„Zahlen muss man richtig einordnen!“

Thomas Eichin zu Beraterkosten

Thomas Eichin sprach am Dienstag über die Kosten für Spielerberater (Archivfoto: nordphoto).
Profis
Dienstag, 05.04.2016 / 19:23 Uhr

Aufgrund der neuen Vorschriften des Weltfußballverbandes FIFA veröffentlichten am Montag der DFB und die DFL erstmals detaillierte Informationen in Bezug auf Zahlungen der 36 Bundesligisten an Spielervermittler in den vergangenen zwölf Monaten. Der SV Werder Bremen hat demnach 5,9 Millionen Euro an Berater ausgeschüttet. Damit finden sich die Grün-Weißen wie erwartet im Mittelfeld der Bundesligisten (Platz 8) wieder.

Thomas Eichin begrüßte die neue Transparenz, warnt aber vor falschen Interpretationen. „Diese Statistik ist nicht überraschend. Aber man muss diese Zahlen auch richtig einordnen. Zahlungen an einen Berater dokumentieren in vielen Fällen auch den Abschluss von positiven Aktionen für den Klub. Wenn es zum Beispiel ein Berater schafft, einen Spieler für eine gewünschte Ablöse bei einem anderen Klub unterzubringen oder einen umworbenen Spieler an Werder zu binden oder den gewünschten Neuzugang ablösefrei an Werder zu vermitteln, dann können diese Ausgaben an Berater auch sinnvolle Investitionen für den Verein darstellen. Dann sollen erfolgreiche, verlässliche Berater auch etwas verdienen.“

Werder Geschäftsführer Sport ergänzt: „Natürlich versuchen wir trotzdem diese Kosten so gering wie möglich zu halten. Unsere durchschnittlichen Ausgaben liegen in diesem Bereich normalerweise auch deutlich unter dem veröffentlichten Wert. Aber in den angegebenen Zeitraum fallen unter anderem auch die Transfers von Franco Di Santo und Davie Selke, bei denen die Beteiligung der Berater etwas höher war“, erklärt Werders Geschäftsführer Thomas Eichin. „Beide Spieler konnten wir zuvor nur an Werder binden und in unser Gehaltsgefüge integrieren, weil wir entsprechend kreative Vereinbarungen mit den Beratern für den Fall eines späteren Transfers treffen konnten. Wir sind immer sehr offen damit umgegangen, dass wir in unserer Konsolidierungsphase solche Lösungen suchen, um Werder weiterzuentwickeln.“

Die Publizierung dieser Berater-Vergütungen ist im seit 1. April 2015 gültigen FIFA-Reglement zur Arbeit mit Vermittlern (Art. 6) verpflichtend vorgesehen und demzufolge ebenso im gleichzeitig in Kraft getretenen Vermittler-Reglements des DFB (§ 6) festgehalten.

Die Angaben der Clubs beziehen sich auf den Zeitraum vom 15. März 2015 bis 15. März 2016 mit den Transferperioden im Sommer und Winter der laufenden Saison 2015/16. Sie beinhalten neben Zahlungen an Spielervermittler bei Transfers auch Vergütungen, die durch Vertragsverlängerungen von Profis angefallen sind.

 
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