Werder Bremen möchte noch einmal alle Inhaber und Käufer von Eintrittskarten, auf die Rabatt gewährt wurde, darauf hinweisen, dass beim Einlass in das Weser-Stadion der Nachweispflicht nachgekommen werden muss. Das heißt, dass alle Nachweise, die zum Rabatt berechtigen, zum Beispiel Mitgliedskarten (Greencard), Schülerausweise und Rentenausweise, vorzuzeigen sind.