Zeiffer: Flut von Stadion-Verboten wird nicht erwartet

Werders Fanbeauftragter Dieter Zeiffer sieht die Praxis bei Werder Bremen durch das BGH-Urteil bestätigt.
WERDER BEWEGT
Freitag, 30.10.2009 / 14:11 Uhr

Werder Bremen hat am Freitagvormittag das Grundsatz-Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit von Stadionverboten zur Kenntnis genommen und fühlt sich dadurch in seiner bisherigen Praxis bestätigt. "Die Entscheidung gibt Vereinen wie Werder die Möglichkeit, ihre klare Linie fortzusetzen. Es wird in Bremen aber aufgrund dieses Urteils keine Flut von Stadionverboten geben, wir werden weiterhin jeden einzelnen Fall sehr genau prüfen. Zu diesem Prozess gehört auch ein Anhörungsrecht, dass wir den Beschuldigten einräumen", so Werders Fanbeauftragter Dieter Zeiffer, der jedoch unterstreicht: "Wir agieren umsichtig, aber keinesfalls nachsichtig!"

 

Klaus-Dieter Fischer, Geschäftsführer der Werder Bremen GmbH & Co KG aA und Präsident des SV "Werder" v. 1899 sagte am Freitag. "Unser Ziel bleibt es, die Fußballfans ins Stadion zu ziehen und nicht etwa auszusperren. Wo das allerdings nötig ist, werden wir auch weiterhin konsequent handeln."

 

Obwohl Werder Bremen der Verein in der Bundesliga ist, der bisher die wenigsten Stadionverbote verhängt hat, unterstützt Werder die gemeinsame Linie aller Klubs des deutschen Profifußballs, dem Schutz friedlicher Zuschauer vor gewaltbereiten Fans höchste Priorität einzuräumen. "Gewalt hat in und im Umfeld der Stadien keinen Platz. Werder wird daher auch in Zukunft eng mit seinen Partnern in Sicherheitsfragen, wie Polizei, Fanprojekt, DFB und DFL zusammenarbeiten, um sich für eine friedliche Atmosphäre einzusetzen und gewaltbereiten Anhängern keinen Platz zu bieten", so Zeiffer.

 

Geklagt hatte ein Fußballfan aus München, der ein zweijähriges Stadionverbot erhalten hatte, als es nach einem Spiel in Duisburg zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Fans der gegnerischen Mannschaft gekommen war. Der Mann gehörte nachweislich der Gruppe an, aus der heraus Gewaltakte verübt worden waren. Ihm selbst konnten aber keine Übergriffe nachgewiesen werden.

 

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