Werder legt Einspruch gegen DFB-Urteil ein

Die Werder-Raute an der Wort vor den Stangen der Ostkurve.
Der SV Werder legt Einspruch gegen das DFB-Urteil ein (Foto: WERDER.DE).
Profis
Mittwoch, 03.08.2022 / 14:20 Uhr

Der SV Werder Bremen hat gegen ein Urteil des DFB-Sportgerichts vom Dienstag (2.8.) Einspruch eingelegt. Die Grün-Weißen waren vom Sportgericht wegen zweier Fälle von unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 47.800 Euro belegt worden.

Das Urteil und die Festlegung der Strafe beziehen sich auf zwei Vorfälle beim Spiel gegen Jahn Regensburg am letzten Spieltag der Zweitligasaison. Zum einen wurden von Werder Fans pyrotechnische Gegenstände gezündet und zum anderen stürmten Fans im Anschluss an die Partie das Spielfeld des wohninvest WERSERSTADIONs.

„Unser Einspruch richtet sich gegen die gegen uns ausgesprochene Strafe wegen des Platzsturms. Es waren von unserer Seite – auch durch die Polizei anerkannt - alle erdenklichen Maßnahmen im Vorfeld getroffen worden, aber dieser Platzsturm war nicht zu verhindern. Es gab keine Möglichkeit eines rechtmäßigen Alternativverhaltens. Daher halten wir die Bestrafung für einen Vorfall, den wir nicht hätten verhindern können, für nicht berechtigt“, erklärt Werder-Präsident Dr. Hubertus Hess-Grunewald.

 

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