3.000 Euro Geldstrafe für Wolfsburg-"Flitzer"

Gegen den "Flitzer" aus dem Wolfsburg-Spiel wurde zunächst ein Stadionverbot verhängt (Foto: WERDER.DE).
Fankurve
Mittwoch, 04.04.2018 / 15:57 Uhr

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt.

In der 10. Minute der Bundesligapartie gegen den VfL Wolfsburg am 11. Februar 2018 hatte ein Zuschauer aus dem Bereich der Bremer Ostkurve eine Brüstung überwunden, war an der Ordnerreihe vorbeigesprintet und unberechtigterweise auf das Spielfeld gelaufen. Daraufhin musste die Begegnung für etwa eine Minute unterbrochen werden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das damit rechtskräftig ist.

Präsident und Geschäftsführer Dr. Hubertus Hess-Grunewald kündigte an, auch in diesem Fall konsequent die Strafe an den Täter weiterzureichen: „Wir haben unmittelbar nach dem Vorfall ein Stadionverbot verhängt und angekündigt, dass wir solche Selbstdarstellung auf Kosten der Spieler und des Publikums im Stadion nicht dulden. Wir werden die Summe eins zu eins weiterreichen.“

 
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