Keine satzungstechnischen Bedenken vor Mitgliederversammlung

Werder-Fahne wird geschwenkt
Werder ordnet einige Thesen einer Weser-Kurier-Kolumne inhaltlich ein (Foto: WERDER.DE).
Mitglieder
Dienstag, 31.08.2021 / 18:00 Uhr

Der SV Werder Bremen hat am Dienstagnachmittag einige Thesen inhaltlich eingeordnet, die der Weser-Kurier durch seinen Redakteur Jean-Julien Beer im Rahmen einer Kolumne für die Tageszeitung aufgestellt hat. „Wie es sich für eine Kolumne gehört, ist sie gespickt mit Meinungen und Vermutungen. Sie beinhaltet ein bisschen Fantasie und steile Thesen und ist sehr polemisch. Wir möchten ein paar Fakten zu diesem Text beitragen. Wir hätten uns gewünscht, diese Fakten schon vor Veröffentlichung eines so irreführenden Textes, beisteuern zu können“, sagte Werder-Sprecher Michael Rudolph, der folgende Punkte einordnete:

Zur Legitimation des Aufsichtsrats:

„Seit der Einführung des Aufsichtsrats im Jahr 2003 gab es bei der Länge der Legislaturperiode tatsächlich eine Unstimmigkeit zwischen der gelebten und von allen Gremien im Einvernehmen umgesetzten Praxis einer vierjährigen Amtszeit des Aufsichtsrats und dem in der Satzung formulierten Text. Dieser Fehler fiel erstmals Anfang 2021 in den Gremien auf und wurde einstimmig durch die Hauptversammlung korrigiert. Der Text in der Satzung wurde an die 18 Jahre gelebte Praxis angepasst. Der SV Werder hatte in allen Jahren einen funktionierenden Aufsichtsrat, der durch den Verein und die Mitgliederversammlung legitimiert und auch im Einvernehmen mit allen Gremien jeweils entlastet wurde. Die Geschäftsführer waren überdies für alle transparent im Handelsregister eingetragen. Die Legitimation von Entscheidungen anzuzweifeln, wirkt an dieser Stelle sehr konstruiert.“

Zur Legitimation des Ehrenrats:

„Für die These einer vermeintlich fehlenden Legitimation des Ehrenrats und damit des Wahlausschusses, die in der Kolumne aufgestellt wurden, fehlt jede Grundlage. Die Amtszeit des Ehrenrats beginnt mit der Wahl und endet mit der Neuwahl (vgl. § 12 Ziff. 1 der Vereinssatzung). Das war schon immer so. Hier gibt es überhaupt keine Ansatzpunkte zur Kritik. Um unsere Satzung auch für Nichtjuristen verständlich zu halten, wurden nach der Erfahrung durch die Pandemie, dieser Fall zur besseren Verständlichkeit für alle Mitglieder ergänzt. Dieser Vorgang wurde auch veröffentlicht.“

Zur Kandidatur des adidas Finanz-Vorstands Harm Ohlmeyer:

„Die Kandidatur wurde vom Wahlausschuss des SV Werder Bremen intensiv geprüft und steht nicht im Widerspruch zur Satzung. Das Engagement von adidas bei anderen Klubs ist „wirtschaftlich nicht erheblich“ in Relation zum Gesamtumsatz dieser Clubs. Um die Integrität der Kandidatur sicherzustellen, wurde sie auf Anfrage des SV Werder Bremen darüber hinaus auch von Expert:innen der DFL begutachtet und von dort ist eine Freigabe erteilt worden. Dieser Vorgang ist das übliche Prozedere, dass auch bei zahlreichen Kandidaten anderer Aufsichtsräte bei der DFL durchlaufen wird. Aufsichtsräte, die in Unternehmen tätig sind, die zu mehreren Klubs wirtschaftliche Beziehungen haben, sind keineswegs selten in der Bundesliga."

 

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