Gericht bestätigt Vereinsausschluss von NPD-Funktionär Jens Pühse

Seit Jahren setzt sich Werder Bremen für Antidiskriminierung ein.
WERDER BEWEGT
Donnerstag, 20.12.2012 / 16:20 Uhr

Vor rund einem Jahr wurde NPD-Funktionär Jens Pühse aus dem Sport-Verein "Werder" von 1899 e.V. ausgeschlossen. Aktuell bestätigte das Bremer Landgericht den ...

Vor rund einem Jahr wurde NPD-Funktionär Jens Pühse aus dem Sport-Verein "Werder" von 1899 e.V. ausgeschlossen. Aktuell bestätigte das Bremer Landgericht die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Ausschlussverfahrens und kündigte an, die Klage des Politikers abzuweisen.

Das Gericht bestätigte dem SV Werder, das satzungsgemäße Verfahren eines Vereinsausschlusses mit vorheriger Anhörung rechtmäßig ausgeführt zu haben. Den Ausschluss aufgrund der Unvereinbarkeit des NPD-Parteiprogramms, für das Pühse als Spitzenfunktionär der Partei stehe, mit den in der Satzung der Werderaner verordneten Werten wie Toleranz und Integration stuften die Richter als vertretbar ein. Da Jens Pühse nicht bereit war, die Klage zurückzunehmen, stellte das Gericht in Aussicht, diese abzuweisen. Das offizielle Urteil wird am 31. Januar 2013 verkündet.

"Am Ausgang des Gerichtsverfahrens bestehen jedoch keine Zweifel mehr", sagte Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Vize-Präsident des SV "Werder" von 1899 e.V.

"Wir sind froh, dass das Bremer Landgericht den Vereinsausschluss bestätigt hat. Wir setzen damit ein klares Zeichen gegen Rechtsextremismus", so Vereinspräsident und Geschäftsführer Klaus-Dieter Fischer.

Satzungsgemäß fördert Werder Bremen die Funktion des Sports als verbindendes Element zwischen Nationalitäten, Kulturen, Religionen und sozialen Schichten. Er bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine sportliche Heimat - unabhängig von Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glaube und sozialer Stellung sowie sexueller Identität. Diese Werte werden insbesondere durch das umfangreiche soziale Engagement des Vereins verwirklicht.

Jens Pühse, der im NPD-Bundesvorstand arbeitet und in Bremen als NPD-Landeswahlkampfleiter agierte, hatte sich im Januar 2011 bei Werder angemeldet. Nachdem er der Aufforderung, den Verein sofort freiwillig wieder zu verlassen, nicht gefolgt war, wurde er einstimmig ausgeschlossen. Gegen den Beschluss hatte er vorm Landgericht geklagt.

 

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