Polizeikosten-Beteiligung: Werder-Geschäftsführer bei der mündlichen Verhandlung

Im Rechtsstreit zwischen der DFL und dem Bundesland Bremen geht es um Mehrkosten durch Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen (Foto: nordphoto).
Bundesliga
Dienstag, 26.03.2019 / 16:21 Uhr

Wer muss die Mehrkosten für die Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen in der Bundesliga tragen? Mit dieser Frage hat sich am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Rahmen der mündlichen Verhandlung befasst. Eine Urteilsverkündung wird erst am Freitag, 29.03.2019, erwartet. Als Prozessbeobachter vor Ort im Gerichtssaal war unter anderem Präsident und Geschäftsführer Dr. Hubertus Hess-Grunewald.

Hintergrund ist der Rechtsstreit zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen Fußball-Liga (DFL). Bereits seit dem Nordderby zwischen dem SV Werder und dem Hamburger SV im April 2015 verschickt Bremen auf Initiative von Innensenator Ulrich Mäurer Kostenbescheide an die DFL, in denen die Mehrkosten im Vergleich zu regulären Bundesliga-Spieltagen in Rechnung gestellt werden.

Insgesamt sechs Stunden dauerte die mündliche Verhandlung. „Ich habe eine sehr intensive, aber wohltuend sachliche Verhandlung erlebt und den Eindruck, dass sich das Gericht allen Facetten dieser rechtlich doch sehr komplexen Thematik gewidmet hat“, so Dr. Hess-Grunewald. Der Werder-Präsident betonte im Anschluss gegenüber WERDER.DE: „Das Bundesverwaltungsgericht hat im Gegensatz zum Oberverwaltungsgericht bei der Praxis der Kostenbescheide erhebliche Bedenken geäußert. Ob es daher allerdings zu einer Korrektur des Urteils des Oberverwaltungsgerichts kommen wird, vermag ich nicht zu sagen. Wir müssen abwarten, was für eine Entscheidung verkündet wird.“

Die DFL klagte ursprünglich gegen den Kostenbescheid und bekam in erster Instanz Recht gesprochen. Der Bescheid wurde aufgehoben. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremens hatte die Freie Hansestadt Bremen Berufung eingelegt, gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts wiederum hatte die DFL Revision eingelegt.

Und auch das Urteil am Freitag muss keine endgültige Entscheidung in dem bereits seit drei Jahren andauernden Rechtsstreit bedeuten. Möglich wäre weiterhin der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht. Auch eine Rückverweisung an das Oberverwaltungsgericht - zur weiteren Sachverhaltsaufklärung - ist nicht ausgeschlossen. Die Urteilsverkündung am Bundesverwaltungsgericht am Freitag wird erstmals in der Geschichte des Leipziger Gerichts via Livestream übertragen.

 
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