Kartenverkauf für Jena-Heimspiel gestartet

2G-Plus-Regelung und durchgehende Maskenpflicht im Stadion "Platz 11"

Am Sonntagnachmittag ist Jena zu Gast im Stadion "Platz 11" (Foto: Lentz).
Frauen
Dienstag, 08.02.2022 / 15:45 Uhr

Das Frauen-Bundesligateam des SV Werder Bremen empfängt am Sonntag, 13.02.2022 um 16 Uhr, den FC Carl Zeiss Jena. Der Kartenverkauf für das Heimspiel findet wie gewohnt nur online statt. Die Tickets können ab sofort als print@home-Ticket auf WERDER.DE bestellt werden.

Für die Partie gegen Jena stehen die folgenden Kategorien zur Verfügung:

  • Sitzplatz unüberdacht: 7 Euro; 5 Euro (ermäßigt*)
  • Sitzplatz überdacht: 10 Euro; 8 Euro (ermäßigt*)

Stehplätze und Gästetickets werden nicht angeboten.

ZUM TICKETSHOP

Hygienekonzept:

Während des gesamten Aufenthalts, also auch auf dem Sitzplatz, gilt eine permanente FFP2-Maskenpflicht. Die Maske darf ausschließlich zum Trinken oder Essen abgenommen werden. Der Zugang ist nur unter Einhaltung der 2G-Plus-Regelung (ab 12 Jahre) erlaubt; das heißt, es haben nur Genesene oder Geimpfte Zutritt, die zusätzlich einen aktuellen, negativen Test vorweisen können. Ausgenommen von der Testpflicht sind alle, deren zweite Impfung oder Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt, oder die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben. Die Auffrischungsimpfung ersetzt die Testpflicht vom ersten Tag an. Kinder bis 12 Jahre müssen lediglich einen aktuellen negativen Test vorweisen.

Wer hat Zutritt zu Stadion „Platz 11“?

Der Zugang ist nur unter Einhaltung der 2G-Plus-Regelung (ab 12 Jahre) erlaubt; das heißt, es haben nur Genesene oder Geimpfte Zutritt, die zusätzlich einen aktuellen, zertifizierten, negativen Test vorweisen können.

Welche Nachweise über den 2G-Status werden akzeptiert?

Akzeptiert werden Impfnachweise in analoger (Impfbuch) und digitaler Form sowie ein Ersatzformular und der Genesenen-Nachweis in Form eines medizinischen Attests. Der SV Werder bittet alle, die noch ein analoges Impfbuch haben, sich in der Apotheke einen digitalen Nachweis ausstellen zu lassen, um die Einlasssituation am Sonntag zu beschleunigen.

Ab/bis wann gilt man als vollständig geimpft?

Alle Personen, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff 2x geimpft wurden und bei denen nach Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind, gelten als vollständig geimpft. In einem Zeitraum von 90 Tagen nach zweiter Impfung ist bei einer 2G Plus-Prüfung kein Test erforderlich.

Ab/bis wann gilt man als geboostert?

Alle Personen, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff 3x geimpft wurden gelten direkt nach der dritten Impfung als geboostert. Bei einer 2G Plus-Prüfung ist kein Test erforderlich.

Ab/bis wann gilt man als genesen?

Alle Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben (mit laborbestätigter PCR-Testung) gelten 28 Tage nach der PCR-Abstrichentnahme bis 90 Tage nach der Abstrichentnahme als genesen. Eine ausführliche Auflistung aller möglichen Voraussetzungen zur Erlangung des Impfstatus listet das Robert-Koch-Institut hier auf.

Welche Tests werden akzeptiert?

Ein Testnachweis ist entweder ein negatives Schnelltestergebnis aus einem zertifizierten Testzentrum oder ein negativer PCR-Test. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Der entsprechende Nachweis wird am Einlass kontrolliert. Zudem ist ein gültiges Ausweisdokument zur Identitätsprüfung bereitzuhalten. Damit es beim Einlass ins Stadion "Platz 11" zu keinen langen Wartezeiten kommt, gilt bei der 2G-Plus-Kontrolle auch das Boosterbändchen der Stadt Bremen.

Wer ist von der Testpflicht ausgenommen?

Ausgenommen von der Testpflicht sind geboosterte Personen (3x geimpft). Außerdem alle, deren zweite Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Allerdings gilt dies erst am 15. Tag nach der zweiten Impfung. Ebenfalls ausgenommen sind Genesene bis 90 Tage nach der Infektion. Der Genesenenstatus beginnt 28 Tage nach dem PCR-Abstrichdatum.

Kinder bis 12 Jahre müssen lediglich einen aktuellen negativen Test eines zertifizierten Testzentrums vorweisen.

Weitere Hinweise:

Umpersonalisierung: Eine Umpersonalisierung eines gekauften Tickets kann nur online erfolgen.

Mitglieder-Freikarten: Mitglieder-Freikarten werden aktuell nicht angeboten.

Die Ermäßigungen gelten für folgende Personengruppen: Schüler, Studenten, Mitglieder, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Erwerbslose, Kinder (bis einschl. 14 Jahre) und Schwerbehinderte** erhalten in gewissen Bereichen eine Ermäßigung. Bitte beachten Sie, dass dazu am Einlasstor auch ein Ermäßigungsnachweis/Ausweis vorgelegt werden muss.

** Rabatt Schwerbehindert (mind. 50% GdB), weitere Informationen bei unserer Behindertenbeauftragten Alexandra Lüddecke 0172 – 4267619

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