
    NULL
    Naja, wenn bspw. der Ball über mehrere Stationen in den eigenen Reihen gehalten, dann ein Rückpass zum Torwart gemacht wird und dieser Ball geht rein, warum sollte dann derjenige das Tor zugeschrieben bekommen, der evtl. vor zwölf Ballkontakten der letzte gegnerische Spieler am Ball war?
     
  17. Wäre gegen so ne Regelung. In den aller meisten Fällen kann man doch ganz gut erkennen, ob es ein Eigentor war oder nicht. Diese Regelung würde nur Torjägerlisten etc. verfälschen.
     
  18. :tnx:
     
  19. Belletti

    Belletti

    Ort:
    Hamburg
    Kartenverkäufe:
    +2
    Man könnte auch argumentieren, dass gerade die Eigentor-Regel Torjägerlisten verfälscht. Schließlich hat ja gemeinhin immer ein Spieler eine Eigentorsituation erzwungen.
    Ausnahme: Boenisch bei seinem Fast-Eigentor aus 35 Metern

    Wie dem auch sei. Ich bin dagegen. Ich finde einfach, das man beim Fussball so wenig wie möglich ändern sollte.
     
  20. jarleene

    jarleene Guest

    :lol::lol: