Dr. Hess-Grunewald: "Kein guter Tag für Steuerzahler Werder"

Sorgt rund ums Stadion für Sicherheit: Die Bremer Polizei (Foto: nordphoto)
Profis
Mittwoch, 21.02.2018 / 13:40 Uhr

Der SV Werder Bremen hat das Ergebnis des Berufungsverfahren um die Erhebung von Gebühren für Polizeieinsätze bei Fußballspielen des SV Werder Bremen durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen kritisch kommentiert.

„Die Entscheidung des Gerichts müssen wir erstmal so respektieren, wir sehen aber einem Prozess beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zuversichtlich entgegen, dass es die erheblichen Bedenken aus der erstinstanzlichen Verhandlung aufgreifen wird. Die Auswirkungen des OVG-Urteils werden wir ab sofort zu spüren bekommen. Wir werden uns schon für die anstehende Lizenzierung mit der Frage beschäftigen, in welcher Form wir Rücklagen bilden müssen, denn das Gericht hat auch deutlich gemacht, dass Werder Bremen Veranstalter der Bundesliga-Spiele ist. Dadurch werden wir im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs an den Kosten auf jeden Fall beteiligt“, so Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Präsident und Geschäftsführer des SV Werder Bremen, der die Urteilsverkündung als Besucher verfolgte. „Für den Steuerzahler SV Werder Bremen, durch den die Stadt am ‚Milliardengeschäft Bundesliga‘ unmittelbar durch Steuern, Tourismus, Werbewert und andere Effekte in Höhe von über 100 Millionen Euro profitiert, ist es kein guter Tag. Ob es ein guter Tag für den Bremer Steuerzahler ist, wird sich zeigen, wenn der Bundesliga-Standort so in Gefahr gebracht wird“, so Dr. Hubertus Hess-Grunewald.

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen aufgehoben und die Klage der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH gegen die Freie Hansestadt Bremen abgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit, die von der DFL stets hervorgehoben wurde, hat das OVG Bremen jedoch die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

"Die rechtliche Wertung des Oberverwaltungsgerichts ist aus Sicht der DFL bei allem Respekt unzutreffend. Die DFL wird daher Revision gegen das Urteil einlegen“, erklärte DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball: "Der Fußball ist nicht Verursacher von Gewalt, und eine bloße Umverteilung von Kosten führt nicht zur notwendigen Reduzierung der Polizeieinsätze. Es ist für uns weiterhin nicht nachvollziehbar, dass der Fußball für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, die eine Kernaufgabe des Staates ist und der Allgemeinheit zugutekommt, verantwortlich sein soll.“

Gegenstand des Verfahrens war ein Gebührenbescheid für den Polizeieinsatz anlässlich der Begegnung SV Werder Bremen gegen Hamburger SV am 19. April 2015 in Höhe von 425.718 Euro, der in der mündlichen Verhandlung vom 1. Februar 2018 vom Bremer Senat auf 415.000 Euro reduziert wurde.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Bremen mit Urteil vom 17. Mai 2017 der Klage der DFL gegen die Freie Hansestadt Bremen stattgegeben und die Gebührenbescheide (Ausgangs- und Widerspruchsbescheid) aufgehoben. Das Gericht hatte in der Urteilsbegründung ausgeführt, dass die Gebührenfestsetzung rechtswidrig sei.

 
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