"Nicht getäuscht" - Vorwurf der 'arglistigen Täuschung' nicht zutreffend

Rechtsstreit zwischen Sportstiftung Bremen und dem SV Werder Bremen

Eine Werder-Raute an der Wand.
Gesellschaft
Donnerstag, 27.10.2022 / 13:55 Uhr

Im Rechtsstreit zwischen der Sportstiftung Bremen und dem SV Werder Bremen ist der Vorwurf der ‚arglistigen Täuschung‘ nach der Beweisaufnahme nach Aussage der Vorsitzenden Dr. Richterin Annika Hogenkamp nicht zutreffend. Zu dieser Einschätzung kam die Richterin des Landgerichts Bremen im Rahmen einer Güteverhandlung am Freitag, 21.10.2022. Eine Einigung beider Parteien gab es indes nicht, sodass eine Fortsetzung Anfang Dezember notwendig ist.

Der Weser-Kurier, der in einem Artikel in der Print-Ausgabe vom Samstag, 22.10.2022 unter der Überschrift „Gemauschelt, aber nicht getäuscht“ das gleichlautende Zitat der Richterin Dr. Hogenkamp abgedruckt hattet, hat dieses in einer Richtigstellung am Mittwoch, 26.10.2022 korrigiert. Die korrekte Aussage der Richterin lautete „Gewurschtelt, aber nicht getäuscht“.

In dem Rechtsstreit geht es um den Vorwurf, dass Werder wiederholt Fördermittel der Sportstiftung Bremen nicht ausschließlich für Athlet:innen der Leichtathletik-Abteilung verwendet habe, obwohl dies die Stiftungsstatuten vorsähen, sondern mit diesen auch Trainer:innen und Physiotherapeut:innen während einiger Trainingslager zwischen 2014 und 2018 bezahlt wurden. Der Anteil von insgesamt 5.885 Euro, die nicht direkt den Athlet:innen zugegangen waren, wurde durch Werder bereits zurückgezahlt.

 

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