Corona mit Fokus auf Folgen für den Fussball

Dieses Thema im Forum "Vereinsfußball" wurde erstellt von Karl Bödefeldt, 8. März 2020.

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  1. Alles Gute Deiner Vermieterin

    @Angry_C: deswegen bin ich Schlafschaf da dieses Jahr auch nicht hoch. määäh

    EDIT: im Übrigen bereits im März alles abgesagt. Bevor die Zahlen dort bedenklich wurden. Wieder der dümmliche Gedanke: ich muss das ja nicht unbedingt unbemerkt weitertragen
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. August 2020

  2. Abstand halten empfehle ich im Auto, auch den Mundschutz nicht allzuweit nach oben im Auto, gebe ich dem Theo mit auf dem Weg, eher als nur die üblichen "Alles Gute GW".
     
  3. Verstehe einer die User, die meinen mit Sarkasmus ihre Ansichten zu manifestieren, am besten noch 3x editieren. :D
     
  4. jupp. 1x wenn ich merke ich habe einen Teil, der für die Gesamtaussage wichtig ist, vergessen. Und denn noch 1-2x wenn ich sehe, da war was für das Verständnis der Aussage ungünstig formuliert. stelle bitte fest: das geschieht immer sehr, sehr zeitnah. Nicht erst nach eingegangener Reaktion. Aber stimmt schon. Ich warte künftig etwas länger mit dem Absenden. Hab ich mitgenommen. Danke
     
  5. Ja und? Selbst wenn sie jetzt etwas mitgebracht hat, was ich nicht glaube. Es war ihre freie Entscheidung, dorthin in den Urlaub zu fahren, genau so, wie meine ängstlichen Schwiegereltern trotz Lungenkrankheiten entschieden haben, ihre letzten Jahre nicht so leben zu wollen, wie es die Politik gerne hätte. Das ist auch kein Leben, vor allem und jedem Angst haben zu müssen.

    Jeder kann selbst auf sich aufpassen, war immer so. In 8 Monaten 9000 MIT/nicht DURCH Corona verstorbene, das ist nichtmal die Zahl, die innerhalb von 4 Tagen in Deutschland sterben. Das soll eine Pandemie sein? Dafür viele Tausend Grippetote weniger, die blieben dieses Jahr fast gänzlich aus. Guter Tausch, würde ich sagen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. August 2020
  6. Hätten sie tun können, und wenn sie dabei nicht die Fehler mit den Altenheimen gemacht hätten, wie Italien übrigens auch, dann hätten die Medien des betreuten Denkens weniger zu schreiben gehabt. Man hätte sich dann woanders her etwas aus der Nase ziehen müssen.
     
  7. übrigens Tausch: ich bedanke mich für den regen AusTAUSCH, SchlagabTAUSCH, oder wie auch immer für heute. Mein Urlaub (zuhause) ist durch. Ich darf ab morgen wieder meinen gesellschaftlichen Teil beiSTEUERN und STEUERN erwirtschaften. damit gibt es hier, zumindest von mir, auch weniger Sarkasmus. bis demnächst mal
     
    derelfer gefällt das.
  8. EDIT: nun hab' ich gewartet, und es ist kein direkter Anschluss-Post mehr. Naja. Alles auf einmal geht nicht. Bis demnächst wieder
     
  9. Hab erst gestern ne Mutti alleine im Auto mit Shield + Maske gesehen. Nicht, dass sie vergessen hat, die Lüftung auf Umluft zu stellen...
     
  10. Hä? Natürlich spielt es eine Rolle, auf welche Weise die Regeln des Zusammenlebens bestimmt werden.
     
  11. Angry_C gefällt das.
  12. Jedes mal wenn du Kopfschmerzen hast die Impfung schuld. :D So war die Erklärung einer Person der Aluhutträgerfraktion mit der ich über solche Dinge gesprochen habe.
     
  13. Mit so einem würde ich nie wieder reden, ganz klar...
     
  14. Grundsätzlich, klar. Aber ich rede ja von einer Mehrheitsgesellschaft. Also keine Erbmonarchie der Diktatur oder sowas. Eine Gesellschaft in der Mehrheiten darüber entscheiden wie unser Modell aussieht. Ob wir dafür Wahlmänner/Frauen bestimmen, ob wir Abgeordnete wählen, ob wir direkt bestimmen, ist am Ende des Tages irrelevant weil es nur verschiedene Ausprägungen eines Mehrheitssystems sind. Wichtig ist das Ergebnis bzw. die Akzeptanz des Ergebnisses. Abseits von Zwang und Strafe, wie in einem autoritärem System, gibt es eben nur Freiwilligkeit und Respekt.
     
  15. WOMLSascha

    WOMLSascha

    Ort:
    50km zum SVW
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    +7
    Doch, aber hey, man dreht es sich wieder. So sind die Lügner!
     
  16. Lübecker

    Lübecker

    Ort:
    53° 52´01´´N 10°40´08´´E
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    +2
    Unabhängig von der hier sinnbefreiten Diskussion wäre es interessant zu erfahren, ob Art. 79 anzuwenden ist auch auf Änderung von Art.102, oder ob eben dieses gemäß dem von dir angeführten Art. 3 außer Kraft gesetzt würde. Mal schauen, ob man Klarheit in der Frage finden kann.
     
  17. Ich weiß nicht, was du zu dir nimmst, aber nimm weniger, sonst holt es dich noch vor Corona...
     
  18. Braucht man mMn. nicht weil es, wie du es treffend beschreibst, sinnbefreit ist bzw wäre. Jedenfalls in einer aufgeklärten Gesellschaft und die sind wir ja trotz der Schreihälse. Aber das wird jetzt langsam arg politisch und vielleicht sollten wir, zumal wir in der Sache eh einer Meinung sind, nicht die Mods auf den Plan rufen. Von daher beende ich das von meiner Seite her mit einem :beer:
     
  19. Lübecker

    Lübecker

    Ort:
    53° 52´01´´N 10°40´08´´E
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    +2
    :beer:
     
    FatTony gefällt das.
  20. Lübecker

    Lübecker

    Ort:
    53° 52´01´´N 10°40´08´´E
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    Wenn mich ein Thema gefangen hat. :DHieraus das abschliessende Fazit:
    Könnte in Deutschland unter irgendwelchen Voraussetzungen die Todesstrafe wieder eingeführt werden?
    Friedel1848
    Das ist unter Juristen (insb. Verfassungsrechtlern) umstritten.

    Art. 102 GG:

    Die Todesstrafe ist abgeschafft.

    Somit würde, nach aktuellem Stand, die Einführung der Todesstrafe gegen das Grundgesetz, unsere Verfassung verstoßen. Jedes Gesetz, das die Todesstrafe einführt, wäre demnach eindeutig verfassungswidrig.

    Allerdings kann man auch das Grundgesetz ändern. Das steht in Art. 79 GG und ist auch schon das eine oder andere Mal passiert. Für eine Grundgesetzänderung benötigt man eine zwei Drittel Mehrheit im Bundestag und eine zwei Drittel Mehrheit im Bundesrat. Diese Hürden müssten also zunächst einmal genommen werden.

    Theoretisch könnte man also nach Art. 79 Abs. 1 und 2 GG den Art. 102 GG aufheben oder abändern, sodass die Todesstrafe wieder erlaubt ist.

    Einige Juristen bejahen diese grundsätzliche theoretische Möglichkeit (ohne sie dadurch zu befürworten). Andere wiederum sagen, dass das auch theoretisch nicht möglich sei. Als Grund führen sie vor allem Art. 79 Abs. 3 GG an:

    Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche [...] die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

    Art. 1 GG behandelt die Menschenwürde. Sie ist unantastbar. Einige Juristen sagen, die Einführung der Todesstrafe würde gegen die Menschenwürde verstoßen. Vorausgesetzt, das ist tatsächlich so, würde eine Verfassungsänderung, die die Todesstrafe wieder einführt, gegen Art. 79 Abs. 3 GG verstoßen. Es gäbe dann also verfassungswidriges Verfassungsrecht - das wäre ebenso nichtig wie "normale" Gesetze, die gegen die Verfassung verstoßen.

    Folgt man also der Meinung, dass die Durchführung der Todesstrafe gegen die Menschenwürde verstößt, so ist die Wiedereinführung der Todesstrafe unter der Geltung des Grundgesetzes als unserer Verfassung unmöglich. Folgt man dagegen der Meinung, dass die Todesstrafe grundsätzlich nicht die Menschenwürde verletzt, so besteht zumindest die theoretische rechtliche Möglichkeit, die Todesstrafe durch eine Verfassungsänderung wieder einzuführen.

    Ein zusätzliches Hindernis wäre allerdings auch das Unionsrecht. Die Todesstrafe wurde zwar bei Einführung der EMRK (Europäische Menschrechtskonvention) noch nicht abgeschafft oder verboten, sondern generell zugelassen. Durch das Zusatzprotokoll Nr. 6 wurde die Todesstrafe dann auf Fälle begrenzt, in denen sie durch eine Kriegsgerichtsbarkeit verhängt werden konnte. Schließlich hat man die Todesstrafe auf europäischer Ebene durch das Zusatzprotokoll Nr. 13 zur EMRK komplett abgeschafft.

    Würde Deutschland also - die theoretische Möglichkeit nach dem nationalen Recht vorausgesetzt - die Todesstrafe wiedereinführen, so würde man immer noch gegen europäisches Recht verstoßen.

    Also: Ohne gegen geltendes Recht und geltende internationale Verträge zu verstoßen könnte man die Todesstrafe in Deutschland nicht wiedereinführen.
    :beer: