Fanverhalten: Werder stellt Fanbeirat Hinrunden-Bilanz vor

Fankurve
Donnerstag, 26.01.2017 / 16:44 Uhr

Seit dieser Saison bilanziert der SV Werder Bremen das sicherheitsrelevante Verhalten der Fans jeweils halbjährlich im Austausch mit den im Fanbeirat mitarbeitenden Gruppierungen. Am Mittwochabend fand das Treffen des Fanbeirats zur Bilanz der Hinrunde der laufenden Saison statt.

 „Es war ein kritischer und konstruktiver Austausch, bei dem wir als Verein auch klare Worte gefunden haben. Bei aller Kritik und Konsequenz wollen wir aber auch nicht die Augen vor den positiven Erkenntnissen der letzten Monate verschließen. Diese Differenzierung nicht vorzunehmen wäre Populismus pur und das können wir nicht unterstützen. Deshalb haben wir dieses Vorgehen in das Konzept der Bilanzierung aufgenommen“, so Geschäftsführer Dr. Hubertus Hess-Grunewald, in dessen Geschäftsbereich die Fanbetreuung und Sicherheitsfragen fallen. Zufrieden zeigte sich Dr. Hess-Grunewald mit dem gewählten Prozess: „Wir wollen damit Transparenz vorleben und uns vor überzogenen, emotionalen Entscheidungen bewahren, die oft an den eigentlichen Herausforderungen vorbeizielen.“

Die nachstehende Bilanz basiert auf einem gemeinsam erarbeiteten Konzept, in dem nicht die Einzelspiele betrachtet werden, sondern über eine Halbserie hinweg eine Bewertung vorgenommen wird. Diese Bewertung findet auf Grundlage aller Vereinserkenntnisse unter Einbeziehung der Urteile der DFB-Sportgerichtsbarkeit statt sowie auf Rückmeldungen des Sicherheitsdienstes, der Bremer Polizei und der Bundespolizei. 

Folgende Hinrunden-Bilanz und daraus folgende Konsequenzen wurden dem Fanbeirat am Mittwochabend vorgestellt:

Bilanz Hinrunde 2016/2017

Positiv:

• Insgesamt kaum gewalttätige Übergriffe bei Heimspielen, Einhaltung der Anweisungen der Polizei Bremen beim An- und Abmarsch der Fangruppierungen, bestätigt durch positives Feedback der Bremer Polizei

• Keine größeren Probleme oder Fehlverhalten auf Reisewegen, bestätigt durch die Bundespolizei

• Insgesamt ebenfalls positive Entwicklung des Verhaltens in den Stadien bei Auswärtsspielen (ein konkretes Fehlverhalten beim Pokalspiel in Lotte)

• Abnahme der Stadionverbotszahlen führt zu einer Entspannung der Sicherheitslage im Stadionumfeld

• Zahlreiche gesellschaftliche und soziale Aktionen großer Teile der Fangruppierungen (z.B. Info-Aktion zu Organspendeausweisen oder Zusammenarbeit mit Einrichtungen für Geflohene, Obdachlosenhilfe etc.)

• Das große Engagement in der Unterstützung der Mannschaft durch Choreos, große Anzahl an Fans bei Auswärtsspielen, sensibler Umgang mit dem Team bei sportlich erfolglosen Phasen

Negativ:

• 38.000 Euro Strafzahlungen gemäß der Entscheidungen des DFB-Kontrollausschusses (drei Einsätze von Pyrotechnik sowie Würfe eines Feuerzeugs und eines Bechers aus Zuschauerbereichen)

• Zwei Einsätze von Pyrotechnik bei Heimspielen (Mainz, Ingolstadt) und ein Einsatz von Pyrotechnik bei Pokal-Auswärtsspiel in Lotte

• Konfliktsituation mit einem Kontaktbeamtem der Polizei nach dem Heimspiel gegen Ingolstadt

• Einbringen nicht angemeldeter Spruchbänder, teilweise mit beleidigenden Inhalten gegen die Polizei.

• Konfliktsituationen mit Ordnungsdienst bei Heimspielen

Konsequenzen aus der Hinrunden-Bilanz:

• Ausdrückliches Unterstützungsangebot bei Fanaktionen (Bemalung von freien Flächen, soziale oder gesellschaftliche Aktionen, Nutzung von Vereinsräumen etc.)

• Halbjährliches Treffen Vertreter der Fangruppierungen mit Vertretern des Ordnungsdienstes mit dem Ziel einer besseren Akzeptanz von erforderlichen Weisungen, verlässlichere Absprachen, respektvoller Umgang

• Bis auf weiteres wird für Anmeldungen von Blockfahnen bei Heimspielen im Bereich 130/132 keine Genehmigungen erteilt. Diese notwendige Maßnahme ist auf den konkreten Missbrauch dieses Fanutensils in der Hinrunde zurückzuführen (Einsatz von Pyrotechnik bei den Spielen gegen Mainz und Ingolstadt) Dieser Umstand kann durch die benannten Gruppen durch verantwortungsbewussteres Verhalten in diesem Bereich der Ostkurve eigenständig wieder verbessert werden.

• Blockfahnen außerhalb des Blockes 130/132 werden weiterhin unter den üblichen Voraussetzungen genehmigt. Hierzu ist bis auf weiteres zusätzlich die Benennung von zwei Verantwortlichen unter Vorlage des Personalausweises nötig. Dies bezieht sich ausdrücklich auf zweifelsfrei organisierten Missbrauch der Blockfahnen durch die anmeldende Gruppe, nicht um eventuelles Fehlverhalten anderer, einzelner Fans im Zuge der Verwendung der Blockfahnen.

 
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