Geschäftsführendes Präsidium: Leider keine Grundlage für Öffnung der Werder-Hallen und -Plätze

Hubertus Hess-Grunewald, Axel Plaat und Jens Höfer
Die Werder-Hallen und -Plätze müssen weiterhin geschlossen bleiben (Foto: Heidmann).
Mitglieder
Dienstag, 27.04.2021 / 14:46 Uhr

Viele Werderaner:innen warten sehnsüchtig auf die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs. Auch für uns ist jeder zusätzliche Tag ohne Breitensport, unerheblich in welcher unserer Abteilungen, äußerst schmerzhaft und die Dauer dieses Zustandes offen gesprochen nervig.

Die momentane Situation mit steigenden Inzidenzen und der „Notbremse“ inklusive Ausgangssperre ist für uns jedoch leider weiterhin keine Grundlage, eine Öffnung der Hallen und Plätze zu konkretisieren und einen Trainingsbetrieb zu starten. Die Gesundheit unserer Hallen- und Platzwart:innen, Übungsleiter:innen und nicht zuletzt unserer Mitglieder ist dafür viel zu wertvoll, um sie jetzt zu gefährden. Es sei versichert, dass wir uns jede Woche im geschäftsführenden Präsidium mit dieser Frage beschäftigen und hoffen, mit der in Fahrt kommenden Impfkampagne sehr bald wieder unserem Vereinszweck, der Förderung des Sports, flächendeckend anbieten zu können.

Ein gemeinnütziger Verein beruht jedoch nicht auf dem Leistungs- und Gegenleistungsprinzip, er muss sich laut Satzung dem Solidaritätsprinzip verpflichten. Mit den Beiträgen unserer 40.000 Mitglieder werden Hallendächer repariert, Mitarbeiter:innen bezahlt, Sportler:innen gefördert, Material beschafft usw. Ein Großteil dieser Ausgaben fällt trotz Pandemie weiterhin bei uns an, da wir natürlich zum Beispiel unsere Sportplätze und Hallen funktionstüchtig halten, unsere Mitarbeiter:innen weiter beschäftigen und Verbandsbeiträge weiterhin bezahlen. Von unseren ungefähr 18.000 Vollmitgliedern ist nur ein geringer Teil tatsächlich sportlich bei uns regelmäßig aktiv, obwohl alle Vollmitglieder solidarisch den gleichen Beitrag leisten.

Vereinzelt erreichen uns Anfragen von Mitgliedern nach einer anteiligen Beitragserstattung. Sie als Mitglieder werden deshalb bestimmt verstehen, weshalb wir für bestimmte Kreise keine Sonderregelungen bezüglich der Beitragszahlungen vorsehen können. Die Gemeinnützigkeit verbietet uns das, und das Solidaritätsprinzip lässt es moralisch auch nicht zu.

 

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