Am kommenden Samstag, 15.09.2012, um 15.30 Uhr, tritt der SV Werder zum zweiten Auswärtsspiel in dieser Saison bei Hannover 96 an. Im Vorfeld dieses "kleinen" Nordderby hat die Polizei Hannover ...
Am kommenden Samstag, 15.09.2012, um 15.30 Uhr, tritt der SV Werder zum zweiten Auswärtsspiel in dieser Saison bei Hannover 96 an. Im Vorfeld dieses "kleinen" Nordderby hat die Polizei Hannover ...
Am kommenden Samstag, 15.09.2012, um 15.30 Uhr, tritt der SV Werder zum zweiten Auswärtsspiel in dieser Saison bei Hannover 96 an. Im Vorfeld dieses "kleinen" Nordderby hat die Polizei Hannover folgende Informationen zur Anreise nach Niedersachsen herausgegeben:
Allgemeine Infos:
Verkehrstag | 15.09.2012 | 15.09.2012 | ||
Zuggattung | RE | RE | ||
Zugnummer | 14248 | Gleis | 14249 | Gleis |
Bremen Hbf Achim Verden (Aller) Eystrup Nienburg Hannover Hbf - Zughalt nur auf Rückfahrt! Hannover-Linden/Fischerhof | ab 11:54 ab 12:04 ab 12:15 ab 12:23 ab 12:32 ab XXXX an 13:06 | 8 1 1 1 3 - 3 | an 20:18 ab 20:08 ab 19:54 ab 19:43 ab 19:33 ab 18:49 ab 18:39 | 8 2 2 3 2 4 3 |
Für das Spiel in Hannover wird ein Entlastungszug der Deutschen Bahn eingesetzt. In den Zügen gilt der jeweilige Regeltarif (DB, VBN, etc.), u. a. auch das SchöneWochenendeTicket und Niedersachsen-Ticket/-Single-Ticket.
Erlaubnisse:
Beim letzten gemeinsamen Bundesligaspiel in der AWD-Arena kam es innerhalb des Stadions zu keinen negativen Vorkommnissen seitens der Anhängerschaft vom SV Werder Bremen.
Somit wurden die Erlaubnisse für Fan-Utensilien wie folgt erweitert:
· Fahnen bis 1,50 m Stocklänge unbegrenzt
· auf der zur Verfügung stehenden Gesamtlänge des Fanblocks von 12 laufenden Metern keine Beschränkungen für fest aufgehängte Zaunfahnen an der Balustrade
· Trommeln
Aus Gründen der Sicherheit sind Doppelhalter und Blockfahnen für Gäste-Fans nicht gestattet. Für ausschließlich private/nicht- kommerzielle Zwecke ist die Verwendung von Digitalkameras im Einzelbildmodus (keine Videosequenzen) gestattet.
Auflagen/Beschränkungen:
Auflagen und Beschränkungen für den Aufenthalt in der AWDarena regeln die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der AWDarena und die Stadionordnung des Veranstalters.
Generell vom Zutritt zur AWDarena sind Besucher ausgeschlossen, bei denen ein Alkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille festgestellt wird.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Aufenthalt von Gäste-Fans in den Heimfan-Blöcken N 1 - N 8 und N 10 - N 19 nicht gestattet wird. Kartenerwerber in diesen Bereichen, die als Gäste-Fans erkennbar sind, werden umgesetzt.
Rechtliche Hinweise:
Gem. § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der AWDarena können besondere Beschränkungen (wie unter Ziffer 3 aufgeführt) erteilt werden, wenn dies zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden! Der Verordnungstext und die Hausordnung sind hier eingestellt.
Zum Download haben wir außerdem eine Fan-Information der Polizei Hannover sowie einen Offenen Brief der Polizei Hannover bereitgestellt.