Bei der Entscheidung der DFL wurde keinem der 52 Lizenzbewerber die Spielberechtigung verweigert. Einige Clubs müssen jedoch noch bis Ende Mai Bedingungen erfüllen, um im Falle der sportlichen Qualifikation die Spielberechtigung zu erhalten. Andere erhielten die Lizenz unter Auflagen. Die endgültige Entscheidung über die eventuelle Erfüllung von gestellten Bedingungen und die Vergabe der Lizenzen trifft der Lizenzierungsausschuss Anfang Juni.
Satzungsgemäß überprüft die DFL zur Sicherstellung eines integren und fairen Wettbewerbs neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Clubs auch infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische und sportliche Kriterien. Dabei kann die DFL Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Die Erfüllung von Bedingungen bedeutet, dass der Club die Spielberechtigung erst nach dem fristgerechten Nachweis bestimmter Vorgaben zu einem gewissen Zeitpunkt erhält. Bei Auflagen wird hingegen festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Spielberechtigung während der kommenden Saison 2017/18 eingehalten werden müssen.