Innensenator genehmigt ab sofort Training in kleinen Gruppen

Werder achtet weiter penibel auf alle Hygieneanforderungen und Vorgaben

Mit der Genehmigung durch den Bremer Senat können die Werder-Profis wieder in kleinen Gruppen trainieren (Foto: WERDER.DE).
Profis
Montag, 06.04.2020 / 16:23 Uhr

Der SV Werder Bremen und der Innensenator der Hansestadt Ulrich Mäurer haben sich bezüglich einer Genehmigung für ein Gruppentraining der Werder-Profis verständigt. Das teilte der Innensenator am Montagnachmittag mit. Demnach ist es den Grün-Weißen ab sofort gestattet, ein Training in kleinen Gruppen (4 Personen) unter freiem Himmel durchzuführen.

„Das ist aus sportlicher Sicht für uns eine positive Entscheidung durch den Innensenator und ein wichtiger Schritt, nachdem die Spieler in den letzten drei Wochen nahezu ausschließlich zuhause trainiert haben. So können wir das Training für unsere Mannschaft wieder fußballspezifischer auf das Spiel ausrichten. Wir werden aber weiterhin ohne Körperkontakt trainieren und die Abstandsregelungen bei den Übungen einhalten“, erklärte Frank Baumann, Geschäftsführer Fußball bei Werder Bremen.

Die Werder-Verantwortlichen werden wie bisher weiter penibel auf die Einhaltung aller relevanten Hygieneanforderungen achten. Hierzu zählen unter anderem die Händehygiene, das Halten von Abstand sowie Husten- und Schnupfenhygiene. Die Spieler und das Trainerteam werden die Duschen im Stadion nicht nutzen, sondern zuhause duschen. Außerdem wird die Verweildauer im Kabinentrakt auf eine Mindestzeit reduziert. Die Mannschaftsärzte Dr. Daniel Hellermann und Dr. Christoph Engelke werden außerdem präventive Eingangsscreenings vornehmen und alle am Training beteiligten Personen auf Symptome der Infizierung mit dem SARS-CoV-2-Virus untersuchen.

Die Genehmigung hat vorerst Gültigkeit bis zum 19. April 2020.

Die Auflagen des Senats in der Übersicht:

  1. Der SV Werder Bremen hat alle am Trainingsbetrieb beteiligte Personen (u.a. Spieler, Trainer und Betreuer) proaktiv und wiederholt über die allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstandhalten sowie Husten-und Schnupfenhygiene aufzuklären.
  2. Der SV Werder Bremen hat alle am Trainingsbetrieb beteiligte Personen vor jeder Trainingseinheit einem präventiven Eingangsscreening durch einen (Mannschafts-) Arzt zu unterziehen und die Symptomlosigkeit der einzelnen Personen schriftlich zu dokumentieren. Bei dem Screening sind mögliche Symptome der Infizierung mit dem SARS-CoV-2-Virus (insbesondere Fieber, (trockener) Husten sowie Kurzatmigkeit) abzuklären und ein möglicher Aufenthalt in vom Robert-Koch-Institut identifizierten Risikogebieten abzufragen.
  3. Die Trainingseinheiten dürfen nur in möglichst kleinen Trainingsgruppen mit maximal 4 beteiligten Personen durchgeführt werden. 
  4. Die Gruppentrainings dürfen nur unter freiem Himmel durchgeführt werden.
  5. Die Nutzung des Kabinentrakts ist auf das Herbeischaffen von Trainingsmaterial zu beschränken
  6. der Mindestabstand von 1,5 m ist dabei einzuhalten.
  7. Allen am Trainingsbetrieb beteiligten Personen ist die Nutzung der Nassräume untersagt. 
  8. Die Trainingseinheiten dürfen nur unter größtmöglichen Verzicht auf unnötigen Körperkontakt durchgeführt werden. 
  9. Bei Zusammenkünften mehrerer Trainingsteilnehmer (etwa bei der Mannschaftsansprache) muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den einzelnen Personen eingehalten werden. 
  10. Der SV Werder Bremen hat sicherzustellen, dass sich während der Trainingseinheit nur die unmittelbar benötigten Verantwortlichen des Staffs auf dem Trainingsgelände befinden.
  11. Der SV Werder Bremen hat sicherzustellen, dass für den Trainingsbetrieb nicht erforderliche Zusammenkünfte (bspw. sozialer Austausch vor und nach dem Training) unterbleiben.
  12. Allen am Trainingsbetrieb beteiligten Personen ist zwei Stunden vor und nach den Trainingseinheiten sowie in einem Umkreis von 500 Metern rund um die Sportanlage der Kontakt mit Dritten (insbesondere Autogramme oder Fotos mit Fans) untersagt. 
  13. Die konkreten Trainingseinheiten dürfen in keiner Form von SV Werder Bremen oder den an den Trainingseinheiten beteiligten Personen oder anderen der Antragstellerin zurechenbaren Personen öffentlich bekanntgemacht werden.
  14. Menschenansammlungen vor der Sportanlage sind umgehend dem Ordnungsamt Bremen und der Polizei Bremen zu melden. 
  15. Es ist Sicherheitspersonal einzusetzen. Eine zentrale Ansprechperson für die Sicherheits- und Ordnungsbehörden ist zu benennen. 
  16. Dieser Auflagenkatalog kann aufgrund der weiterhin dynamischen Situation rund um die SARS-CoV-2/Coronavirus-Epidemie fortlaufend angepasst und/oder erweitert werden. Aus dem gleichen Grund kann die Genehmigung jederzeit widerrufen werden.
 

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