"Deutliches Signal für täterorientierte Aufklärung"

Werder begrüßt BGH-Urteil

Wer im Weser-Stadion "zündelt", muss zukünftig mit weitreichenden Konsequenzen rechnen (Foto: nordphoto).
Sonstiges
Freitag, 23.09.2016 / 16:04 Uhr

Der SV Werder begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach Zuschauer, die im Rahmen eines Spiels einen Knallkörper im Stadion zünden, schadensersatzpflichtig gegenüber dem Verein sind. Darunter fallen insbesondere auch durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) festgelegte Geldstrafen, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe entschied. „Das Urteil ist ein deutliches Signal an alle Klubs wie den SV Werder, die sich in den letzten Jahren für das Prinzip der täterorientierten Aufklärung stark gemacht haben, dieses Engagement konsequent fortzuführen“, erklärte Werders zuständiger Geschäftsführer und Präsident Dr. Hubertus Hess-Grunewald.

„Es ist ein Signal an jeden, der andere Zuschauer gefährdet, dass damit weitreichende Konsequenzen entstehen können, die er persönlich zu verantworten hat. Es ist ein positives Signal für alle leidenschaftlichen Fans, die sich trotz aller Emotionen an die Regeln halten“, so Dr. Hess-Grunewald weiter. Grundlage des Verfahrens war eine Klage des 1. FC Köln. Der Bundesliga-Klub musste 50.000 Euro Strafe zahlen und weitere 30.000 Euro in Gewalt-Prävention stecken, nachdem ein Fan im Februar 2014 bei dem Zweitliga-Heimspiel gegen den SC Paderborn einen Knallkörper gezündet hatte. Der Böller verletzte sieben Zuschauer.

Nach unterschiedlichen Entscheidungen des Landgerichts und Oberlandesgerichts bejahte das Bundesgerichtshof jetzt den rechtlichen Zusammenhang zwischen den Verstößen gegen die Stadionordnung und den Verbandsstrafen des DFB. „Man kann davon ausgehen, dass wir vor dem Hintergrund des Ausgangs dieses Verfahrens unseren Weg fortsetzen und einige Vorgänge wieder aktivieren, die wegen dieses Urteils momentan auf Eis lagen. Auch in Zukunft werden wir Vergehen nach sorgfältiger Einzelfall-Prüfung konsequent verfolgen. Die Sicherheit von Spielern und Zuschauern während eines Bundesligaspiels muss oberste Priorität haben“, erklärte Dr. Hess-Grunewald.

 
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