Gemäß § 6 Abs. 9 der Spielordnung des NFV gilt der FC Oberneuland somit als Regelabsteiger.
Gemäß § 6 Abs. 9 der Spielordnung des NFV gilt der FC Oberneuland somit als Regelabsteiger.
Der Norddeutsche Fußball-Verband hat am 16. Mai von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des FC Oberneuland Kenntnis erlangt.
Gemäß des allgemeinverbindlichen § 6 der Spielordnung des DFB werden die ausgetragenen Spiele aus der Wertung genommen und die noch auszutragenden Spiele nicht gewertet.
Der Norddeutsche Fußball-Verband hat sich nach Kenntniserlangung des Insolvenzverfahrens eingehend mit den sportlichen und den rechtlichen Konsequenzen beschäftigt. Aus rechtlicher Sicht - so das Ergebnis der Beratungen - besteht kein Ermessensspielraum sowohl hinsichtlich der Umwertung der bisher ausgetragenen Spiele als auch bezüglich des Regelabstiegs des Vereins.
Quelle: Norddeutscher Fußball-Verband
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