3.000 EURO Geldstrafe für Werder Bremen

Werderlogo im Stadion
Der SVW muss Strafe zahlen (Foto: nordphoto).
Fankurve
Freitag, 06.01.2023 / 15:09 Uhr

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens eines Anhängers mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt. Der SV Werder wird die Strafe an den Verursacher, der eindeutig identifiziert ist, weitergeben. Er wird darüber hinaus mit einem Stadionverbot belegt.

In der 88. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 1. Oktober 2022 lief eine Person aus dem Bremer Zuschauer:innen-Bereich auf das Spielfeld und wurde von Mitarbeiter:innen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes gestellt und aus dem Innenraum begleitet. Der SV Werder hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

 

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