Werder reicht Antrag auf Kostenteilung bei der DFL ein

Der SV Werder hat bei der DFL einen Antrag eingereicht (Foto: DFL).
Profis
Freitag, 29.11.2019 / 19:08 Uhr

Der SV Werder Bremen hat am Freitag bei der Deutschen Fußball-Liga (DFL) schriftlich einen Antrag auf eine angemessene Teilung der sogenannten „Polizeikosten“ durch die Gebührenbescheide des Bundeslandes Bremen eingereicht. Demnach fordern die Grün-Weißen die 35 weiteren Vereine dazu auf, dem Beschluss des geschäftsführenden Präsidiums, hundert Prozent der Kosten auf Werder umzulegen, auf der Mitgliederversammlung am Dienstag nicht zuzustimmen.

Die Geschäftsführung des SV Werder verweist in dem Antrag und den ausführlichen Erläuterungen einerseits darauf, dass der Konflikt nicht von Werder Bremen heraufbeschworen, sondern von außen an Werder Bremen und den gesamten deutschen Fußball herangetragen wurde. Vielmehr handelt es sich um eine grundsätzliche Auseinandersetzung zwischen dem Profifußball und der politischen Führung des Landes Bremen.

Zum anderen werden noch einmal das Solidaritätsprinzip und das Verursacherprinzip angeführt, mit denen die Beschlussvorlage des DFL-Präsidiums nicht in Einklang zu bringen sei. Die avisierte Beschlusslage erschüttere das Gefüge der 1. und 2. Bundesliga als Solidargemeinschaft, basiert die Bundesliga doch auf den Gedanken der Chancen- und Wettbewerbsgleichheit. Es wird vorgeschlagen, dass die Kosten von sogenannten „Hochrisikospielen“ bei Heimspielen im wohninvest WESERSTADION auf die drei Parteien Werder als Veranstalter, die DFL als Mitveranstalter und den jeweiligen Gastverein aufgeteilt werden. Die Veranstaltereigenschaft der DFL wurde durch das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich geklärt.

Die Weitergabe der Kosten zu 100 Prozent an den Heimclub beachtet das Verursacherprinzip nicht. In der Regel ist es gerade die An- und Abreise der Gästefans, die eine Begegnung zum sogenannten Risikospiel macht. Werder macht in dem Antrag darauf aufmerksam, dass es einen Wertungswiderspruch gibt, der sich am Beispiel der Pyrostrafen zeigen lässt. Dabei wird nach dem Verursacherprinzip verfahren und nicht nur der Heimclub in die Verantwortung genommen.

 

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