- Tickets: Es sind noch Tickets an der Tageskasse am Gästebereich erhältlich. Die Stadionkassen öffnen drei Stunden vor Spielbeginn.
- Rucksäcke: Vor dem Einlass besteht die Möglichkeit, Rucksäcke und Taschen, die nicht mit ins Stadion genommen werden dürfen, kostenfrei abzugeben. Bauchtaschen dürfen mit ins Stadion genommen werden.
- Bezahlung/Verpflegung: Die Mitnahme von Getränken ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Tetra Paks bis 0,25l. Im Stadion kann bar oder mit der Geldkarte bezahlt werden. Hinter den Blöcken F & G stehen Kioske zur Verfügung, die auch nach außen geöffnet sind und somit vor Stadionöffnung genutzt werden können.
Auszug aus der Stadionordnung:(3) Verboten ist den Besuchern weiterhin:
• Parolen zu rufen, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Dritte aufgrund ihrer/ihres Hautfarbe, Religion, Geschlechts, oder sexuellen Orientierung zu diffamieren;
• Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund Ihrer/ihres Hautfarbe, Religion, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigt;
• beleidigende und feindliche Schriftzüge gegen die Polizei, wie z.B. „A.C.A.B.“ („all cops are bastards“) auf Transparenten, T-Shirts, etc. sind verboten;
• Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind;
• rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten;
Die Zacken auf dem Zaun vor dem Gästeblock wurden größtenteils entfernt. Im Zuge dessen wird noch einmal gesondert auf folgende Passage aus der Stadionordnung hingewiesen:
Verboten ist den Besuchern weiterhin: (…) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Maste aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen (…)
Zuwiderhandlungen können mit einem Stadionverbot belegt werden.