Der SV Werder begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach Zuschauer, die im Rahmen eines Spiels einen Knallkörper im Stadion zünden, schadensersatzpflichtig gegenüber dem Verein sind. Darunter fallen insbesondere auch durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) festgelegte Geldstrafen, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe entschied. „Das Urteil ist ein deutliches Signal an alle Klubs wie den SV Werder, die sich in den letzten Jahren für das Prinzip der täterorientierten Aufklärung stark gemacht haben, dieses Engagement konsequent fortzuführen“, erklärte Werders zuständiger Geschäftsführer und Präsident Dr. Hubertus Hess-Grunewald.