Mitglieder beschließen wichtige Satzungsänderungen: Präsident zukünftig Mitglied des Aufsichtsrats

"Entscheidende Weichen für eine erfolgreiche Zukunft"

Ein Stimmzettel bei der Abstimmung.
Die Mitgliederversammlung hat für die Strukturveränderungen gestimmt (Foto: W.DE).
WerderMV
Sonntag, 20.11.2022 / 14:24 Uhr

Die Mitgliederversammlung des Sport-Verein „Werder“ von 1899 e. V. hat mit breiter Mehrheit nahezu allen vom Präsidium eingebrachten Satzungsänderungsvorschlägen zugestimmt und damit in wichtigen Bereichen die von der Struktur- und Satzungskommission erarbeiteten Veränderungen auf den Weg gebracht.

„Wir haben entscheidende Weichen für eine erfolgreiche Zukunft des SV Werder Bremen gestellt“, freute sich Dr. Hubertus Hess-Grunewald über das klare Votum der Mitglieder, für das der Werder-Präsident in den vergangenen Monaten immer wieder geworben hatte. „Die breite Zustimmung zeigt, dass sich die intensive Arbeit der Struktur- und Satzungskommission gelohnt hat und Vorschläge entwickelt wurden, denen unsere Mitglieder folgen.“

Durch die beschlossenen Satzungsänderungen darf Mitglied der Geschäftsführung der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA zukünftig nicht mehr sein, wer zugleich Mitglied des Präsidiums im Sport-Verein „Werder“ von 1899 e. V. ist. Bisher hatte Dr. Hubertus Hess-Grunewald neben seinem Amt als Präsident auch als Geschäftsführer der KG gearbeitet. Diese Personenidentität ist zukünftig nicht mehr möglich. Stattdessen ist der durch die Mitgliederversammlung gewählte Präsident zukünftig qua Amt Mitglied des Werder-Aufsichtsrats und soll dort dessen Vorsitzender werden.

"Stärkung des Vereins bei der Besetzung des Aufsichtsrat ist eine wichtige Entscheidung"

Um diese Veränderungen in der laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrats, der im vergangenen Jahr gewählt wurde, umsetzen zu können, wird das Gremium vorübergehend auf sieben Mitglieder aufgestockt. In der nächsten Amtsperiode werden dem dann wieder sechsköpfigen Aufsichtsrat jeweils drei vom Präsidium entsandte Mitglieder (darunter der Präsident) und drei von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder angehören. „Auch wenn der Präsident zukünftig nicht mehr im operativen Geschäft tätig ist, so soll der Einfluss des Vereins als Gesellschafter der KG nicht geschwächt werden“, machte Hess-Grunewald deutlich. „Die Stärkung des Vereins bei der Besetzung des Aufsichtsrats ist dafür eine wichtige Entscheidung.“

Auch auf die Besetzung eines Postens in der vierköpfigen Geschäftsführung hat das Präsidium des Vereins weiterhin Einfluss. Anstelle des bisherigen Entsenderechts tritt ein sehr weitgehendes Mitbestimmungsrecht für die Auswahl des/der Geschäftsführer:in, der/dem unter anderem die Verantwortung der weiteren Sportarten in der KG (Tischtennis-Bundesliga, Schach-Bundesliga, Frauen-Handball-Bundesliga) obliegt. Hier hatten Aufsichtsrat und Präsidium für den Fall der Satzungs- und Strukturveränderungen bereits eine Absichtserklärung abgegeben, mit dieser Aufgabe Anne-Kathrin Laufmann zu betrauen und sie in die Geschäftsführung zu berufen. Laufmann soll dabei zugleich als besondere Vertreterin die hauptamtliche Verwaltung der Vereinsangelegenheiten übernehmen.

"Wir gehen nun mit einer modernen Struktur in die Zukunft"

Darüber hinaus stimmte die Mitgliederversammlung dem Entwurf einer Vergütungsordnung des Sport-Verein „Werder“ von 1899 e. V. zu. Diese regelt zukünftig, in welcher Weise ein Vergütungsausschuss über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung und/oder Vergütung für ehrenamtliche oder hauptamtliche Vereinsämter entscheidet.

„Ich bin davon überzeugt, dass der durch die Beschlüsse der Mitgliederversammlung eingeschlagene Weg der richtige für Werder Bremen ist“, bekräftigte Dr. Hubertus Hess-Grunewald. „Wir gehen nun mit einer modernen Struktur, die den Compliance- und Governance-Regeln gerecht wird, in die Zukunft. Daher danke ich allen, die daran mitgewirkt haben, diese Struktur zu entwickeln, und allen Mitgliedern, die mit ihrer Zustimmung letztlich dafür gesorgt haben, dass wir diese Struktur nun umsetzen können.“

 

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