Neue Stadionordnung: Pyrotechnik- und Diskriminierungsverbot klar geregelt

Nach der neuen Stadionordnung sind nur noch Fahnenstangen bis 1,5 m Länge oder mit weniger als drei cm Durchmesser ohne Einschränkung erlaubt.
Profis
Dienstag, 19.06.2012 / 09:40 Uhr

Für Besucher des Weser-Stadions gilt ab der kommenden Saison eine überarbeitete Stadionordnung. Das gab der Betreiber, die Bremer Weser-Stadion GmbH, in dieser Woche bekannt. Zu den wichtigsten Änderungen, die ab dem 01.07.2012, in Kraft treten, gehört die Ausweitung des räumlichen Geltungsbereichs der Stadionordnung.

Neben dem Verhalten im Stadion wird zukünftig auch das Verhalten auf den Stadionvorplätzen und den offiziellen Parkplätzen geregelt. Haus- und Stadionverbote gelten nun auch für diesen erweiterten Bereich. Hinrich von Hallen, Veranstaltungsleiter bei Werder Bremen und einer der Geschäftsführer der Bremer Weser-Stadion GmbH, erläutert: "Damit weiten wir auch alle bestehenden Regelungen zu Themen wie Antidiskriminierung und Pyrotechnik auf diese Bereiche aus. Zudem ist die Stadionordnung in diesen Punkten, Antidiskriminierung und Pyrotechnik, verschärft worden."

Ab 01.07.2012 sind neben Feuerwerkskörpern, Raketen, Fackeln, bengalischen Feuern, Rauchpulvern, Rauchbomben, Leuchtkugeln und anderen pyrotechnischen Gegenständen auch "Stoffe oder Stoffgemische, mit denen ein pyrotechnischer Satz erstellt werden kann" verboten. "Wir reagieren damit auf die Erfahrungen der vergangenen Monate, als immer wieder versucht wurde, pyrotechnische Erzeugnisse im Fanblock zusammenzumischen", so von Hallen.

Auch die neuen Regelungen für das Mitführen von Fahnen im Weser-Stadion sollen die Sicherheit der Besucher weiter verbessern. Es werden nur noch Fahnenstangen mit einer Länge von bis zu 1,5 m und/oder mit einem Durchmesser kleiner als 3 cm im Stadion ohne Einschränkung erlaubt sein. Für alle größeren Utensilien sind Sondergenehmigungen nötig, die der Abstimmung mit dem Veranstalter bedürfen.

Ganz konkret führt die neue Stadionordnung Verbote diskriminierenden Verhaltens auf. Äußerungen sowie Gesten, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Dritte zu diffamieren, insbesondere aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Abstammung bzw. ethnischer Herkunft sind ausdrücklich untersagt. Das gleiche gilt für Bekleidung, sichtbare Tattoos entsprechenden Inhaltes und mitgeführte Transparente.

"Die Gesellschafter der Bremer Weser-Stadion GmbH, der SV Werder Bremen und die Freie Hansestadt Bremen ziehen an einem Strang. Gewalt, Rassismus und Diskriminierung haben auch künftig im Stadion nichts zu suchen. Wir sind überzeugt, dass wir mit der Überarbeitung der Stadionordnung dazu beitragen, den Stadionbesuch auch künftig für alle zum Erlebnis machen, die sich Nervenkitzel und Hochspannung vor allem durch das Mitfiebern beim sportlichen Wettkampf holen wollen", so von Hallen.

Auch Bremens Innen- und Sportsenator ist von den Änderungen überzeugt: „Das sind gute und notwendige Neuregelungen. Gefährliche Materialien, Diskriminierung und Gewalt gehören nicht in unseren Stadien. Werder Bremen ist damit erneut Vorreiter, wenn es darum geht, extremistisches Verhalten rund um den Fußball zu bekämpfen", erklärte Ulrich Mäurer zu der Neufassung der Stadionordnung.

Die neue Stadionordnung ist bereits im Internet veröffentlicht worden und wird zur neuen Saison auch an den Eingängen des Weser-Stadions sichtbar sein.

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